Deutschland

Klatsche für Merkel-STASI: Gericht erklärt Warnungen vor Kita-Schnüffel-Broschüre für zulässig

Klatsche für Merkel-STASI: Gericht erklärt Warnungen vor Kita-Schnüffel-Broschüre für zulässig
Familienministerin Franziska Giffey hat für die Schnüffel-Broschüre „Ene, mene, muh – und raus bist du.“ ein Grußwort geschrieben.

Endlich wurde der Geifer-Eifer der Stasi 2.0 alias Amadeu Antonio Stiftung, juristisch gestoppt. Der durch Staats und Steuergelder finanzierte Hass-, Denunziations- und Schnüffel-Dienst hatte in ihrer „Ene mene muh – und raus bist Du“-Broschüre Tipps für Kita-IMs gegeben, wie man vom Outfit und Verhalten der Kids auf die rechte Gesinund raus bist Du! nung des Elternhauses schließen kann. Zu den Nazi-Kennzeichen zählten im übrigen auch Greta Thunberg-Zöpfe.

Im Falle der Enttarnung sollen die Eltern vorgeladen und mit einer Standpauke über gendergerechte Erziehung u.ä. traktiert werden. Gefördert wurde die politische Schmuddel-Publikation durch ein Vorwort von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey. Aber zum Glück gab es auch Politiker, die solche Diktatur-Publizistik nicht behagte: Nadine Schön, stellvertrende Unionsvorsitzende, forderte die sofortige Einstampfung von „Ene, mene, muh“: „Erzieherinnen sollen unsere Kinder betreuen, bilden und Werte vermitteln, nicht aber die politische Gesinnung der Eltern überprüfen und korrigieren“. Die Bröschüre sei ein Aufruf zur Elternspionage. Der Vizebürgermeister und Jugenddezernent, Fako Liecke (CDU), riet in einem Presseschreiben sogar vom Einsatz der Broschüre ab.

Nun sind gerade Zensoren und Inquisitoren besinders empfindlich gegenüber Kritik. Und so wollte auch der Anetta Kahane-Verein Herrn Liecke auf Unterlassung verklagen: Der Appell sei eine ÜberschreItung seiner Kompetenzen. Nach dem Motto: Die Demokratie, das sind wir. Wer uns kritisert, muss mundtot gemacht werden. – Eine Lachposse, in die sich das Gericht nicht hineinziehen ließ. Stattdessen stellte es fest: Lieckes Aussagen seien nicht wahrheitswidrig, den Inhalt der Broschüre habe er zutreffend wiedergegeben und er dürfe seinen Appell straffrei wiederholen.

Nach dem Gerichtsbeschluss erklärte Liecke gegenüber der NZZ, er lasse sich von solchen Stiftungen kein Maulkorb verpassen. Er glaube auch nicht, dass sie im Interesse der Mehrheit agiere und forderte die Prüfung ihrer Gemeinnützigkeit. Bei der Amadeu Antonio Stiftung selbst löste der Beschluss hingegen scheinheiliges Gejammer aus: Der Inhalt der Broschüre sei falsch dargestellt worden. Das Kinderwohl trete damit in den Hintergrund, der Rechtspopulismus könne jetzt um sich greifen. Liecke und sowie das Bezriksamt hätten „die dringend notwendige Debatte um Menschenfeindlichkeit in Kitas unterlaufen“, unterstellte der Geschäftsführer der Stasi 2.0, Timo Reinfrank. Zumindest ist man dort klug genug, auf den Einsatz von Rechtsmitteln gegegn den Beschluss zu verzichten.

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