Obwohl Polizei und Staatsanwaltschaft Sven Liebich alias „Marla Svenja“ immer noch verzweifelt suchen, um eine Gefängnisstrafe zu vollstrecken, führt der Aktivist die Behörden weiterhin an der Nase herum. Nun hat er einen Antrag auf Namensänderung eingereicht. „Marla Svenja“ will in Zukunft „Anne Frank“ heißen, genauso wie die Jüdin, die die Nazis verfolgten und später angeblich auch ermordeten.
von Günther Strauß
Die Posse im Fall „Marla Svenja“ Sven Liebich geht in die nächste Runde: Der rechte Aktivist hat erneut einen Änderungsantrag für seinen Geschlechtseintrag gestellt. Nachdem der Aktivist 2024 seinen Geschlechtseintrag auf weiblich ändern ließ, sorgte das für bundesweite Aufmerksamkeit. Nun will Liebich seinen Geschlechtseintrag künftig als „divers“ führen lassen. Zusätzlich möchte er seinen Vornamen in „Anne Frank“ ändern lassen.
Doch nun geht auch der für die Änderung zuständige Landkreis Saalekreis in Sachsen-Anhalt gegen Liebichs Änderungen vor, wie der MDR berichtet. Die Behörde sieht plötzlich in Liebichs Fall einen Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes vorliegen. So soll der Kreis im Dezember 2025 einen Antrag beim Amtsgericht Halle gestellt haben, um Liebichs Geschlechtsänderung wieder rückgängig zu machen. Liebich soll laut dem Saalekreis das „Selbstbestimmungsgesetz“ delegitimieren, den Staat vorführen und Transmenschen diffamieren wollen.
Als Beleg soll der Landkreis laut dem öffentlich-rechtlichen Sender eine Rede Liebichs aus dem Jahr 2023 und mehrere Beiträge in den sozialen Medien anführen. Seit 2024 versucht Liebich jedoch rigoros, seine vermeintlich neu angenommene Geschlechtsidentität in der Öffentlichkeit durchzusetzen – etwa auch mit Klagen gegen gegenteilige Behauptungen.
Medial wird Liebichs Geschlechtsänderung weithin als vermeintlicher Missbrauch des „Selbstbestimmungsgesetzes“ gewertet. Das Ampel-Gesetz erlaubt es praktisch jedem, sein Geschlecht beim Amt mit wenigen bürokratischen Hürden zu ändern. Laut dem Bundesverband „Trans*“ ist es nun das erste Mal, dass eine solche Änderung juristisch angefochten wird. Dennoch sieht der Bundesverband, dass durch den Fall das „Selbstbestimmungsgesetz“ gestärkt werde: „Generell zeigt dies












