Ein neues Modell der Länder Hamburg und Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass künftig das Fehlen einer freiwilligen und erkennbaren Zustimmung zu einer sexuellen Handlung als zentrales Kriterium für deren Strafbarkeit gilt.
von Wilma Fricken
Der krankhafte Regulierungs- und Verbotswahn der Grünen findet immer neue Betätigungsfelder. Während das Land wirtschaftlich und kulturell zugrunde geht, haben Anna Gallina und Benjamin Limbach, die grünen Justizminister von Hamburg beziehungsweise Nordrhein-Westfalen, keine anderen Sorgen, als einen Antrag bei der nächsten Justizministerkonferenz im Juni einzubringen, der das sogenannte „Nur Ja heißt Ja“-Modell einführen soll. Dieses sieht vor, dass das Fehlen einer freiwilligen und erkennbaren Zustimmung zu einer sexuellen Handlung als zentrales Kriterium für deren Strafbarkeit gilt. Das vor zehn Jahren eingeführte „Nein heißt Nein“-Modell, das sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer Person bestraft, reicht ihnen nicht mehr. Zwar habe Deutschland mit dem „Nein heißt Nein“-Modell einen “großen Schritt” vorangetan, angeblich gebe es aber immer noch erhebliche Schutzdefizite, so Gallina; „viele Betroffene reagieren in akuten Bedrohungssituationen mit einem neurobiologischen Erstarren und können weder sprechen noch sich körperlich wehren“, schwadronierte sie und forderte: „Wir müssen deshalb im Sexualstrafrecht die Zustimmung zum Maßstab machen. Nur so setzen wir den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung konsequent, das heißt wirksam und realitätsgerecht, um“. Limbach sekundierte, Deutschland dürfe bei der Umsetzung von Frauenrechten nicht zum Schlusslicht in Europa werden. Während Länder wie Spanien, Schweden oder die Niederlande das Konsens-Prinzip längst verankert hätten, „hinkt unser Strafrecht den Anforderungen der Istanbul-Konvention und der aktuellen EU-Gleichstellungsstrategie hinterher“. Daher fordere man „den Bund auf, endlich ein zeitgemäßes Sexualstrafrecht zu schaffen, das internationale Standards erfüllt“.
In Wahrheit handelt es sich hier natürlich um einen weiteren völlig überflüssigen Eingriff des Staates in das Privatleben der Bürger. Wenn es nach den Grünen geht, finden jegliche Interaktionen zwischen Mann und Frau irgendwann nur noch nach schriftlichem Vertrag oder findet Geschlechtsverkehr dann am besten nur noch in der Anwesenheit von Rechtsanwälten und mit Kameras zur präventiven Beweissicherung statt? Es sind genau solche übergriffigen und bizarren Maßnahmen, die einem Klima der permanenten Vorverurteilung und -verdächtigung von Männern entspringen und die das gesellschaftliche Leben zunehmend vergiften und unerträglich machen. Nicht zufällig fügt sich dieser Vorstoß auch nahtlos in den aktuellen, politisch-medial geschürten Männerhass im Zuge der Fernandes-Ulmen-Posse ein – Ddenn auch das „Ja heißt Ja“-Modell geht vor allem zu Lasten von Männern, denen de facto die alleinige Beweislast aufgebürdet wird. Sie müssen nachweisen, dass es ein klares „Ja“ gegeben hat, was natürlich lebenspraktisch und nach aller Alltagserfahrung unmöglich ist und willkürlichen Beschuldigungen Tür und Tor öffnet.
Schritt zur Selbstauslöschung der Deutschen?
Abgesehen davon wird Sex auf völlig neue Art erneut zu einem Risikoakt und einer juristischen Gratwanderung, bei der der Staat in den Intimbereich schnüffelt, indem er den Eindruck vermittelt, dem Geschlechtsverkehr müsse eine eindeutige verbale Vereinbarung vorausgeht, die nun nur noch quasi-juristisch formalisiert werden muss. Auch dies ist völlig lebensfremd und ein typischer Ausfluss ideologischer Totalitärsten sowie Produkt von Bürokratenhirnen. Da es sich hier wieder um eine Regulierung und Verengung des strafrechtlichen Korsetts für just jenen abnehmenden biodeutschen Teil der Gesellschaft handelt, der brav Steuern zahlt, Sozialversicherung und Meldeadresse hat und die Gesetze befolgt, während immer mehr Bevölkerungsteile in ihren Parallelgesellschaften diese Maßstäbe schlicht ignorieren und sich einen Dreck um Gesetze scheren (was sich insbesondere am exorbitant hohen Anteil von Migranten gerade an Sexualdelikten zeigt!), drängt sich auch hier der Verdacht auf, dass die linksgrüne Klasse mit diesem weiteren Vorstoß einen weiteren Schritt zur Selbstauslöschung der Deutschen gehen wollen – denn in einer solch absurden Situation wird es bald kaum noch ein Vertreter der Feindgruppe “weißer deutscher Mann” wagen, sich auf One-Night-Stands oder auch amouröse Abenteuer einzulassen, mit der Folge, dass die weit unter der Selbsterhaltungsgrenze liegende indigene Geburtenrate noch weiter absinkt.
Alle die Sexualtäter und Gruppenvergewaltiger mit Vielfaltshintergrund jedoch, die schon jetzt das “Nein” ihrer Opfer ignorieren und erst recht kein “Ja” abfragen, wenn sie über ihre jährlich vieltausend weiblichen Opfer herfallen, scheren sich um solche verlogenen Regeln einen feuchten Kehricht – ebensowenig wie sie auch bereits geltende Gesetze respektieren. Doch diese realen Vergewaltigungen und die betroffenen weiblichen Opfer werden vom Heuchlermilieu des NGO-Komplexes ja bekanntlich ausgeblendet; hier fixiert man sich lieber auf “digitale” und “virtuelle Gewalt” und geht gezielt auf die üblichen Feindbilder los; daher diese weitere Pauschalkriminalisierung deutscher Männer. Noch besteht die vage Hoffnung, dass sich die Justizministerkonferenz diesem bösartigen grünen Irrsinn nicht anschließen wird.

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