Zu den Debatten über die Meinungsfreiheit in Deutschland passt folgende Meldung: Wegen einer zugespitzten Kritik am politischen Führungspersonal erhielt ein Anwalt eine empfindliche Geldstrafe. Außerdem soll ihm der Waffenschein entzogen werden. Und es droht ein Berufsverbot.#
von Günther Strauß
Der Rechtssanwalt Markus Roscher wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro verurteilt. Sein ‘Vergehen’: Er hatte im Sommer 2022, als öffentlich über die “Gasumlage” diskutiert wurde, Bundeskanzler Scholz und die Minister Baerbock und Habeck auf Twitter/X als “bösartig, arrogant Versager” bezeichnet, wie das Online-Portal Apollo News berichtet. Roscher hatte damals noch hinzugefügt, dass die von ihm genannten Politiker “für eine grünschwarzrote Scheinmoral ihre Bürger zugrunde gehen” lassen würden, während sie sich “selbst die Taschen” vollstopften. Roscher vertrat in seinem Posting die Ansicht, die Politiker seien zu “dumm, um durchdachte Gesetze auf den Weg zu bringen”.
“Majestätsbeleidigung”
Es folgte darauf ein Strafbefehl, und im Jahr 2023 erging ein Urteil nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuches, der die Beleidigung von Personen des politischen Lebens, üble Nachrede und Verleumdung unter Strafe stellt. Das Amtsgericht Kassel begründet das Urteil damit, dass Roscher den Bundeskanzler, die Außenministerin sowie den Wirtschafts- und Klimaminister in ihrem öffentlichen Wirken “erheblich beeinträchtigt” habe. Die Wortwahl des Anwalts habe den Tatbestand der “Schmähkritik” erfüllt, und eine solche Herabwürdigung könne die genannten Politiker “in ihrem politischen Fortkommen – zumal diese Einschätzung von einem Rechtsanwalt artikuliert wird, der auch als solcher auftritt – nicht unerheblich behindern.”








