Deutschland

Fachkräfte finden Gefallen an Hakenkreuzen und Adolf Hitler

Fachkräfte finden Gefallen an Hakenkreuzen und Adolf Hitler
Adolf Hitler und seiner Schäferhund "Blondi" in den 1940er Jahren

Seit Jahrzehnten müssen wir immer wieder von bösen deutschen Neonazis lesen, die mit tätowierten Hakenkreuzen oder anderen NS-Symbolen durch die Straßen laufen und Naziparolen grölen. Der dumme Deutsche Nazi, das ist das Klischee, welches Qualitätsblätter wie BILD und Co. ihren hochgebildeten Lesern gern vermitteln. Doch es geht auch anders, wie die folgenden Beispiele zeigen.

Am vergangenen Mittwoch wurde ein Mann in einem Schwimmbad im bayerischen Zirndorf entdeckt, der ein Hakenkreuz tätowiert hatte. Aufmerksamen Gästen war die Tätowierung auf dem Oberarm des 30-jährigen Mannes aufgefallen und sie hatten sich zugleich beim Schwimmbadpersonal beschwert. Dieses schritt sofort zur Tat und bat den Mann, das Schwimmbad zu verlassen. Dieser weigerte sich und als er auch dem darauf folgenden Hausverbot keine Folge leisten wollte, wurde die Polizei verständigt. Diese begleitete den Mann hinaus und leitete ein sog. Verfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ein. Pikant: Der Mann lebt derzeit in einer Asylunterkunft und ist kein Deutscher.

In Mühldorf (Oberbayern) kam es in dieser Woche zu einer weiteren Straftat nach § 86a StGB. Und auch hier war der Täter kein Deutscher. Eine 28-jährige somalische Fachkraft beleidigte in einem Verbrauchermarkt eine 60-jährige Bäckereifachverkäuferin als Schlampe und wollte sie anspucken. Eine aufmerksame Passantin wollte ein Foto des Somaliers machen, woraufhin dieser sie tätlich angriff und nur von einem weiteren Passanten davon abgehalten werden konnte, der Frau mehr Schaden zuzufügen. Der Passant begleitete den Somalier nach draußen, wo bereits die Polizei auf ihn wartete. Die Fachkraft verhielt sich äußerst aggressiv, versuchte, die Polizisten ebenfalls anzuspucken und rief „Heil Hitler“. Die Bediensteten brachten den Drogenabhängigen zur Dienststelle, während dieser weiterhin mehrfach den verbotenen Gruß wiederholte und die Polizisten anspuckte. Er beleidigte einen Polizisten auch mehrfach als Arschloch und Schwulen, der gefickt gehört. Ob er dies selbst vornehmen wolle, teilte er nicht mit.

Doch damit nicht genug. Der Somalier randalierte anschließend in der Zelle und konnte sich sogar von seinen Handschellen befreien. Er beschädigte ein Zellenfenster und verstopfte die Toilette, sodass das Wasser überlief. Zu allem Überfluss war er sich nicht zu fein, durch die Gitterstäbe der Zelle zu urinieren. Als mehrere Bedienstete den Mann erneut fixieren wollten, versuchte er wieder, alle zu bespucken und trat einen Polizisten auch mehrfach. Die Fachkraft wurde am nächsten Tag aus der Zelle entlassen. Ein Verfahren wegen der Straftat nach § 86a StGB wurde zunächst nicht eingeleitet. Ob bei einem Deutschen, der „Heil Hitler“ unter Anwesenheit der Polizei gerufen hätte, ebenso verfahren wäre? Wahrscheinlich nicht.

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