Deutschland

So will die AfD die Schuldenorgie in letzter Sekunde verhindern

So will die AfD die Schuldenorgie in letzter Sekunde verhindern
Die AfD-Spitze berät sich während der ersten Sitzung zum von Union und SPD geplanten Sondervermögen im Bundestag.

Das Milliarden-Schuldenpaket des alten Parlaments könnte noch verhindert werden. Das Verfassungsgericht hat den Weg gewiesen. Haken an der Sache: AfD und Linke müssen gemeinsam handeln.

von Rene Rabeder

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, daß die Sondersitzung des Bundestages stattfinden durften, hat die AfD eine letzte Option aufs Parkett gebracht. Doch der Plan funktionier nur mit Hilfe der Linkspartei.

Die letzte Hoffnung der AfD, die Schuldenorgie noch zu verhindern, stützt sich auf die Begründung des Verfassungsgerichts: Der neu gewählte Bundestag könnte jederzeit zusammentreten – sofern ein Drittel seiner Mitglieder dies verlangt. Genau dieses Drittel stellen AfD und Linke gemeinsam. 

Die AfD will sich mit diesem juristischen Hebel gegen das Milliarden-Schuldenpaket von Union, SPD und Grünen wehren, das der noch amtierende Bundestag verabschieden soll. Stephan Brandner, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD, rief daher die Linken auf, gemeinsam eine unverzügliche Einberufung des neuen Parlaments zu beantragen.

Neuer Bundestag könnte sich bereits konstituieren

„Die Fraktionen von AfD und Linkspartei vereinen im neuen Bundestag mehr als ein Drittel aller Abgeordneten“, erklärte Brandner. Artikel 39 des Grundgesetzes sehe vor, daß der neue Bundestag auf Verlangen eines Drittels seiner Mitglieder sofort zusammentreten müsse. Dadurch könnte verhindert werden, daß ein bereits abgewähltes Parlament über weitreichende Finanzentscheidungen bestimmt. 

Auch der Rechtswissenschaftler Ulrich Vosgerau bestätigte diese Einschätzung: „Die Fraktionen der AfD und der Linken müssen nun unverzüglich die sofortige Durchführung der konstituierenden Sitzung des 21. Deutschen Bundestages beantragen – nur so ist der Wahnsinn noch zu stoppen.“ 

Der neue Bundestag kann sich auch ohne die übliche Einberufung durch die Präsidentin des alten Bundestages konstituieren – wenn ein Drittel der Abgeordneten es verlangt. Das höchste Gericht stellte zudem klar, daß nicht alle einzelnen Abgeordneten unterschreiben müssen, sondern es genügt, wenn die Führungen zweier Fraktionen mit entsprechender Mehrheit den Antrag stellen. 

Die überraschende Wendung in der juristischen Debatte könnte das politische Machtgefüge nun erheblich beeinflussen. Ob die Linke auf das AfD-Angebot eingeht, bleibt jedoch abzuwarten.

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