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Renate Künast (Grüne): Kritiker gehören in den Knast!

Renate Künast (Grüne): Kritiker gehören in den Knast!
Die Berliner Grünenpolitikerin Renate Künast

Grünen-MdB Renate Künast legt Axt an die bewusst behutsame Rechtspraxis, Aussagedelikte zurückhaltend zu ahnden – und zeigt, wes Geistes Kind sie in Wahrheit ist: Sie hält es für „denkbar“, Beleidiger mit Freiheitsstrafen zu belegen; vor allem „Mehrfach-Täter“. Konkreter Anlass sind ihre eigenen Prozesse als Beleidigungsopfer – weswegen sich Künast auch gleich noch in extremer Gerichtsschelte übt und dem für ihren Fall zuständigen Berliner Landgericht Ahnungslosigkeit vorwirft.

von Max Erdinger

Mit „Freiheitsstrafen“ meint Künast also entweder echten Freiheitsentzug und nicht bloß Bewährungsstrafen (denn für Beleidigungen sieht Paragraf 185 des Strafgesetzbuchs schon heute, neben Geldstrafen eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor) – was eine Erhöhung des Strafrahmens bedeutet – oder zumindest eine deutlich häufigere Zumessung von Freiheits- statt Geldstrafen. Wörtlich erklärte Künast: „Die Leute müssen lernen, wo die rote Linie ist“.

Die rote Linie: Schon dieser Ausspruch zeugt von einer Freiheitsverachtung und Bevormundungshaltung, die für die Grünen nachgerade typisch ist: Ausgerechnet diejenigen, die in allen gesellschaftlichen Bereichen in ihrem antiautoritären Reflex all jene anfeinden und zersetzen, die fürs Ziehen, Aufzeigen und Verteidigen zuständig sind – von Lehrern über (Grenz-)Polizisten bis hin zu Soldaten -, diese jammern jetzt lauthals über einen Verrohungs-, Anstands- und Sittenverfall, sobald sie selbst betroffen sind.

Denn Künasts Ruf nach härterem staatlichen und gerichtlichen Durchgreifen erschallt nicht von ungefähr gerade jetzt: Anlass ist ihr eigenes, seit Monaten vor der Zivilkammer 27 des Berliner Landgerichts laufenden Verfahren, in dem 22 Kommentare bei Facebook verhandelt werden, in denen sie unter anderem als „Drecksfotze“ und „altes grünes Dreckschwein“ bezeichnet worden war (wohlgemerkt bezogen auf eine Äußerung Künasts von 1986, in der sie die damals pädophilenfreundliche Parteilinie zu stützen schien).

Im September letzten Jahres hatten die Richter Künasts Klage zurückgewiesen; auf ihre Beschwerde hin gaben ihr die Richter nun vorgestern in immerhin sechs Fällen Recht. Zu den anderen 16 Fällen legte Renate Künast Berufung zum Kammergericht ein. Trotz dieses Teilerfolgs tobte Künast: Die Gerichte hätten „nicht erkannt, welche Tragweite Beleidigungen mittlerweile haben“, erklärte sie gegenüber der