Deutschland

Impfpflicht für Soldaten gescheitert?

Impfpflicht für Soldaten gescheitert?
Truppendienstgericht stellt sich gAegen Politik und Rechtslage: Urteil schützt Soldaten vor Impfnötigung

Ein Truppendienstgericht der Bundeswehr hat in einem aktuellen Verfahren zugunsten eines impfunwilligen Soldaten entschieden und stellt sich damit offen gegen die Politik, die Rechtslage und das Bundesverwaltungsgericht, das im Juli noch ganz anders entschieden hatte. Wie ist das Urteil rechtlich einzuordnen und welche konkreten Auswirkungen hat der Beschluss?

von René Boyke

Vor gut zwei Wochen wurde ein Beschluss des Truppendienstgerichts Süd bekannt, wonach die für einen Soldaten bestehende Pflicht, sich mit den mRNA-Präparaten behandeln zu lassen, unverbindlich sei, da die gesundheitlichen Risiken nicht absehbar wären.:

„Die Gesundheit eines Soldaten ist (…) ein hohes Gut, das, (…), nicht vorschnell durch den Einsatz risikobehafteter, in ihren Langzeitfolgen unkalkulierbarer genbasierter Impfstoffe aufs Spiel gesetzt werden darf.“

Deutliche Worte. Im Internet wird die Entscheidung des Truppendienstgerichts Süd, einem für die Bundeswehr zuständigen Gericht, teilweise hochemotional geführt. Was sich konkret ereignet hat und wie dies rechtlich zu bewerten ist, tritt dabei allerdings nicht selten in den Hintergrund. Grundlage für ein Verständnis der Entscheidung ist allerdings die Kenntnis des Sachverhalts, der daher nachfolgend kurz vorgestellt werden soll.

Was ist geschehen?

Das Gericht entschied in einem Eilverfahren darüber, ob ein Soldat verpflichtet ist, eine Geldbuße über 2.250 Euro zu zahlen, die ihm wegen Verweigerung der sogenannten Corona-Impfung auferlegt worden war. Dem Soldaten wird von seiner Kompaniechefin zur Last gelegt, den Impfstatus vorsätzlich nicht herbeigeführt zu haben, obwohl er durch schriftlichen Befehl aufgefordert wurde, sich der Behandlung mit den mRNA-Präparaten zu unterziehen. Gegen diese Maßregelung legte der Soldat bei seiner Kompaniechefin Beschwerde ein, welche mit der Begründung zurückgewiesen wurde, der Impfbefehl sei rechtmäßig und verbindlich. Der Soldat hat wiederholt gegen diesen Befehl verstoßen, womit er nach Ansicht der Bundeswehr eine Wehrstraftat sowie ein Dienstvergehen begangen habe.

Gegen die Ablehnung seiner Beschwerde wandte der betreffende Soldat sich an das für ihn zuständige Truppendienstgericht Süd. Er beantragte, die Aufhebung der Disziplinarbuße über 2.250 Euro und die Aussetzung ihrer Vollstreckung bis zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Geldbuße. Zur Begründung seines Antrags legte er zahlreiche wissenschaftliche Studien zur Gefährlichkeit der bisher verwendeten Covid-19-lmpfstoffe vor. Der Soldat drang damit durch und das Gericht setzte schließlich die Vollstreckung der Geldbuße aus, weil es den Impfbefehl vorerst als unverbindlich bewertete.

Die Besonderheiten des vorliegenden Eilverfahrens

Zu einem Eilverfahren ist es in der vorliegenden Sache gekommen, um die Vollstreckung der Geldbuße zu verhindern, denn das Gesetz erlaubt auch die Vollstreckung einer rechtswidrig verhängten Geldbuße. Allerdings hat es so ein Eilverfahren an sich, dass es vom Wesen her auf Geschwindigkeit und nicht auf Genauigkeit angelegt ist. Aus diesem Grund sind diese Entscheidungen nicht dafür geschaffen, einen Dauerzustand herzustellen, sondern lediglich eine vorübergehende Regelung. Folglich ist das letzte Wort ist in diesem Fall noch nicht gespr