Weil er einen Deutschen mit einer Machete töten wollte, wurde ein Afrikaner zu einer Geldstrafe von lächerlichen 240 Euro verurteilt – wegen Sachbeschädigung. Außerdem kassiert der importierte Straftäter nun kräftig ab, weil er angeblich zu Unrecht in der Psychiatrie untergebracht wurde. Die Zeche zahlt der Steuerzahler.
von Chris Heller
Ein Asylforderer aus Gambia hat im Juli 2019 versucht, einen Deutschen mit einer Machete zu töten. Die Tat ereignete sich direkt vor dem Flüchtlingswohnheim am Südring in Offenburg. Das Opfer konnte nur sein Leben retten, indem er sein Fahrrad als Schutzschild gegen den wildgewordenen Einwanderer benutzte. Statt in den Kopf des Mannes schlug der Afrikaner dann mit der Machete in Felgen und Reifen des Mountainbikes.
Täter schlägt Märchenbuch auf
Bei der nunmehr stattgefundenen Gerichtsverhandlung schlug der Afrikaner zwar nicht mit der Machete um sich, aber dafür das Märchenbuch auf. Der Deutsche habe angeblich versucht, seine Rücksäcke zu stehlen, behauptete der importierte Gewalttäter. Diese waren mit Steinen gefüllt, die der Asylforderer zuvor in einem Park gesammelt hatte. Nur um sein Hab und Gut zu schützen, zückte er dann die obligatorisch mitgeführte Machete, so sein abenteuerliches Märchen.
Die Staatsanwaltschaft glaubte diese Geschichte sogar. Bei dem Opfer handle es sich angeblich um einen „stadtbekannten Unruhestifter und Kleinkriminellen“, führte Staatsanwalt Lukas Zeitler aus. Es ist schon erstaunlich, wie gerade die wehrlosen Opfer dieses perversen Regimes auch noch mit Füßen getreten werden, wenn ein zugewanderter Schwerkrimineller versucht, sie umzubringen. Weil der Deutsche früher schon einmal Kleinigkeiten gestohlen hatte, erschien die Geschichte des Gambiers zum angeblich geplanten Stein-Diebstahl absolut glaubwürdig.
Aus Totschlag wird Sachbeschädigung
Also fegte die Staatsanwaltschaft den Vorwurf des versuchten Totschlags kurzerhand vom Tisch. Dass die Machete zum Einsatz gekommen war, war anhand der Einkerbungen im Mountainbike des Opfers hingegen nicht zu leugnen. Deshalb wurde der Afrikaner nunmehr wegen Sachbeschädigung verurteilt. Es ist unfassbar, auf welche Art und Weise Schwerkriminelle mit Samthandschuhen angefasst werden, wenn sie nur die richtige Hautfarbe haben.
Der Fluchtsimulant wurde zu einer lächerlichen Geldstrafe in Höhe von 240 Euro verurteilt. Diese trägt s










