In Deutschland nimmt die Politik massiven Einfluss auf Justiz und Staatsanwaltschaften. Teilweise geht es zu wie bei der Mafia. Bestes Beispiel: Der Fall des Pandemie-Verbrechers Christian Drosten.
Die Aufarbeitung der Corona-“Pandemie” erreichte im Frühjahr 2025 eine neue Dimension: Nach Bekanntwerden eines Berichts des Bundesnachrichtendienstes aus der Frühphase der inszenierten Krise Anfang 2020, der gegenüber der Bundesregierung eine Sars-CoV-2-Laborursprungswahrscheinlichkeit von 80–95 Prozent nahelegte, erscheinen frühere Regierungsaussagen („Covid-19 ist eine Zoonose, alles andere sind unhaltbare Verschwörungstheorien“) in einem neuem Licht. Noch weniger öffentlich diskutiert als diese – eigentlich sensationellen, jedoch ähnlich wie die ein halbes Jahr zuvor veröffentlichten RKI-Files so gut wie totgeschwiegenen – Enthüllung des BND-Berichts wurde bislang jedoch eine Antwort des Bundeskanzleramts auf eine parlamentarische Anfrage: Eine Abgeordnete wollte darin wissen, ob Professor Christian Drosten als Leiter des Konsiliarlabors des Robert-Koch-Instituts bereits 2020 oder früher Kenntnis von dieser BND-Einschätzung hatte, und wann genau diese Information ihn erreichte.
Diese Frage war auch für das laufende Zivilverfahren Drostens gegen den Hamburger Physikprofessor Roland Wiesendanger (der den Laborursprung als erster in fundierter wissenschaftlicher Studienarbeit als wahrscheinlichste Herkunftserklärung von Sars-Cov-2 nachgewiesen hatte) relevant. Doch statt einer sachlichen Auskunft antwortete das Kanzleramt mit grundsätzlicher Ablehnung: Die erbetene Information berühre „schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang“ (!), zu denen „insbesondere Staatswohlerwägungen“ zählten. Eine Beantwortung sei selbst in eingestufter Form nicht möglich, da der „geschützte Aufgabenbereich internationaler Zusammenarbeit“ und der „wirksame Staats- und Verfassungsschutz“ betroffen seien. Bemerkenswert daran: Es ging nicht um die Weitergabe geheimer BND-Erkenntnisse, sondern allein um den Kenntnisstand eines Regierungsberaters.
Drängende offene Fragen
Das Kanzleramt betonte zwar, damit sei keine Aussage über die Richtigkeit des unterstellten Sachverhalts getroffen; dennoch wirkt die Begründung wie eine Erhebung des persönlichen Schutzes einer Einzelperson zum staatlichen Interesse höchsten Ranges. Diese Haltung wirft Fragen zu laufenden und abgeschlossenen Verfahren auf: Warum wurden gleich mehrere Strafanzeigen gegen Drosten wegen möglicher Falschaussagen in Untersuchungsausschüssen von Staatsanwaltschaften eingestellt, ohne dass auch nur ein Anfangsverdacht geprüft wurde? Warum blieb eine eidesstattliche Versicherung Drostens vor dem Hamburger Landg










