Der rot-rot-grüne Senat beweist wieder einmal politisches „Fingerspitzengefühl“ und Sinn fürs richtige Timing: Kaum ist Ostern vorüber, sollen „religiöse Veranstaltungen“ in gewissem Rahmen wieder gestattet werden – ein offensichtliches Zugeständnis vor allem an die Muslime zum Fastenmonat Ramadan, der kommende Woche beginnt.
von Max Erdinger
Während zum höchsten christlichen Fest weder Prozessionen, Gottesdienste noch gemeinsame Andachten erlaubt waren, kommen die angekündigten Lockerungen für Berlins Mohammedaner gerade rechtzeitig – wer hier an Zufälle glaubt, gerade angesichts der islamophilen Grundausrichtung des Senats, lebt hinterm Mond.
Zwar unterliegen, wie die „B.Z.“ berichtet, Veranstaltungen „in Kirchen, Synagogen oder Moscheen“ auch weiterhin entsprechenden Zugangsbeschränkungen und können nur mit ausreichendem Mindestabstand zwischen den Gläubigen abgehalten werden, doch immerhin sind ab sofort Gottesdienste und religiöse unter bestimmten Voraussetzungen wieder erlaubt.
Anbiederung an die Religion der Zukunft zum Ramadan
Es solle daher gemeinsam mit den Vertretern der Religionsgemeinschaften diskutiert werden, welche jeweiligen Zusammenkünfte in einzelnen Kirchen, Synagogen und Moscheen wie durchgeführt werden. Die Frage sei, sagte der Regierende SPD-Bürgermeister Michael Müller laut „B.Z.“ am Donnerstag nach einer Sondersitzung des Berliner Senats: „Was kann man wie ermöglichen?“
Die Teilrücknahme der Beschränkungen für Gläubige erfolgt offiziell vor dem Hintergrund der diese Woche von Bund und Ländern beschlossenen Corona-Lockerungen; realistischer ist aber wohl, dass man Unmut oder gar erheblichen Aufruhr unter den Muslimen der Hauptstadt befürchtet, wenn diese zu Ramadan nicht zumindest die behelfsmäßige Gelegenheit zur Religionsausübung erhalten.
Eines steht jedoch schon fest: Das gemeinschaftliche Fastenbrechen Iftar, traditionell oft von hunderten Menschen gleichzeitig begangen, trotz der Erleichterungen weiterhin verboten bleiben- man darf gespannt sein, ob Berlins Muslime hier mitspielen.
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