Am 23. Januar beginnt in Dresden in einem Hochsicherheitsgerichtssaal der Prozess gegen die sogenannten sächsischen Separatisten. Über die Vorwürfe der Anklage ist in den Medien umfassend berichtet worden. Doch wie ist der Blick von der anderen Seite?
von Stephan Kloss
Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) veröffentlichte am 15. Dezember 2025 die Medieninformation, dass gegen die acht Beschuldigten Anklage erhoben werde. Darauf soll zunächst kurz eingegangen werden. In der Mitteilung heißt es u.a.:
„Der 5. Strafsenat (…) des Oberlandesgerichts Dresden hat (…) das Hauptverfahren gegen acht deutsche Staatsangehörige wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung, Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens (…) eröffnet. Die Angeklagten sollen einer im Februar 2020 gegründeten Vereinigung angehört haben, die sich selbst “Sächsische Separatisten” nannte und deren Mitglieder rassistische, antisemitische und teilweise apokalyptische Überzeugungen vertraten. Sie seien, so die Anklage, überzeugt gewesen, dass ein unbestimmter “Tag X” bevorstehe, an dem der staatliche und gesellschaftliche Zusammenbruch Deutschlands eintreten werde. Sie seien entschlossen gewesen, bei dieser Gelegenheit einen möglichst großen Teil Sachsens zu erobern und dort einen an der Ideologie des Nationalsozialismus ausgerichteten Staat zu errichten. Hierzu seien eine Liquidierung von Vertretern der staatlichen Ordnung und ethnische Säuberungen geplant gewesen. Auf dieses Szenario habe sich die Gruppe durch umfassende Beschaffung militärischer Ausrüstungsgegenstände und paramilitärische Kampftrainings vorbereitet.“
Das Oberlandesgericht hat korrekt gekennzeichnet, dass es sich beim Text um die Sicht der Anklage handelt (Zeile 6) und hält den Text auch strikt im Konjunktiv. Ein großes Dennoch: Aus rechtspsychologischer Sicht ist die Veröffentlichung hochproblematisch. Das Gericht gibt ausschließlich die Sicht der Anklage wieder. Wo ist die Sicht der Verteidigung? Das OLG als unabhängige Institution des Rechtsstaats gibt ausschließlich die Sicht des Generalbundesanwaltes wieder? Seine Pressemitteilung ist hier nachzulesen.
Die martialische Wortwahl der Anklage erscheint – auch aus kognitionspsychologischer Perspektive – ebenso problematisch: „Terroristische Vereinigung“, „Separatisten“, „rassistische, antisemitische, apokalyptische Überzeugungen“, „Tag X“, „Zusammenbruch“, „erobern“, „Nationalsozialismus“, „Liquidierung“ – es sind kraftvolle Angst-Worte, die mit Leichtigkeit die zentrale Exekutive im Arbeitsgedächtnis des Lesers überwinden, in sein Langzeitgedächtnis geschoben werden, dort kleben bleiben und sich regelrecht einbrennen können. Und doch könnten die von der Anklage benutzen Vokabeln nur Zuschreibungen sein, die aber die Wahrnehmung der Leserschaft (von Presseartikeln, TV-Nachrichten, Mitglieder der Justiz) verzerren. Es wird eine Attributionsvoreingenommenheit bzw. ein Attributionsfehler erzeugt. Das Wort Unschuldsvermutung, ein fundamentales Rechtsgut im Rechtsstaat, das den Beschuldigten zusteht, tauchte im Vorfeld des Prozesses eigentlich nirgendwo in der Berichterstattung auf, auch nicht auf der Seite des OLG Dresden. Dieser Umstand wäre eine medien-wissenschaftliche Untersuchung wert. Übrigens: Eine apokalyptische Überzeugung zu haben, ist nicht strafbar. Inzwischen sehen wahrscheinlich zahlreiche Mittelständler die Apokalypse vor sich, angesichts der verheerenden Wirtschaftslage in unserem Land.
Sächsischen Separatisten? In Sachsen? Wirklich?
Zu Gast beim Chemnitzer Rechtsanwalt Martin Kohlmann. Seine Kanzlei liegt recht zentral in der drittgrößten sächsischen Stadt. Der Fachanwalt für Strafrecht bietet einen Kaffee an und stellt Stollen auf den Tisch. „Der darf eigentlich erst am 24. angeschnitten werden“, schmunzelt er. Kohlmann vertritt den Beschuldigten Jörg S. – der laut Anklage der sogenannte Rädelsführer der sogenannten Sächsischen Separatisten sein soll (wieder diese martialischen Angstworte) – und sagt dem Autor sofort zu Beginn des Gespräches: „Die dem Beschuldigten unterstellten Taten ergeben sich nicht aus der Akte.“
Wie kommt die Anklage eigentlich auf den Namen „Sächsische Separatisten“, will ich wissen. In einem Chat, in dem Jörg S. regelmäßig unterwegs war, sei auch ein Teilnehmer unterwegs gewesen, der sich als Chef einer US-Freizeitmiliz ausgab, in Wirklichkeit aber ein FBI-Agent war. Als er Jörg S. fragte, was es denn so für politische Gruppen in Sachsen gäbe, zählte dieser einige auf und antwortete, bezogen auf eine bestimmte Gruppe, angeblich „They are called Saxon Separatists“ – sie werden sächsische Separatisten genannt. So soll es im Chatprotokoll stehen. Damit seien laut Kohlmann die Freien Sachsen gemeint gewesen, jedenfalls nicht der Freundeskreis um Jörg S. Ähnlich scheint es sich mit dem sogenannten „Tag X“ zu verhalten. Im Chat war angeblich immer von „SHTF“ die Rede, eine Abkürzung für die amerikanische Redewendung „shit hits the fan“ – wenn es wirklich schrecklich wird / wenn etwas Schlimmes passiert. Diese Redewendung wurde von der Anklage offenbar in „Tag X“ umattribuiert.
Nach dem Abitur am Gymnasium in Brandis im Landkreis Leipzig begann Jörg S. ein duales Studium im Bereich Fitness und Ernährung, musste es während der Corona-Zeit jedoch abbrechen, weil das Fitness-Studio schloss. Danach war er Dachdeckergeselle und ließ sich schließlich zu einem Sicherheitsmann ausbilden. Er verkaufte – ganz legal – Militaria-Sachen im Netz und war in verschiedenen Chats unterwegs. Was Jörg S. nicht wusste: Er wurde seit geraumer Zeit observiert, seit Jahren wahrscheinlich. Bei einem sogenannten „Training“ war anscheinend der Chat-Agent persönlich dabei, da war bereits alles verkabelt. Die Behörden lauschten mit. Jörg S. war 18 Jahre alt, als er angefangen haben soll, „falsch abzubiegen“. Wenn er doch so „gefährlich“ war, warum haben die Behörden ihn – und die anderen Beschuldigten – jahrelang nur beobachtet? Warum haben die Behörden keine Interventionsgespräche durchgeführt, wie es der § 12 im Sächsischen Polizeivollzugs-Dienstgesetz vorsieht, wenn doch angeblich Gefahr im Verzug war? Stattdessen wurden mehrere junge Personen, die um die 20 Jahre alt waren, als sie sich angeblich als „Sächsische Separatisten“ organisierten, jahrelang sehr aufwändig überwacht. Laut Anwalt Kohlmann bestehen Zweifel daran, dass es überhaupt eine feste Gruppe gab. Die Frage ist hier zudem: Wurde Jörg S. durch seinen „Chat-Freund“, den „Milizenführer“, auch indirekt gesteuert?
Teile Sachsens von Polen aus „erobern“?
Inzwischen hatte Jörg S. offenbar andere Lebenspläne. Er wanderte aus, zog nach Polen zu seiner Freundin. Beide wohnten in Zgorzelec, dem polnischen Teil von Görlitz. Jörg S. hatte einen Job in der Oberlausitz und pendelte jeden Tag. Das junge Paar war auf der Suche nach einem Haus in Zgorzelec, die Freundin war im 9. Monat schwanger. Wie muss man sich das vorstellen: Wollte Jörg S. von Polen aus Teile von Sachsen „erobern“, um „einen an der Ideologie des Nationalsozialismus ausgerichteten Staat zu errichten“? Das ist schwer zu glauben. Man darf gespannt sein, wie die Anklage das beweisen möchte.
Am 5. November 2024, um sechs Uhr in der Früh, fand eine koordinierte Verhaftungswelle statt. Die Behörden nahmen in Sachsen, Polen und Österreich mehrere Personen fest, darunter Jörg S. und Kurt H., auf dessen Fall wir noch kommen. Gegen acht Personen wurde Anklage erhoben. Wir erinnern uns an den folgenden Teil der Anklage. Die Beschuldigen seien …
„… überzeugt gewesen, dass ein unbestimmter “Tag X” bevorstehe, an dem der staatliche und gesellschaftliche Zusammenbruch Deutschlands eintreten werde. Sie seien entschlossen gewesen, bei dieser Gelegenheit einen möglichst großen Teil Sachsens zu erobern und dort einen an der Ideologie des Nationalsozialismus ausgerichteten Staat zu errichten.“
Der Autor fragt sich: Stand der „Tag X“ kurz bevor? Für wann wurde der Zusammenbruch Deutschlands erwartet? 12 Uhr mittags am 5. November 2024? Konnte uns der Generalbundesanwalt gerade noch rechtzeitig retten, als er in weiser Voraussicht die acht Beschuldigten verhaften ließ, damit die im postdemokratischen, chaotischen Sachsen mit rund vier Millionen Einwohnern nicht die Macht übernehmen? Welchen Teil von Sachsen wollten die Beschuldigten eigentlich „erobern“? Nur die Region Brandis im Leipziger Land, woher Jörg S. stammt? Oder das gesamte Gebiet zwischen Brandis und Grimma (von dort stammt der Beschuldigte Kurt H., der weiter unten beschrieben wird)? Dazwischen fließt die Mulde und es gibt wundervolle Auenlandschaften, dort könnte man tatsächlich im Notfall zelten, wenn Sachsen untergegangen ist und beim Lagerfeuer ausharren.
Musiker, AfD-Kommunalpolitiker und „Sachseneroberer“?
Ein kalter Wind weht über den Marktplatz von Geithain im südlichsten Zipfel des Kreises Leipziger Land. Bis Chemnitz ist es nicht weit. Auf dem Marktplatz steht noch eine große Pyramide. Es weihnachtet noch ein bisschen. Das nahe Erzgebirge lässt grüßen. Vor allem: Der Geithainer Stollen war bereits um 20 Prozent reduziert. Schmuckes Städtchen, dieses Geithain.
Rechtsanwalt Mike Thümmler hat kurzfristig Zeit gefunden für ein Interview. Er ist einer von Kurt H.s zwei Pflichtverteidigern, außerdem gibt es noch drei Wahlverteidiger. Wir sitzen im Besprechungsraum. Die Mitarbeiterin serviert mir einen Espresso. Auch Thümmler hält die Vorwürfe gegen seinen Mandanten – gemäß Aktenlage – für unbegründet. Eine Namensgebung oder Vereins- bzw. Gruppengründung hält er für unbewiesen. Ich frage Rechtsanwalt Thümmler: Wurden auch entlastende Belege ermittelt?
Er lächelt bitter und sagt: „Nein“. Aus den Akten gehe nicht hervor, dass entlastende Tatsachen ermittelt wurden. Das Schlimme sei auch, dass inzwischen der Verdacht, dass man etwas Falsches gedacht haben könnte, ausreiche, damit die Behörden aktiv werden. Der bevorstehende Prozess solle anscheinend wie eine generalpräventive Strafe wirken. Das sei ein rechtspolitisches Verfahren.
Sein Mandant sitzt in der JVA in Leipzig. Besuchen darf ihn seine Frau zweimal im Monat für zwei Stunden. Mike Thümmler fragt: „Ist es vom Rechtssystem gewollt, dass Bürger, die in Untersuchungshaft sitzen und für die die Unschuldsvermutung gilt, ihre Familienangehörigen nur durch die Trennscheibe sehen und Väter ihre Kinder nicht in den Arm nehmen dürfen?“
Kein Besuch ohne Trennscheibe
Ein paar Tage später. Es ist eine Stunde vor Mittag. Vor dem Haus von Kurt H. am Rande von Grimma begrüßt mich seine Ehefrau. Wir gehen hinein in die Stube. Während sie Kaffee und Tee zubereitet, schaue ich mich um. An der Wand hängt in einem schönen Holzrahmen die Meisterurkunde von Kurt H. Seit 23. März 2024 hat er den Titel. „Meister des Metallbauerhandwerks“. Ausgestellt am 9. September 2024. Zwei Wochen vor der Festnahme war die eigentliche Meisterfeier. Frau H. sagt spontan zu Beginn unseres mehrstündigen Gespräches: „Wir sind ganz normale ordentliche Leute, wir haben nichts zu verbergen.“ Sie wirkt geordnet und authentisch.
Kurt H. ist in Grimma geboren und aufgewachsen, hat das Abitur am St. Augustin Gymnasium mit der Note 1,8 bestanden. Nach Bundeswehr, kurzem Studium in Maschinenbau und danach Geschichte entschied er sich für einen handwerklichen Weg, machte eine Metallausbildung. Als ihn ein Polizeikommando am 5. November 2024 – einem nebligen Novembermorgen – verhaftete, absolvierte er gerade eine Ausbildung zum Schweißerfachmann. Im Sommer war H. für die AfD in den Stadtrat von Grimma eingezogen und wurde zum Fraktionsvorsitzenden gewählt. Das ist er de jure auch heute noch. Kurt H. spielte Flügelhorn im Jugendblasorchester von Grimma, beherbergte Japaner in seinem Haus, die zu einem internationalen Treffen in der Stadt waren und kümmerte sich einige Jahre zuvor, noch am Gymnasium, um Austauschschüler aus den USA und Russland. Für usbekische Gäste hatte H. sogar eines der Schafe seiner Familie geschlachtet, die daraus das Nationalgericht Plov zauberten. Das klingt alles nicht wirklich nach einem Ausländerfeind.
Mehrfach habe sie, erzählt mir Frau H., beantragt, dass bei Besuchen die Trennscheibe weggelassen werden solle, damit Kurt H. sein jetzt zweijähriges Kind auf den Arm nehmen könne. Der Generalbundesanwalt habe alle Anträge abgelehnt. Angebliche Begründung: „Flucht- und Verdunklungsgefahr“. Und angeblich könnte das Kind Informationen schmuggeln. Klingt alles eigenartig. Die Begründungen selbst hat der Autor nicht gesehen. Aber die Tatsache, dass Kurt H. sein Kind nicht auf den Arm nehmen darf, steht. Möchte die Justiz ein zweijähriges Kind bestrafen, weil sein Vater in Haft sitzt? Welchen Sinn hätte eine solche juristische Züchtigung?
Verhaftung mit vielen Fragezeichen
Die Festnahme von Kurt H. war offenbar ein Polizei-Desaster. So ist es zumindest den Schilderungen seiner Frau zu entnehmen. Während die polnischen Behörden zeitgleich an die Wohnungstür von Jörg S. in Zgorzelec anscheinend höflich klopften, stürmte in Grimma ein vermummtes Kommando das Grundstück der Familie H. Kurt H., rief zweimal die örtliche Polizei an und teilte mit, dass Unbekannte vor seinem Grundstück stünden. Die Episode der Erstürmung ist lang und kann hier nur bruchstückhaft wiedergegeben werden. Kurt H. kam mit eine Waffe raus – für die er einen Waffenschein besaß –, weil er offenbar dachte, Linksextremisten wollten sein Haus stürmen. Wie anscheinend auch Nachbarn berichteten, seien die Vermummten nicht als Einsatzkräfte erkennbar gewesen. Die Einsatzkräfte riefen: „Das Grundstück ist umstellt, bitte verlassen Sie das Grundstück mit erhobenen Händen!“ Wussten die Beamten, dass im Haus das neun Monate alte Baby des Ehepaars H. schlief?
Ein Beamter schoss anscheinend zweimal auf Kurt H. und traf ihn am Kopf. Warum schoss der Beamte auf H.s Kopf? Kurt H.s Ehefrau saß nach der Erstürmung mit dem 9 Monate alten Kind im Polizeiauto und wurde bewacht. In dem Zeitraum passierten seltsame Dinge. Ein Beamter habe zu ihr gesagt: „Ihr Mann hat ganz schön Dreck am Stecken“. Ein anderer Beamter (wahrscheinlich ein Staatsanwalt, der ebenfalls anwesend war) rief ihr zu: „Das ist alles ganz schlimm, das sind drei bis neun Jahre.“ Jeder Rechtspsychologe wird hier hellhörig. Bei einer Festnahme wird bereits der Strafrahmen benannt? Und woher weiß der Beamte, dass H. angeblich „ganz schön Dreck am Stecken hat“? Woher kommen diese bizarren Urteilsheuristiken?
Da taucht sie wieder auf: die fehlende Unschuldsvermutung. Eine Beobachtung, die sich wie ein roter Faden durch diese Recherchen zieht. Kurt H. liegt dann schwer blutend am Boden, die Einsatzkräfte müssen eine Ambulanz rufen. Ein Nachbar soll gehört haben, wie ein Polizist zum Sanitäter gesagt haben soll: „Da ist nichts, er ist nur gestürzt“. Später wird Kurt H. in sein Hafttagebuch schreiben, dass die Beamten noch später in der Universitätsklinik Leipzig, wo seine Schussverletzung notärztlich versorgt wurde, zum ärztlichen Personal gesagt hat, Kurt H. wäre auf einen Ast gefallen. Hatten die Beamten gelogen? Wenn ja, warum? Erst der scharfe Blick einer Ärztin auf H.s MRT-Bild habe offenbart, dass es sich um eine Schussverletzung handelte. Die Ärztin legte fest, dass Kurt H. nicht mit blutender Schusswunde am Unterkiefer nach Karlsruhe geflogen werden darf. Darauf hatten wohl die Beamten zunächst bestanden. Ohne Worte.
Später wurde der Haftbefehl am Krankenbett von Kurt H. durch eine BGH-Richterin vorgelesen, der gerade notoperiert worden war. Wenn es so war, finde ich das befremdlich. Die Platten im rechten Unterkiefer wurden inzwischen entfernt. Drei Zähne von Kurt H. sollen tot sein.
Ehefrau: „Kurt ist kein gewalttätiger Mensch“
Später durfte Frau H. wieder ins Haus und ihr Kind versorgen. Die Durchsuchung des Hauses dauerte bis abends 22.30 Uhr. Die Einsatzkräfte durchsuchten alles. Die Teebeutel in der Küche, es wurden Beete im Garten umgegraben, sogar der Hundefäkalien-Eimer wurde durchsucht. Sprengstoffhunde wurden auf das Grundstück gebracht. Kurt H. hat eine Bibliothek mit rund 500 Büchern, einen Teil konnte ich im Wohnzimmer in Augenschein nehmen. Darunter Koran, Talmud, Bibel, Märchen- und Gartenbücher. Eines der 500 Bücher habe die Polizei angeblich fotografiert, als Beweis für seine „Gesinnung“, berichtet mir seine Frau.
„Kurt ist kein gewalttätiger Mensch“, so seine Frau gegenüber dem Autor. Ihr Mann sei zugleich auch ihr bester Freund gewesen. „Wir sind gute Freunde und wir haben über alles gesprochen“. Ihr Mann liebe Deutschland und als Patriot haben er sich keinen Umsturz gewünscht. Sächsische Separatisten und Kurt H. – so etwas hätte nicht zusammengepasst, sagt sie. Auch hätte es keine Gruppe gegeben.
In der Haft darf Kurt H. inzwischen temporär seine Schreibmaschine nutzen. Wie seine Frau berichtet, erledigt er dort Schreibdienste für Mitinsassen. Er setzt für sie Schreiben auf, z.B. an Gerichte oder Anwälte, auch für ausländische Mitinsassen. Klingt in meinen Ohren nicht rassistisch oder ausländerfeindlich. Es sei richtig, so Frau H., dass das junge Paar an Sommerwende-Feiern teilgenommen habe, aber das sei nicht verboten.
Das junge Paar – Kurt H. ist jetzt 26 Jahre – hatte schon für die Zukunft geplant. Ein zweites Kind war gewünscht, H. wollte sich als Kommunalpolitiker engagieren und später vielleicht in den Sächsischen Landtag einziehen. 2024 sei ein volles Jahr gewesen, schilderte H.s Ehefrau: Umbau des Hauses, Geburt des Kindes, Kurt H.s Meisterausbildung, AfD-Fraktionschef im Stadtrat von Grimma, Schweißerlehrgang zum Schweißfachmann.
Und „nebenbei“ soll sich Kurt H. auf den „Tag X“ und die Eroberung von Teilen Sachsens vorbereitet haben – gemeinsam mit Jörg S. und den anderen Beschuldigten? Irgendwie sträubt sich mein Kopf, das zu glauben. Man darf gespannt sein, was der Generalbundesanwalt am 23. Januar 2026 dazu vorträgt.
Am 16. Dezember 2026 sollen die Urteile fallen
Insgesamt 67 Verhandlungstage sind für den Prozess angesetzt. Der Plan ist hier einzusehen. Eigenartig ist: Es gibt insgesamt 15 Personen, gegen die ermittelt wird. Aber nur acht sitzen in Untersuchungshaft. Auf meine Frage an die Verteidiger, warum die anderen sieben weiter auf freiem Fuß sind, zuckten sie nur mit den Schultern. Sie können es sich auch nicht erklären. Wenn doch alles so schlimm ist mit der Eroberung Sachsens etc. pp, müssten doch alle in Haft sein? Hier fehlt irgendwie die Logik.
In einer Art Full-Speed-Mini-Prinz-Reuss-Prozess will die Justiz in Sachsen anscheinend spätestens am 16. Dezember das Verfahren abschließen. Für den Prozess wurde am Oberlandesgericht Dresden offenbar extra der 5. Senat errichtet, dem fünf Strafrichter angehören. Vorsitzende ist die Richterin am Oberlandesgericht Simone Herberger, eine noch in der DDR ausgebildete Juristin, die ab 1988 am Kreisgericht Karl-Marx-Stadt tätig war, 1991 in den sächsischen Justizdienst übernommen wurde und danach als Richterin an verschiedenen Gerichten gearbeitet hat. Fakt ist: Herberger ist sehr erfahren. Außerdem ist sie Mitglied des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen.
Die Vorwürfe der Anklage und die Eindrücke aus den Recherchen des Autors vor Ort bei Verteidigern und Familien passen nicht zusammen. Sächsische Separatisten – bisher konnte ich sie nicht finden.
Der Autor fragt sich: Möchte der Generalbundesanwalt mit diesem Prozess das Narrativ von der Bedrohung von rechts aufrechterhalten? In Zeiten von zunehmender linksextremistischer, terroristischer Gewalt in Deutschland?
Hochproblematisch: Durch mediale Verbreitung der Sicht der Anklage hat sehr wahrscheinlich bereits eine mediale Vorverurteilung stattgefunden. Tausende Seiten, die sich in den Ermittlungsakten befinden sollen, hunderte Seiten Anklage, enormer Ermittlungsdruck, großes mediales und politisches Interesse. Ich bin sehr gespannt, welchen Kurs das Gericht fahren wird.
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