Deutschland

Neue Nürnberger Gesetze: Migrationshintergrund entscheidet über Einstellungen

Nürnberger Gesetze rückwärts: Migrationshintergrund entscheidet über Einstellungen
Nie zählten Hautfarbe, Phänotyp und Abstammung mehr als ausgerechnet im linkswoken Deutschland.

Auf welchem gefährlichen Kurs und grundfalschen Dampfer sich die neue linksgrüne Identitätspolitik in all ihren Facetten bewegt, wird infolge eifernder Betriebsblindheit von ihren Protagonisten selbst gar nicht mehr wahrgenommen.

von Theo-Paul Löwengrub

Die ideologische Überhöhung von Eigenschaften wie Geschlecht, Rasse und eben auch Migrationshintergrund und daraus abgeleitete Einordnung in Gruppen von Merkmalsträhern, denen dann im Namen einer kompromisslosen Affirmative Action besondere (Sonder-)Rechte zugestanden werden, ist materiell nichts anderes als das, was vor 88 Jahren in Deutschland mit den Nürnberger Gesetzen seinen Anfang nahm: Damals war Regimeziel eine möglichste „Reinheit“ des Volkes, heute ist es eine möglichste „Diversität“ der Bevölkerung. Individualität, Persönlichkeit, subjektive Leistung und Kompetenz werden in beiden Fällen gleichermaßen zur Nebensache – was zählt, ist alleine, dass man „ins Bild“ passt und möglichst viele „Matches“ mit den doktrinären Systemerwartungen aufweisen kann.

In genau diese Richtung weisen die abartigen Pläne einer „Migrantenquote”, wie sie die neue  Antidiskriminierungsbeauftragte, die ihrerseits dauerdiskriminierende Hetzerin Ferda Ataman, unbedingt auf den Weg bringen will. Geht es nach ihr, dass soll in Deutschland im öffentlichen Dienst, in „Leitungsbereichen” privater Unternehmen und idealerweise überall eine solche Privilegierung von Menschen mit der passenden Zuwanderungsgeschichte stattfinden. Diese Quote wäre dann sogar nicht rechts- und sittenwidriger als die bereits mehrheitlich geschluckte Frauenquote, da die Definition dieses „Migrationshintergrundes“ noch schwammiger ist als die heutige Festlegung des biologischen Geschlechts.

Wer definiert eigentlich die Quotenberechtigung?

Denn eine solche Quote benötigt am Ende Durchführungsvorschriften, die definiert, ab welchem Abstammungsgrad jemand in den Genuss der Bevorzugungen im Job (oder auch bei Submissionen und öffentlichen Auftragsvergaben) käme: Die Nachfahren polnischer Gastarbeiter des 19. Jahrhunderts oder französischer Hugenotten vor 350 Jahren sind ja vermutlich nicht gemeint. Am Ende nähert sich diese gesellschaftspolitische Geisterfahrt daher ganz schnell unguten Dunstzonen, wo man dann bei „Halb-”, „Viertel-” oder „Achtelmigranten” landet, denen bestimmte Bevorzugungen bzw. Benachteiligungen winken. Bei wem hier nicht die Alarmglocken schrillen, dem ist nicht mehr zu helfen.

Mit einer Linksextremistin und Migrationslobbyistin wie Ataman ist diesem Weg in den nächsten Abgrund, an dessen Ende die gewollte Ausdünnung und Marginalisierung der ursprungsdeutschen angestammten Bevölkerung steht (degradiert und herunterpolemisiert zu „alten weißen Männern”, „Almans“ oder eben vor allem von Ataman selbst als „K