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Das merkwürdig jähe Ende im Essener Kinderbräute-Prozess

Das merkwürdig jähe Ende im Essener Kinderbräute-Prozess
Angeklagter Yousef A. vor dem Landgericht in Essen.

Erst vor zwei Wochen wurden beim Essener Prozess um mutmaßliche syrische Kinderbräute Termine bis in den März hinein vergeben. Letzte Woche aber erging ein jähes und überraschendes Urteil, bei dem ein Teilgeständnis offenbar mit einer Reihe von Verfahrenseinstellungen belohnt wurde.

von Peter Hemmelrath

Der Prozess beim Landgericht Essen gegen mehrere Mitglieder der Familie A. wegen mutmaßlicher Kinderbräute aus Syrien wurde bereits am 22. Januar mit einer Verurteilung sowie mehreren Verfahrenseinstellungen beendet. So wurde Yousef A. wegen Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in 18 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Der 31-jährige Restaurantbesitzer war angeklagt, die Hochzeit seines Bruders Wasim A. im Dezember 2021 mit einer damals 12-Jährigen, die die Familie A. für 2.000 Dollar in Syrien gekauft hatte, finanziert sowie organisiert und damit Beihilfe zum späteren Missbrauch des Kindes geleistet zu haben. 

Dass das Verfahren gegen den 31-jährigen laut einer Antwort des Landgerichts vom Dienstag auf die Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch der damals 12-Jährigen „beschränkt” wurde, deutet darauf hin, dass alle weiteren Anklagepunkte gegen Yousef A. eingestellt wurden. Dazu gehört auch, dass Yousef A. von Herbst 2015 bis 2017 eine bereits volljährige Frau, die um 2010 herum als 13-Jährige mit einem seiner Brüder verheiratet wurde, in seinem Essener Döner-Restaurant unentgeltlich beschäftigt und damit einer „ausbeuterischen Tätigkeit” zugeführt haben soll. In seinem eigenen Haushalt soll er die Frau „wie eine Leibeigene behandelt” haben. Auch ein „körperlicher Übergriff” auf das zum Tatzeitpunkt zweieinhalb Jahre alte Kind der bereits volljährigen Frau war nicht Gegenstand des Urteils.

Ebenfalls nicht Gegenstand des Urteils waren laut der Antwort des Landgerichts „etwaige Straftaten des Angeklagten Yousef A. zum Nachteil der zum etwaigen Tatzeitpunkt 13 Jahre alten Geschädigten im Winter des Jahres 2019″. Damit war gemeint, dass Yousef A. laut der ursprünglichen Anklage bereits Ende 2019 die Hochzeit seines Bruders Wasim mit einer damals 13-Jährigen organisiert sowie finanziert und damit auch zum Missbrauch dieses Kindes Beihilfe geleistet haben soll. 

Das Verfahren gegen den ebenfalls angeklagten 24-jährigen Wasim A., dem ursprünglich angelastet wurde, die damals 13-Jährige Ende 2019 misshandelt und missbraucht zu haben, wurde mit dem Urteil ebenfalls eingestellt. Zur Begründung wurde in der Mitteilung des Landgerichts darauf verwiesen, dass Wasim A. bereits 2024 wegen des von 2021 bis 2023 erfolgten Missbrauchs der für 2.000 Dollar erworbenen 12-Jährigen zu einer inzwischen rechtskräftigen Jugendfreiheitsstrafe in Höhe von fünfeinhalb Jahren verurteilt wurde. Das Verfahren gegen die 24-jährige Ehefrau von Yousef A. nach islamischem Recht, der ursprünglich angelastet wurde, eines der Mädchen auf die Hochzeitsnacht „vorbereitet” zu haben, wurde ebenfalls eingestellt.  

Ergebnisse der Beweisaufnahme blieben verborgen 

Der Prozess hatte am 10. November begonnen und war von Anfang an von einer schleppenden Beweislage gekennzeichnet. So waren die meisten der geladenen Zeugen Syrer, die mit den Angeklagten verwandt waren. Das brachte ihnen ein Aussageverweigerungsrecht ein, von dem fast alle auch sofort Gebrauch machten. Lediglich die heute um 28 Jahre herum alte Frau, die von Yousef A. zwischen 2015 und 2017 „wie eine Leibeigene behandelt” worden sein soll, machte Anfang Januar eine mehrstündige Aussage. Davon wurde die Öffentlichkeit jedoch ausgeschlossen. Entgegen der bei Strafprozessen sonst üblichen Gepflogenheiten wurde auch nach der Wiederherstellung der Öffentlichkeit nichts zum Ergebnis ihrer Vernehmung mitgeteilt.

Damit aber blieben die ohnehin wenigen Ergebnisse der Beweisaufnahme der Öffentlichkeit zum großen Teil verborgen. Zeugenaussagen von Amtsträgern wie etwa einer Mitarbeiterin des Jugendamtes oder der Vormundin der für 2.000 Dollar gekauften 12-Jährigen erbrachten nur indirekte Schilderungen, die das Leid der Mädchen allenfalls erahnen ließen. 

Auch das jähe Ende des Prozesses war von Merkwürdigkeiten gekennzeichnet: Noch am 13. Januar hatte das Gericht Termine bis zum 23. März vergeben. Daraus schlossen die Pressevertreter, dass das Ende der Verhandlung noch lange nicht in Sicht sei. In der letzten Woche aber sorgte eine Grippewelle in Nordrhein-Westfalen dafür, dass die Vertreter beider Medien nicht im Saal waren. Davon, dass in dieser Woche bereits ein Urteil erging, erfuhren die Journalisten erst, als sie am Dienstag vor verschlossener Tür standen und deswegen bei der Pressestelle des Landgerichts nachfragten. Erst daraufhin teilte das Gericht das noch nicht rechtskräftige Urteil mit.

Auf einen Handel verständigt?

Die wohl plausibelste Erklärung für das jähe und überraschende Urteil dürfte sein, dass sich die Prozessbeteiligten in der letzten Woche doch noch auf einen Handel verständigt haben. So hatte sich die Staatsanwaltschaft bereits vor Weihnachten um eine außergerichtliche Einigung bemüht, bei der für Yousef A. ein Strafmaß um vier Jahre in Aussicht gestellt wurde, wenn er die Beihilfe an dem Missbrauch der damals 12-Jährigen 2021 gesteht. Das scheiterte aber anfänglich daran, dass dessen Verteidiger damit nicht einverstanden waren, woraufhin die Termine bis März vergeben wurden. Die Mitteilung des Landgerichts zum Urteil legt die Vermutung nahe, dass Yousef A. diesen Teil der Anklage letzte Woche doch noch eingestanden hatte und daraufhin im Gegenzug alle anderen Anklagepunkte eingestellt wurden.

Im Ergebnis heißt das aber auch, dass jetzt nur eine von drei mutmaßlichen Misshandlungen von Kinderbräuten bestraft wurde. Dass Wasim A. bereits Ende 2019 eine damals 13-Jährige geheiratet, misshandelt und missbraucht haben soll, bleibt nun ebenso ohne strafrechtliche Konsequenz wie das Schicksal jener Frau, die um 2010 herum als 13-Jährige mit einem seiner Brüder verheiratet, später an Yousef A. weitergegeben wurde und von ihm 2015 bis 2017 „wie eine Leibeigene” behandelt worden sein soll. 

Eigentlich hätte der Prozess Aufklärung darüber bringen sollen, was an diesem Teil der Anklagevorwürfe dran ist oder eben nicht. Die mit dem Teilgeständnis von Yousef A. offenbar einhergegangenen Verfahrenseinstellungen haben jetzt jedoch zur Folge, dass das Schicksal dieser Frauen und Mädchen auch weiterhin im Dunkeln bleibt.

Ob Wasim und Yousef A. in Deutschland bleiben dürfen, dürften Verwaltungsgerichte zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Aber da ihre Freiheitsstrafen aufgrund der ganzen Verfahrenseinstellungen im Ergebnis überschaubar geblieben sind und sie vor Verwaltungsgerichten auch noch mit einem „Lebensmittelpunkt in Deutschland” argumentieren können, dürften ihre Chancen darauf gar nicht mal schlecht sein. 

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