Deutschland

Landnahme: Wenn auf deutschem Boden islamisches Recht gilt

Islamisierung: Wenn auf deutschem Boden islamisches Recht gilt
Minarette und Schwarz-Rot-Gold: In Deutschland leben inzwischen rund vier Millionen Muslime

Rasend schnell geben wir unsere Werte zugunsten kulturferner Migranten auf. Besonders deutlich zeigt sich diese Tatsache an unseren Gerichten. In schöner Regelmäßigkeit berufen sich deutsche Richter in ihren Urteilen auf die Scharia.

von Günther Strauß

Wegen unserer integrationsunwilligen Mitbürger aus dem islamischen Kulturkreis trennen wir jetzt Männer und Frauen in Schwimmbädern, die etwa in Norderstedt nur noch zu getrennten Zeiten auf die Rutsche dürfen. Auch im Regionalexpress zwischen Leipzig und Chemnitz schützen wir Frauen nun vor der neuen kulturellen Bereicherung und führen – wie in Saudi-Arabien – separate Frauenabteile ein. Ganz stillschweigend führten wir unter Kanzlerin Merkel in vorauseilendem Gehorsam auch die Scharia ein. Und je mehr Muslime zuwandern, umso öfter und mehr wird das rassistische und menschenverachtende rückständige Scharia-Recht angewendet. Nachfolgend einige Fakten dazu.

In Deutschland gilt angeblich Fnur deutsches Recht und nicht die Scharia. Das jedenfalls behaupten Politik und die politisch korrekten Lügenmedien. Die Wahrheit: Als die 76 Jahre alte Münchnerin Rosemarie N. (67) ihren Mann durch Krebs verlor, da erbte sie an ihrem Wohnort in Bayern nur einen winzigen Teil des Familienvermögens.

Der Großteil ging an die Islamische Republik Iran. Ihr Mann war gebürtiger Iraner, trank gern Bier und aß auch Schweinefleisch, aber er war und blieb nun einmal Iraner und hatte Verwandte im Iran.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes handelte es sich bei dem an Krebs verstorbene Nouredin N. um einen von 1,8 Millionen Ehegatten aus einer »binationalen Ehe« in Deutschland. Stirbt ein solcher Ehepartner und besitzt er nicht die deutsche Staatsbürgerschaft, dann gilt das Recht seines Herkunftslandes.

Der Tod raubte der Münchnerin nicht nur die Liebe ihres Lebens, sondern ganz legal auch noch Hab und Gut. Auf deutschem Boden galt in diesem Falle iranisches Recht. Diesem zufolge erbten die männlichen Verwandten im Iran. Das deutsche Testament, das die Eheleute vor Jahrzehnten aufgesetzt hatten, war das Papier nicht wert, auf dem es stand.

Je mehr binationale Ehen es in Deutschland gibt, umso größer wird das Problem. Die Politik kann daran nichts ändern, denn es gibt internationale Abkommen dazu. Also schaut man weg – oder leugnet das Problem. Diese absurde Rechtsproblematik ist aber noch wesentlich umfangreicher und betrifft keinesfalls nur Todesfälle. Die Türkei hat die Scharia im Jahre 1926 abgeschafft. Seither gilt in der Türkei ein auf schweizerischem Recht basierendes Zivilrecht. In Deutschland ist es genau umgekehrt. Je mehr Muslime zuwandern, umso öfter und mehr wird das Scharia-Recht angewendet.

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat sich schon vor Jahren im Auftrag der Bundestagsabgeordneten mit der Frage der Vereinbarkeit der islamischen Scharia und deutscher Gesetze befasst. Er erarbeitete für die Abgeordneten ein Faltblatt, das den bezeichnenden Titel »Die Anwendung der Scharia in Deutschland« trägt.

Aus ihm erfahren wir: »In Deutschland können Vorschriften der Scharia nach dem deutschen Internationalen Privatrecht (IPR) zur Anwendung kommen«. Man geht zunächst einmal von der Gleichwertigkeit aller Rechtsordnungen der Welt aus. Zur islamischen Vielehe (Polygamie) heißt es dort für die Bundestagsabgeordneten schwarz auf weiß: »Nach der Scharia ist die Mehrehe mit bis