Deutschland

Justizskandal in Berlin: Asylbewerber aus Pakistan vergewaltigt 6-Jährige – Urteil: Bewährung

Justizskandal in Berlin: Asylbewerber aus Pakistan vergewaltigt 6-Jährige – Urteil: Bewährung
Der illegal eingereiste Vergewaltiger aus Pakistan verhüllt sein Gesicht.

Ein 27-jähriger, illegal eingereister, Asylbewerber aus Pakistan hat im Sommer 2016 in einer Flüchtlingsunterkunft in Moabit eine 6-Jährige angelockt, sie hinter einen Busch gezerrt, ist über sie hergefallen und hat sie vergewaltigt. Der Vater des Opfers verstarb beim Versuch seiner Tochter zu helfen. Jetzt stand der Täter vor Gericht. Urteil: Bewährung!

Das junge Flüchtlingsmädchen war mit seiner Mutter Zaman und dem Vater Hussam, einem ehemaligen Polizisten, aus dem Irak nach Deutschland gelangt. Der Vater hoffte darauf, dass das Verfahren schnell abgeschlossen sei und er für seine Familie ein neues Leben aufbauen konnte. Doch im Spätsommer 2016 änderte sich alles. Denn an diesem Abend erspähte der 27-jährige Asylbewerber Tayyab M. aus Pakistan das junge Mädchen. Mit dem Versprechen, das Spiel auf seinem Mobiltelefon spielen zu dürfen, lockte der Pakistani das unschuldige Mädchen an. Dann überwältigte er die Kleine, zerrte sie ins Gebüsch und vergewaltigte sie.

Aufmerksame Mitbewohner der Unterkunft wurden Zeugen dieses schrecklichen Verbrechens, überwältigten den Triebtäter, hielten ihn fest und alarmierten die Polizei. Auch Vater Hussam wurde von der Tat benachrichtigt. Mit einem Messer wollte er dem Peiniger seiner Tochter an den Kragen, sodass die in der Zwischenzeit vor Ort eingetroffenen Polizisten ihn unter Einsatz der Schusswaffen stoppten. Hussam erlag später seinen Verletzungen.

Diese Ereignisse, vor allem aber die Vergewaltigung des irakischen Kindes, wurden jetzt vor einem Berliner Gericht vehandelt. Und, so unglaublich es auch klingen mag, der Pakistani, der das Kind geschändet hat und indirekt für den Tod des Vaters eine Mitverantwortung trägt, kommt mit einer Bewährungsstrafe davon. Die Richterin verurteilte den 27-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung. Der Pakistani darf das Gericht ohne Handschellen und als freier Mann verlassen.

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