Bei bestimmten Themen liegt der Verdacht nahe, dass dahinter eine politische Kampagne steckt. So ist das mit den Berichten, die aktuell den Vorwurf erheben, die AfD habe in Sachsen-Anhalt Fraktionsgelder für den Wahlkampf genutzt.
von Manfred Ulex
Der Spiegel hat in einem aktuellen Artikel mehrere Professoren für öffentliches Recht befragt, ob sie eine Wahlwiederholung in Sachsen-Anhalt für denkbar halten. In der Regel erscheinen solche Artikel nicht anlasslos; das könnte ein Hinweis darauf sein, dass eine Wahlanfechtung versucht werden wird.
Die Begründung? Die AfD habe Fraktionsmittel zu Wahlkampfzwecken eingesetzt, was eine illegale Parteienfinanzierung darstelle. Unter anderem die Berliner Professorin Sophie Schönberger stützte diese These. “Der Wahlkampf der AfD in Sachsen-Anhalt wurde großteils aus Fraktionsmitteln finanziert”, erklärte sie gegenüber dem Magazin, “das war offensichtlich rechtswidrig und könnte in der Konsequenz dazu führen, dass die Landtagswahl erfolgreich angefochten werden kann.”
Als Grundlage einer solchen Anfechtung sollen die Bürgerdialoge dienen, die die AfD zwischen Februar und Juni abgehalten habe; das seien mindestens 18 Veranstaltungen gewesen, so der Spiegel.
Fabian Michl, Professor in Freiburg, fügte dann hinzu, die Fraktion dürfe auch keine Saalmieten für Wahlkampfveranstaltungen übernehmen, und das Fraktionsgesetz Sachsen-Anhalt untersage es ausdrücklich, Fraktionsmittel “für Zwecke der Parteien” zu verwenden. Dann verweist der Spiegel auf Recherchen der Sendung “Kontraste”, nach der die Räume für die Bürgerdialoge aus Fraktionsmitteln finanziert wurden. Als dritter Unterstützer wird Joachim Wieland zitiert, Verfassungsrechtler und ehemaliger Rektor der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften; er meinte, auf diese Wahlkampfunterstützung könne eine Wahlanfechtung gestützt werden.
Skeptisch blieb allein Christoph Möllers, Professor an der Humbold-Universität zu Berlin, der darauf hinwies, dass nur dann, wenn eine Wirkung auf das Wahlergebnis angenommen werden könne, eine Wahlanfechtung vor Gericht Erfolg haben könne. Und eine Wahlwiederholung sei ein “so massiver Eingriff, dass er kaum angewendet” werde.
Der Spiegel-Artikel ist eine Reprise eines Kontraste-Beitrags vom April, in dem zumindest Sophie Schönberger bereits ausführlich zu Wort kam. Der Spiegel-Text wurde inzwischen vom Deutschlandfunk wie auch von n-tv aufgegriff










