Fünf Monate nach dem bestialischen Mord an der Schülerin Liana K. am Bahnhof Friedland erklärt die deutsche Justiz den irakischen Mörder für schuldunfähig. Damit bleibt ein weiteres migrantisches Kapitalverbrechen mal wieder ungesühnt.
von Dirk Schmitz
Die 16-jährige Liana musste vor fünf Monaten auf einem Bahngleis in der niedersächsischen Provinz sterben, ermordet von dem Iraker Mohammed al-D.. Dieser hatte die aus Heiligenstadt im Eichsfeld stammende Schülerin am 11. August am Bahnhof Friedland aus heiterem Himmel vor einen Durchgangs-Güterzug gestoßen, der mit einer Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern durch den Bahnhof fuhr (Linksmedien wie der “Spiegel” schrieben anschließend zynisch von einem “Vorfall in Friedland”, während Dunya Hayali und Georg Restle dem ÖRR-Fernsehpublikum erklärten, dass es keinen Zusammenhang zwischen Migration und Kriminalität gäbe). Fast überflüssig zu erwähnen, dass natürlich auch dieser Täter als abgelehnter Asylbewerber und zudem wegen eines Sexualdelikts vorbestrafter, polizeibekannter Krimineller gar nicht mehr hätte in diesem Land sein dürfen. Doch er blieb als wandelnde Zeitbombe unbehelligt auf freiem Fuß, ein weiterer klassischer Merkel-Gast und Profiteur der verbrecherischen Politik einer Kanzlerin, die sich bis heute vor keinem Gericht verantworten muss, sondern mit den höchsten Orden behängt wird.
Vor Gericht verantworten muss sich al-D. nun ebenfalls nicht: Gegen ihn wird wegen des Mordes an Liana noch nicht einmal Anklage erhoben. Die lapidare Begründung der Staatsanwaltschaft: Er sei “geistig verwirrt”. Deshalb geht sie nun lediglich im Sicherungsverfahren gegen den Iraker vor, und das, obwohl der dieser junge Mädchen aus niedrigen Beweggründen und vorsätzlich vor den Zug warf. Der abgelehnte Asylbewerber sei zwar ausreisepflichtig gewesen – aber nicht schuldfähig. Und solche Leute darf man nicht abschieben. Statt der Anklage hat die Staatsanwaltschaft nun ein Softverfahren beim Landgericht Göttingen eingereicht: Am Ende steht nicht einmal eine Mindeststrafe. Jeder Psychiater kann damit dieses Monster – selbst nach kurzer Zeit – als „symptomfrei“ entlassen. Schon früh hatte Lianas Mutter genau diesen Ausgang befürchtet.
Wegen Exhibitionismus im Knast, aber straffrei bei Mord?
Die Schuldunfähigkeit ist dabei eine recht neue Entwicklung – denn Mohammed al-D. hatte vor der Tat 2025 bereits wegen Exhibitionismus in einer normalen Haftanstalt gesessen. Die verzweifelte Mutter fragt: „Wo ist die Gerechtigkeit, wenn er jetzt für den Mord an einem unschuldigen Kind in eine Psychiatrie und nicht ins Gefängnis geht?“ Nach Angaben des niedersächsischen Innenministeriums war bei einer Untersuchung im Evangelischen Krankenhaus Göttingen-Weende im April 2025 bei al-D. noch keine psychische Erkrankung festgestellt worden. Allerdings hielt er sich danach als Patient zweimal – jeweils nur für wenige Stunden – in einer psychiatrischen Klinik auf, unter anderem am Tag direkt vor der Tat im August 2025. Im Juli soll er die Wahnvorstellung geäußert haben, dass man ihn durch Gas, Strom und Gift umbringen wolle. (Persönlicher Einwand am Rande: Genau das würde ich tun, wenn ich der Vater wäre; meine beiden Mädchen sind 13 und 17 Jahre alt!).
Ein System, das solche Typen nun mit 400 Euro Kosten pro Tag in der Forensik durchfüttert, statt sie in ihre Heimat zu verbringen, weil dort die medizinische und psychologische Betreuung nicht so schaumig ist, muss in dieser Form gesetzlich erledigt werden. Sofort. Das ist kein Rechtsstaat, das ist institutionelle Pervertierung jeglichen Rechtsempfindens, mit erheblichem Gefährdungspotenzial für den allgemeinen Rechtsfrieden! Paragraph 171b des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) besagt zum Schutz des Täters (!) für das Verfahren:
„Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, soweit Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich … zur Sprache kommen, deren öffentliche Erörterung schutzwürdige Interessen verletzen würde.“ Mal sehen, was das Gericht im nun anberaumten Softverfahren zum Täterschutz sagt…
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