Deutschland

Nach dreifachen Mordversuch in Ravensburg: Afghanischer Messerstecher muss nicht ins Gefängnis

Nach dreifachen Mordversuch in Ravensburg: Afghanischer Messerstecher muss nicht ins Gefängnis
Prozessbeginn in Ravensburg: Die bestialische Tat des Afghanen, hier im Gespräch mit seinem Verteidiger, hätte beinah drei Menschen das Leben gekostet.

Der Afghane, der im September 2018 in Ravensburg mehrere Menschen mit einem Messer abgestochen hatte, muss nicht ins Gefängnis. Angeblich ist auch er schuldunfähig, wie ein Gutachter herausgefunden haben will. Deshalb soll der Steuerzahler ihm nun den Aufenthalt in einer netten Klinik finanzieren. Abgeschoben werden soll der Kriminelle auf keinen Fall.

von Chris Heller

Das grausame Verbrechen sorgte bundesweit für Schlagzeilen, nicht zuletzt, da sogar entsprechende Aufzeichnungen davon im Netz kursierten, die teilweise noch heute abrufbar sind. Ein Afghane lief am 28. September 2018 über den Ravensburger Marienplatz und stach wahllos mit einem Messer auf Passanten ein. Die Videos und Bilder zeigten schwer verletzte Menschen und Blutlachen – ein regelrechtes Massaker spielte sich an jenem Tag in der oberschwäbischen Kreisstadt ab.

Der 21-jährige Täter, der im Jahre 2016 selbstverständlich illegal in die Bundesrepublik eingereist war, muss sich nun vor der 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ravensburg verantworten. Janagha A. benötigt dazu einen Dolmetscher, denn er ist unserer Sprache nicht mächtig. Die horrenden Kosten dafür übernimmt selbstredend der Steuerzahler. Der Südkurier, welcher bei einem von mehreren Verhandlungstagen vor Ort war, berichtete, der Leiter der Ravensburger Staatsanwaltschaft, Alexander Boger, hätte den Angeklagten lediglich als „Beschuldigten“ bezeichnet. Als stünde es überhaut nicht fest, ob er die Tat überhaupt begangen habe.

Was kaum noch jemanden verwunderte: Psychiater Hermann Assfalg ist der Meinung, dass Janagha A. schuldunfähig ist. Der Afghane habe nur zugestochen, weil Stimmen ihm eingeredet hätten, dass andere Leute ihn verachteten und keinen Respekt vor ihm hätten, führte der Gutachter vor Gericht aus. Deshalb habe er zunächst seinen irakischen Kollegen abstechen wollen, da dieser aber nicht vor Ort gewesen war, hatte der migrantische Messerstecher sich einfach einige andere Opfer gesucht.

Obwohl der Orientale wegen versuchten Mordes und versuchten Totschlags angeklagt ist, wird er wohl niemals eine Gefängniszelle von innen sehen. Er leide an einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie, sagte der Gutachter. Deshalb soll er es sich nun auf Kosten der Allgemeinheit in einer psychiatrischen Klinik gutgehen lassen können. Abgeschoben werden soll der Afghane auf keinen Fall. Lieber alimentiert man den kriminellen Messerstecher weiterhin mit dem hart erarbeiteten Geld der Bürger.

Eine derartige Täter-Opfer-Umkehr ist in der BRD nicht neu. Auch der nach dem grausamen Mord in Offenburg festgenommene Afrikaner muss zum Beispiel nicht ins Gefängnis, weil er – Sie ahnen es schon – psychisch krank sein soll. Anstatt illegal eingereiste Straftäter konsequent in ihre Heimat zurückzuführen, werden Mörder, Vergewaltiger und andere Kriminelle in Deutschland mit Samthandschuhen angefasst und zu allem Überfluss auf Kosten der Allgemeinheit standesgemäß versorgt. Es ist der gelebte Wahnsinn im Merkel-Regime.

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