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Faeser will Bundespolizei von AfD-Mitgliedern säubern

Faeser will Bundespolizei von AfD-Mitgliedern säubern
Innenministerin Nancy Faeser besucht die Bundespolizei. Wer in der AfD ist, den will sie entlassen.

Beamte, die sich in der AfD engagieren, werden aus dem Dienst entfernt. Das geht aus einem internen Vermerk an Bundespolizisten hervor, der unserer Redaktion zugespielt wurde. Es bezieht sich auf einen Erlass von Innenministerin Faeser.

von Frank Hauke

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat Bundespolizeibeamte davor gewarnt, in die AfD einzutreten oder in ihr Mitglied zu sein. Diese müßten mit „ihrer Entlassung rechnen“. Die Bundespolizei hat 54.000 Beschäftigte, von denen 45.000 Polizeivollzugsbeamte sind. Es geht nicht um politische Neutralität. Der Präsident der Bundespolizei, Dieter Romann, ist selbst Mitglied einer Partei: der CDU.

In einem Vermerk, den die Bundespolizei in ihr Intranet gestellt hat und der der Redaktion exklusiv vorliegt, heißt es: „Wird eine Mitgliedschaft in einer solchen Partei bekannt, liegen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen jedenfalls dann vor, wenn sich die Beamtin oder der Beamte in einer solchen Partei aktiv betätigt.“

Faeser will Bundespolizei von AfD-Mitgliedern säubern
Der Vermerk im Intranet der Bundespolizei. Screenshot: privat

Abschließend wird offen mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gedroht: „Beamtinnen und Beamte müssen bei der Einleitung eines Disziplinarverfahrens in diesen Fällen mit dienstrechtlichen Konsequenzen bis hin zu ihrer Entlassung rechnen.“ Offenbar um die Drohung zu unterstreichen, sind die Wörter „dienstrechtlichen Konsequenzen bis hin zu ihrer Entlassung“ in dem Schreiben fett markiert.

Der Informant, der anonym bleiben möchte, sagte der Redaktion: „Dies bedeutet für mich eine erhebliche Einschränkung in der freien Willensbildung als Polizeibeamter. Ein Engagement bei einer Partei, die über ein Fünftel der Bevölkerung repräsentiert, unter Strafe zu stellen, ist meiner Meinung nach ein inakzeptables Beschneiden der Grundrechte von Beamten – auch unter Berücksichtigung der Neutralitätspflicht.“

Jede Betätigung für die AfD verboten

Die interne Anweisung trägt die Überschrift: „Kandidatur für eine gesichert rechtsextreme Partei? Keine gute Idee als Bundesbeamtin oder Bundesbeamter!“ Sie beschränkt sich also offenbar nicht auf die Bundespolizei. Die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis werde nicht nur im Falle einer Kandidatur angestrebt, sondern auch für „sonstige Verhaltensweisen, welche ein zielgerichtetes Sichzueigenmachen der politischen Inhalte einer solchen Partei bedingen“. Dies sei „als aktives Betätigen in diesem Sinne zu werten“.

Der Rechtsstaat könne das „nicht dulden“. Denn: „Die freiheitliche demokratische Grundordnung wird vielmehr gefährdet, wenn der Rechtsstaat tatenlos bleibt und es zuläßt, daß Beamtinnen und Beamte, denen staatliche Aufgaben übertragen werden und die zum Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung verpflichtet sind, die Verfassungsordnung in ihrem absoluten Kern in Frage stellen.“

Der Erlaß von Nancy Faeser

Die Bundespolizei bezieht sich bei dieser internen Warnung ausdrücklich auf einen Erlaß des Bundesinnenministeriums vom 29. August 2024. Dieser sehe die „zwingende Einleitung eines Disziplinarverfahrens“ vor, wenn man für die in Sachsen und Thüringen als „gesichert rechtsextrem eingestufte“ AfD kandidiere.

Die Bestimmung gelte darüber hinaus nicht nur für eine Mitgliedschaft in der AfD, sondern auch für eine bei „rechtsextremen Gruppen wie die ‚Freien Sachsen‘ oder die Jugendorganisation der AfD, ‚Junge Alternative‘“.

Um die neuen Disziplinarmaßnahmen gegen politisch mißliebige Beamte zu ermöglichen, wurde laut des Vermerks die Polizeidienstvorschrift 100 („Führung und Einsatz der Polizei“) geändert. Die Bundespolizei gibt ihren Beamten bekannt, daß der Abschnitt 1.5 „Führung und Zusammenarbeit“ neu überarbeitet wurde.

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