Deutschland

Deutsche Mutter vor Zug gestoßen: Serbischer Bahngleis-Killer muss nicht ins Gefängnis

Deutsche Mutter vor Zug gestoßen: Serbischer Bahngleis-Killer muss nicht ins Gefängnis
Jackson B. verbirgt sein Gesicht

Der 28 Jahre alte Serbe, der am 20. Juli 2019 am Bahnhof Voerde eine 34-jährige Deutsche mit voller Wucht vor einen einfahrenden Regionalexpress stieß, muss nicht ins Gefängnis. Das Duisburger Schwurgericht vergab einen üppigen Migrationsbonus an den Bahngleis-Killer.

von Chris Heller

Rund sechs Monate ist es her, dass ein 28-jähriger Serbe auf dem Bahnhof im niederrheinischen Voerde eine Frau vor einen fahrenden Zug gestoßen hat. Nun fiel das Urteil gegen den mordlüsternen Migranten, der einfach mal sehen wollte, wie das so ist, wenn man einen Menschen tötet. Doch was das Duisburger Schwurgericht urteilte, schlägt dem Fass den Boden aus.

Bahngleis-Killer muss nicht ins Gefängnis

Man möchte meinen, der eiskalte Killer Jackson B. sollte bis zum Ende seines Lebens im Gefängnis schmoren. Doch in Merkels bunter BRD lauten die Urteile gern mal ganz anders, wenn es sich beim Täter um einen Zuwanderer handelt. Dementsprechend verteilte Richter Joachim Schwartz einen üppigen Migrationsbonus an den Bahngleis-Killer. Der serbische Mörder muss nicht hinter Gitter.

Stattdessen darf es sich der Gewalttäter ab sofort in einer netten Klinik bequem machen. Der neunfache Familienvater, der gut und gerne die bundesdeutschen Sozialsysteme ausplündert, ist nämlich auf wundersame Weise plötzlich psychisch schwer krank und gilt deshalb als schuldunfähig. Kommt Ihnen eine derartige Diagnose bekannt vor? Seltsamer Weise lesen wir diese Art von Verharmlosung immer wieder, wenn die Täter nichtdeutscher Herkunft sind.

Steuerzahler muss bluten

Für die Alimentierung des serbischen Bahngleis-Killers muss nun auch weiterhin der Steuerzahler bluten. Der Aufenthalt in der psychiatrischen Klinik umfasst dabei sämtliche Annehmlichkeiten, die sich viele hart arbeitende Bürger nicht leisten können. Man lebt schließlich nur einmal. Und – um ehrlich zu sein – mit 4-K-Fernseher und PlayStation ist so eine Schizophrenie auch viel leichter zu bewältigen.

Serbe könnte bald wieder frei kommen

Pikant: Anwalt Til Heene, der im Prozess den Bruder der Getöteten vertreten hatte, schockierte mit einer krassen Aussage. Eine Wunderheilung des Serben sei „theoretisch möglich“, sagte er und spielte damit auf eine mögliche zeitnahe Entlassung des Bahngleis-Killers aus der Klinik an. Die Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie nach § 63 StGB ist nämlich nicht zeitlich befristet, spätestens in einem Jahr wird die „Gefährlichkeit“ des Teilnehmers überprüft. Mit etwas Glück wird Jackson B. dann schon wieder auf die Allgemeinheit losgelassen.

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