Ein nach Afghanistan abgeschobener “Flüchtling” muss nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen unverzüglich nach Deutschland zurückgebracht werden. Eine entsprechende Aufforderung sei an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ergangen, wie ein Justizsprecher am Mittwoch bekannt gab.
Der illegale “Flüchtling” war über Bulgarien nach Tübingen gekommen und hatte am 8. Juni 2017 gesetzeswidrig Asyl beantragt. Aus Sicht des BAMF ist das EU-Land Bulgarien und nicht Deutschland für den Mann zuständig. Der 23-Jährige wurde deshalb im September dorthin abgeschoben.
Das sei falsch gewesen und müsse rückgängig gemacht werden, sagte der Gerichtssprecher. Eine in Sigmaringen anhängige Klage des Mannes gegen seine Abschiebung habe aufschiebende Wirkung – er hätte also nicht abgeschoben werden dürfen. Stattdessen müsse zuerst die Klage des Mannes final geprüft werden, bevor eine Entscheidung zu seiner Abschiebung gefällt wird.
Erst am Dienstagabend wurde eine weitere Gruppe von Afghanen in ihr Heimatland abgeschoben. Mit einem aus Leipzig-Halle kommenden Flugzeug trafen am Mittwochmorgen 14 abgelehnte Asylbewerber in Kabul ein, wie eine Sprecherin des Innenministeriums stolz verkündete. Dass in der selben Maschine weit über 100 Plätze frei blieben, die man hätte nutzen können um weitere Afghanen abzuschieben, verschwieg das Ministerium geflissentlich. Seit Dezember 2016 wurden gerade mal 128 Asylanten nach Afghanistan abgeschoben. Diese lächerliche Anzahl wird der Öffentlichkeit gegenüber sogar noch als “Sammelabschiebung” verkauft – während weiterhin mehr als 14.000 ausreisepflichtige, teils schwerkriminelle Afghanen, unbehelligt durch Deutschland vagabundieren.
Beim aktuellen Flug stammen die Afghanen laut Innenressort aus Sachsen, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz. Elf von ihnen waren Straftäter, die wegen Totschlag, Vergewaltigung, sexuellen Missbrauch von Kindern, bandenmäßigen Diebstahl, schwerer Körperverletzung, Urkundenfälschung und Betrug auffällig geworden sind. Drei weiteren Abgeschobenen wird vorgeworfen, sie hätten “hartnäckig die Mitwirkung an ihrer Identitätsfeststellung verweigert”.
Nach einem schweren Anschlag vor der deutschen Botschaft in Kabul im Mai mit rund 150 Toten hatten Bund und Länder Abschiebungen für alle illegal eingereiste Afghanen faktisch ausgesetzt und auf drei Gruppen beschränkt. Nur noch Straftäter, Gefährder – also Menschen, denen die Polizei einen Terrorakt zutraut -, und eben jene, die sich bei der Identitätsfeststellung querstellen dürfen abgeschoben werden. Diese Argumentation zeugt von der ausgeprägten Geisteskrankheit der Regierenden in Berlin. Denn in umgekehrter Form ließe sich damit auch ein Einwanderungsstopp nach Deutschland begründen, indem man sagt, die Bundesrepublik ist für Migranten nicht mehr sicher. Immerhin wurden nicht nur in Kabul, sondern auch hierzulande zahlreiche Anschläge mit Dutzenden Toten verübt.
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