Beate Zschäpe könnte das Gefängnis schon bald verlassen. Darauf deutet ein Gerichtsverfahren hin, das aktuell beim Oberlandesgericht Dresden verhandelt wird und indem die vermeintliche NSU-Terroristin als Zeugin aussagt. Im Prozess verdichten sich die Hinweise, dass Zschäpe doch von Anfang für staatliche Stellen gearbeitet haben könnte und diese nun versuchen, die lebenslänglich Verurteilte über Umwege aus der Haft zu bekommen.
von Thomas Moser
Das Oberlandesgericht Dresden hat in der Hauptverhandlung gegen Susann Eminger in den ersten drei Monaten des Jahres 2026 neun Verhandlungstage ersatzlos abgesetzt. Das sind etwa 20 Prozent aller Termine. Am 6. November 2025 hatte der Prozess vor dem Staatsschutzsenat begonnen, vorgesehen waren über 40 Sitzungstage bis Ende Juni 2026. Doch der Prozess stagniert, ausfallende Sitzungstage, keine Zeugen, wenig Fragen durch das Gericht, kaum Fragen seitens der Anklage, selten Berichte in der Presse.
Ein Prozess, der in Wahrheit gar keiner ist? Jedenfalls ist dieser zweite NSU-Prozess alles, aber kein NSU-Prozess, kein Staatsschutzverfahren gegen eine mutmaßliche Unterstützerin einer Terrorgruppe, die in den Jahren 2000 bis 2007 für zehn Morde verantwortlich gewesen sein soll. Nur, was ist die Veranstaltung dann? Und wem gilt sie tatsächlich?
Das Drehbuch der Bundesanwaltschaft sieht folgendermaßen aus: Susann E., die Ehefrau von André E., unterstützte das untergetauchte Trio zum Beispiel dadurch, dass sie Zschäpe ihre Krankenkassenkarte für Arztbesuche zur Verfügung stellte. Das weiß die Bundesanwaltschaft aber bereits seit 2012 aus den Ermittlungen nach dem Tod von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos. Die Erkenntnisse haben bislang aber nicht ausgereicht, um Susann E. anzuklagen.
Seit 2023 behauptet die Bundesanwaltschaft (BAW) nun, die Angeklagte habe, als sie das Trio unterstützte, gewusst, dass es Morde verübe. Die BAW stützt sich dabei auf Beate Zschäpe, die Susann E. bei Vernehmungen im Jahr 2023 entsprechend belastet haben soll. Im Zusammenhang mit der Anklageerhebung gegen Susann E. Ende Februar 2024 schrieb der Generalbundesanwalt: „Nach neueren Erkenntnissen hatte sich der Tatverdacht gegen Susann E. weiter erhärtet. Sie befindet sich auf freiem Fuß.“ Den Beleg für die Erhärtung des Tatverdachtes ist die Anklagebehörde bisher bemerkenswerterweise schuldig geblieben.
Zunächst lehnte das Oberlandesgericht Dresden die Eröffnung des Hauptverfahrens, so wie die Bundesanwaltschaft es wollte, im Oktober 2024 ab. Das Gericht akzeptierte zwar den Vorwurf, Eminger habe bei der Abholung eines Wohnmobils mitgewirkt und damit bei einem Banküberfall mitgeholfen, es verwarf aber den Vorwurf, die Frau habe das NSU-Trio bei seiner Mordserie unterstützt. Das werde sich nicht nachweisen lassen, befand das OLG. Die Anklagebehörde BAW wandte sich daraufhin an den Bundesgerichtshof, der im April 2025 deren Sicht bestätigte. Der Prozess musste mit den Anklagepunkten Beihilfe zum Raub sowie Unterstützung einer terroristischen Vereinigung also vor dem OLG in Dresden durchgeführt werden, allen Bedenken des verhandelnden Gerichtes zum Trotz.
Seit Monaten dümpelt der nun vor sich hin. Dabei stößt das Gericht bei den Zeugenvernehmungen immer wieder darauf, dass die Erstermittlungen durch Bundesanwaltschaft, BKA und Landeskriminalämter im Jahr 2012 nicht nur oberflächlich, sondern auch widersprüchlich und zum Teil gesetzwidrig durchgeführt wurden. Beispielsweise wurde ein Arzt nicht auf seine Schweigepflicht aufmerksam gemacht. Damit ist auch die Frage aufgeworfen, welche Qualität und Aussagekraft diese Ermittlungen eigentlich haben.
Aufmerksamkeit erlebte das Verfahren nur, als sich die Hauptverurteilte Beate Zschäpe an drei Tagen als Zeugin den Fragen des Gerichtes stellte, Anfang Dezember 2025 sowie Ende Januar 2026. War diese Selbst-Repräsentation Zschäpes vielleicht der eigentliche Zweck dieses befremdlichen Prozesses?
Wir müssen zurück ins Jahr 2023. Im bayerischen Landtag arbeitete von 2022 bis Juli 2023, von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt, der zweite NSU-Untersuchungsausschuss. Obwohl er von der Mehrheit der Ausschussfraktionen und -Mitglieder in der Weise boykottiert wurde, dass diese Mehrheit keine Fragen stellte, kam das Gremium zu bemerkenswerten neuen Erkenntnissen im NSU-Komplex. Zum Beispiel dass es einen direkten Kontakt zwischen der Nürnberger Neonazi-Szene und dem späteren ersten Mordopfer Enver Simsek gegeben haben muss. So wie beim dritten Mordopfer in Nürnberg, Ismail Yasar. Im Mai 2023 reiste der Untersuchungsausschuss nach Chemnitz und vernahm in Räumen der Justizvollzugsanstalt die Insassin Beate Zschäpe. Sie stellte sich geschlagene acht Stunden den Fragen der Abgeordneten.
Absprache mit Zschäpe?
Zur gleichen Zeit begann die zu lebenslanger Haft Verurteilte, sich für ein Ausstiegsprogramm für Leute aus der Neonazi-Szene zu interessieren. So erzählt es zumindest ihr Anwalt Mathias Grasel. Schon vor der Befragung durch den Ausschuss hatte auch die Bundesanwaltschaft mit Zschäpe im Gefängnis Kontakt aufgenommen. Warum, wenn die doch rechtskräftig verurteilt war? Nach dem Ende des bayerischen Untersuchungsausschusses besuchte im Sommer 2023 dann das Bundeskriminalamt im Auftrag der Bundesanwaltschaft die Verurteilte in der Haftanstalt. Es kam zu insgesamt fünf Vernehmungen mit ihr, die etwa 40 Stunden gedauert haben, fünfmal ein ganzer Tag, mit sicher etwa 1000 Seiten Vernehmungsprotokollen.
War diese Vernehmung für die Ermittlungsinstanzen also aufschlussreich, wenn sie derart umfangreich war? Aber warum schlägt sich das bisher nicht in der Prozessführung der Anklagebehörde nieder? Wo sind die Belastungsmomente gegenüber der Angeklagten Susann E.? Beate Zschäpe hat bei ihren Aussagen als Zeugin vor dem Staatsschutzsenat in Dresden die Angeklagte E. eher entlastet als belastet. So verneinte sie, dass E. bei ihren Besuchen in der Wohnung des Trios Waffen habe herumliegen sehen. Und sie schloss aus, dass Susann E. dabei war, als sie sich vor Ort bei einem Campingplatz für den Urlaub anmeldete.
Und warum verzichtet der Generalbundesanwalt selber auf einen wichtigen Zeugen, den früheren Wirt einer Kneipe in Nürnberg, auf die im Jahr 1999 ein Anschlag mit einer Sprengfalle verübt wurde, und der Susann E. einmal getroffen haben will?
Doch wenn Zschäpe für die Anklagebehörde folglich keine Zeugin der Anklage ist, warum soll sich dann der Tatverdacht gegen Susann E. trotzdem „erhärtet“ haben?
Warum überhaupt der Prozess? Hat Zschäpe bei den fünf Vernehmungen durch das BKA wirklich Substanzvolles ausgesagt? Wenn nicht, warum soll sich dann das BKA fünf Tage lang mit ihr beschäftigt haben?
Die lange Dauer der Vernehmungen spricht aber eher dafür, dass Zschäpe doch Interessantes von sich gegeben haben muss. Nur wo findet sich das? In Dresden kam es bisher nicht zum Ausdruck. Hat Zschäpe gegenüber den Sicherheitsorganen vielleicht ein besonderes Wissen offengelegt, das aber nicht in die Öffentlichkeit gelangen darf? Ist dieses Wissen der Grund für die Sonderbehandlung, die Zschäpe offensichtlich erfährt? Sowie der Grund für die mögliche „Operation Befreiung“ der Lebenslänglichen? Steht also nichts weniger als die Frage im Raum, ob die Frau in staatlichen Diensten stand und deshalb befreit werden muss?
Erklärt das wiederum ihr widerspenstiges Verhalten am ersten Tag ihrer Vernehmung vor dem OLG-Senat, als sie auf die Frage der Vorsitzenden Richterin, wie sie sich mit den Mordtaten auseinandergesetzt habe, spontan und ärgerlich entgegnete: „Stehe ich jetzt vor Gericht? Ich habe den Eindruck, dass ich hier die Angeklagte bin.“ Und: „Wenn das so weitergeht, ist das ein Grund, alles zu torpedieren. Ich gebe Ihnen alles, dadurch konnten Sie Frau Eminger anklagen. Ich bin mit einer anderen Einstellung hierhergekommen.“ Es muss ganz offensichtlich eine Absprache mit Zschäpe stattgefunden haben. Schlagartig und unkontrolliert wurden hier Züge einer hintergründigen Inszenierung sichtbar.









