Ein Afghane, der einen sexuellen Übergriff auf ein 13-jähriges Mädchen verübt hatte, wurde nicht wegen Kindesmissbrauchs verurteilt. Der Richter ergriff im Verfahren Partei für den Angeklagten und unterstellte, dass dieser der Meinung gewesen sei, das Mädchen sei mindestens 14 Jahre oder älter gewesen. Damit sei der Vorwurf des Kindesmissbrauchs hinfällig, so die Argumentation.
von Günther Strauß
Tatsachen scheinen vor bundesdeutschen Gerichten keine große Rolle zu spielen – zumindest wenn der Angeklagte ein Asylforderer ist. Dann setzen sich auch linksgrüne Richter effektiv für Sexualstraftäter ein. Richter Ulf Thiele zum Beispiel. Dieser legte dem Angeklagten die entlastenden Worte höchstselbst in den Mund, um eine milde Strafe zu erreichen.
Im vorliegenden Fall hatte sich ein 19 Jahre alter Afghane an einem 13-jährigen Mädchen vergangen. Die Schülerin, mutmaßlich aus einem Gutmenschenhaushalt stammend, war gemeinsam mit zwei Freundinnen (16 und 17 Jahre alt) zur Flüchtlingsunterkunft am Sandkamp in Bad Oldesloe (Schleswig-Holstein) gegangen, um dort mit drei „Flüchtlingen“ einen geselligen Nachmittag zu verbringen.
Ein derartig naives Verhalten ist nur durch vermeintliche politische Korrektheit der Eltern zu erklären. Mutmaßliche Wähler von SPD und Grünen haben kein Problem damit, ihre eigenen Kinder mit kulturfremden Asylforderern zu verkuppeln. In diesem Sinne stiegen die drei Mädels durch ein Fenster in die Asylunterkunft, um dort mit reichlich Alkohol eine feucht-fröhliche Asyl-Party zu feiern. Dabei hatten die „Flüchtlinge“ die Mädchen auch zum Konsum von Marihuana genötigt.
Während der zweifelhaften Party hatten die Illegalen bereits versucht, sexuellen Kontakt zu den Mäd











