Die zugereisten Subjekte, die zu Weihnachten letztes Jahres in Berlin einen 37-jährigen deutschen Obdachlosen angezündet haben, dürfen sich freuen. Obwohl alle an der Tat beteiligten Flüchtlinge wegen versuchten Mordes angeklagt sind, hob das Gericht heute die bestehenden Haftbefehle auf. Die Richter erklärten zudem, dass sie beabsichtigen die Angeklagten nur wegen “versuchter Körperverletzung” verurteilen zu wollen.
Im Prozess um den Mordanschlag auf einen schlafenden deutschen Obdachlosen hat das Berliner Landgericht die Haftbefehle gegen fünf Migranten aufgehoben. Damit gab es am Freitag Anträgen der Verteidiger statt. Bislang saßen sechs Täter in Untersuchungshaft. Sie kommen jetzt zunächst auf freien Fuß, der Prozess gegen sie geht weiter.

Der Haftbefehl gegen den 21-jährigen Hauptverdächtigen bleibe bestehen, hieß es. Alle sechs sind wegen versuchten Mordes angeklagt. Skandalös: Obwohl das Opfer nur durch Zufall überlebte, gab das Gericht am Freitag den rechtlichen Hinweis, dass auch versuchte, gefährliche Körperverletzung als Delikt in Frage komme. Strafrechtler werten die Freilassung von fünf der sechs Angeklagten zum jetzigen Zeitpunkt als eindeutigen Hinweis dafür, dass das zu erwartende Urteil wohl genau darauf hinaus laufen wird.
Angeklagter wollte nur „ein kleines Feuerchen“ legen
Die 16- bis 21-jährigen Flüchtlinge aus Syrien und Libyen sollen laut Anklage Heiligabend 2016 im U-Bahnhof Schönleinstraße billigend in Kauf genommen haben, dass der 37-jährige deutsche Obdachlose hätte Feuer fangen und bei lebendig hätte verbrennen können. Nur durch das Eingreifen von Fahrgästen sei er unverletzt geblieben.
Mehrere Angeklagte hatten den Vorwurf des Mordversuchs zurückgewiesen. Der 21-Jährige gab zu, ein Taschentuch in Brand gesteckt zu haben. Er habe den Mann aber „nur durch ein kleines Feuerchen aufschrecken wollen“. Zu keinem Zeitpunkt habe er mögliche tödliche Folgen in Kauf genommen
Man stelle sich nur mal vor, eine Gruppe von deutschen hätte einen syrischen Flüchtling angezündet. Der oder die Täter hätten eine langjährige Haftstrafe sicher. Nicht zu vergessen, die wochenlange mediale Berichterstattung, die Auftritte von empörten Politikern und Funktionären in sämtlichen Talk-Shows und Hunderte Millionen Euro Fördergelder für neue Projekte “gegen Rechts”.
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