Deutschland

Dreiste Zahlungsaufforderungen: Neuer Corona-Terror im Harz

Polizei tritt nach: Neue Corona-Schikanen im Harz
Manch Betroffener erhielt mehr als ein Dutzend Zahlungsaufforderungen der Polizei.

Dreieinhalb Jahre nach Ende der Corona-Maßnahmen hat die Polizei in Sachsen-Anhalt eine Offensive gegen Maßnahmenkritiker gestartet und eine dreistellige Menge an Zahlungsaufforderungen geschickt. Hintergrund sind (mutmaßlich rechtswidrige) Betretungsverbote aus den Jahren 2021 und 2022.

von Michael Brück

Eigentlich könnte diese Farce dreieinhalb Jahre später ein Kapitel der Vergangenheit sein, aus einer dunklen Zeit, in der die staatlichen Organe gegen ihre Bürger wüteten. Doch während die etablierten Politiker ihre Schuld mit voranschreitendem Zeitablauf kleinreden und sich in Enquete-Kommissionen flüchten, mit denen sie „für die nächste Pandemie“ lernen wollen (Untersuchungsausschüsse, wie es sie etwa in Brandenburg, Thüringen und Sachsen gibt, sind da schon ein angemesseneres Mittel!), treten die Behörden in Sachsen-Anhalt jetzt nach.

Tausende Euro „Bearbeitungsgebühr“ gefordert

Dutzende Betroffene haben in den letzten Wochen Schreiben der Polizeidirektion Magdeburg erhalten, in denen sie aufgefordert wurden, eine „Bearbeitungsgebühr“ für die damals erlassenen Betretungsverbote zu zahlen. Jeweils 123,50 Euro – eine Zwangsabgabe dafür, dass der Staat ihnen verboten hat, die Innenstädte ihrer Region zu betreten. Und, besonders dreist: Für jeden Bescheid soll eine einzelne Bearbeitungsgebühr fällig werden, teilweise haben Aktivisten über Monate hinweg dutzende Betretungsverbote erhalten. Dafür möchte die Polizei jetzt tausende Euro haben.

Polizei tritt nach: Neue Corona-Schikanen im Harz
Das Land Sachsen-Anhalt fordert von Bürgern, gegen die zuvor ein Betretungsverbot erlassen wude, eine „Bearbeitungsgebühr“.

Derzeit verschickt die Behörde unter dem Titel „“Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen der Polizei“ Anhörungen, in denen Betroffen mitgeteilt wird, dass der Erlass eines entsprechenden Kostenbescheides geplant ist. Im nächsten Schritt ferfolgt die entsprechende Festsetzung, gegen die sich jedoch mit einem Widerspruch und, wenn diesem nicht abgeholfen wird, per Klage vor dem Verwaltungsgericht gewehrt werden kann. Ein Prozedere, was gerade für juristische Laien jedoch kompliziert erscheinen mag, so dass von staatlicher Seite offenbar darauf spekuliert wird, durch entsprechenden Druck möglichst viele Empfänger zu „freiwilligen“ Zahlungen zu drängen.

Bürgerinitiative warnt vor Polizei-Schreiben

In einem Beitrag auf Telegram warnt die lokale Bürgerinitiative „Harz verteidigen“, aus der heraus sich zahlreiche Vertreter an Corona-Protesten beteiligten und offenbar nun selber Opfer entsprechender Maßnahmen sind, vor den polizeilichen Schreiben:

„Viele Personen haben aktuell von der Polizeidirektion Magdeburg Anhörungsbögen erhalten. Darin geht es um die Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen, meist im Zusammenhang mit ausgesprochenen Betretungsverboten. Es geht dabei um Demonstrationen aus dem Jahr 2022, als der Staat willkürlich Menschen die Demonstrationsfreiheit nahm. Für jedes einzelne Betretungsverbot werden Kosten von rund 123 € geltend gemacht, einige Betroffene haben sogar mehrere Schreiben erhalten (bis zu 18 Stück).“

Betroffenen wird empfohlen, kein Geld zu überweisen und Kontakt aufzunehmen, um sich rechtlichen Beistand zu organisieren – nach bisheriger Einschätzung seien die Maßnahmen der Polizei rechtswidrig.

Über die Mitteilung der Initiative hinausgehende Reaktionen aus der Politik auf das Corona-Nachtreten der Magdeburger Polizeidirektion sind bisher jedoh noch nicht bekannt.

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