Aufregung im brandenburgischen Steinhöfel: Gemeinderäte von AfD und Linkspartei haben eine gemeinsame Fraktion gegründet– die Führungsriege der Linken tobt, während sich die AfD erfreut über das neue Bündnis zeigt.
So viel Aufmerksamkeit fiel seit Langem nicht mehr auf die Kommunalpolitik in der 4000-Einwohner-Gemeinde Steinhöfel im Landkreis Oder-Spree. Die Bettina Lehmann von der Linkspartei und der AfD-Politiker Matthias Natusch haben eine gemeinsame Fraktion gegründet, die den Titel „Vernunft und Verantwortung“ trägt. Gemeinsam stehen den beiden ehrenamtlichen Gemeinderäten deutlich mehr Möglichkeiten in dem Gremium zu, so dass beide Seiten in ihrer täglichen Arbeit für den Bürger davon profitieren dürften. „Wir gründen uns, weil unsere gemeinsamen Schnittmengen zu deutlich sind, um sie durch künstliche Grenzen zu ignorieren“, zitiert die Märkische Oderzeitung eine Stellungnahme der neuen Fraktion, in der verschiedene kommunalpolitische Forderungen zur Land- und Strukturentwicklung genannt werden.
Weil jedoch für die Brandmauer-Partei Die Linke ein solches Bündnis politisch untragbar ist, wüten deren Führungsgremien. Eine Auflösung der Fraktion wurde etwa durch den stellvertretenden Landesvorsitzenden Stephan Wende gefordert, während Landesgeschäftsführer Stephan Wollenberg sogar ein Parteiausschlussverfahren gegen Bettina Lehmann ins Spiel bringt.
AfD-Landeschef begrüßt gemeinsame Fraktion
Ganz anders bei der AfD: Zwar forderte der Bundestagsabgeordnete Rainer Galla ebenfalls ein Ausschlussverfahren gegen seinen Parteikollegen Matthias Natusch, der Grund hierin liegt aber wohl in einer längeren, internen Streitigkeit im Kreisverband, bei der nun ein Vorwand gesucht wird, einen Kontrahenten aus dem Weg zu räumen.
AfD-Landeschef Dr. Christoph Berndt äußerte sich bei einer Pressekonferenz erfreut über die gemeinsame Fraktionsgründung und erklärte, dass die AfD keine Brandmauern kenne, sondern – gerade auf kommunaler Ebene – die Sachpolitik stets Vorrang habe. Berndt kündigte zudem an, dass Gespräche in dem betroffenen Kreisverband geführt werden sollen, um die parteiinterne Auseinandersetzung beizulegen. Ein Vorgehen wegen der Fraktionsvorgründung – oder gar die Einleitung von Maßnahmen gegen den Betroffenen – sei jedoch explizit nicht geplant.
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