Asylbewerber, die in Deutschland Vergewaltigungen, Gewaltverbrechen, Raub, Diebstahl, Sachbeschädigungen, Tötungsdelikte und sonstige andere schwere Straftaten begehen, können aufatmen. Eine Abschiebung dieser Täter in „Krisengebiete“ gibt es nicht und wird es auch niemals geben, bestätigen führende SPD-Politiker.
Die Zahl der Abschiebungen ist im vergangenen halben Jahr zurückgegangen. Laut dem Bundesinnenministerium wurden bis Ende Juni 12.545 Ausländer in ihre Herkunftsstaaten abgeschoben, berichtet die Bild-Zeitung. Das entspricht einem Minus von neun Prozent. Im Vorjahreszeitraum waren es 13.743 Personen. Die meisten abgelehnten Asylsuchenden wurden aus Nordrhein-Westfalen (3.186) abgeschoben, gefolgt von Baden-Württemberg (1.888) und Bayern (1.596). Auch die Zahl der freiwilligen Ausreisen sank im ersten Halbjahr. Bis Ende Juni wurden 16.645 Ausreisen mit jeweils 1.000 Euro gefördert. 2016 hatten 54.006 Ausländer Deutschland freiwillig verlassen.

Schwerkriminelle Asylanten dürfen bleiben
Dem Bericht nach werden auch straffällige Ausländer nicht abgeschoben. Dies liegt unter anderem am im Juni von Union und SPD beschlossenen Abschiebestopp nach Afghanistan. Eigentlich war geregelt, daß trotz des Abschiebestopps weiterhin kriminelle Afghanen ausgewiesen werden können. Laut Bild gab es aber seit der Entscheidung im Bundestag keinen einzigen Abschiebeflug mehr an den Hindukusch. Auch nicht einen für Ende Juni geplanten Flug mit 72 zum Teil schwer kriminellen Afghanen.
Der CSU-Vorschlag kriminelle Asylbewerber auch in sogenannte „Krisengebiete“ abzuschieben, ist bei der SPD auf heftigen Widerstand gestoßen: Die Forderung sei „unsinnig“, sagte die SPD-Rechtspolitikerin Eva Högl am Mittwoch dem RBB. Dies dürfe man „überhaupt nicht machen“. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) sagte der „Welt“: „Wir dürfen gerade in emotional so aufgeladenen Zeiten wie dieser unsere rechtsstaatlichen Grundsätze nicht einfach über Bord werfen.“
Unterdessen hat das Bundesinnenministerium den Ländern vorgeworfen, nicht über eine ausreichende Anzahl an Abschiebehaftplätzen zu verfügen. Nach einem Bericht der Welt gibt es derzeit 400 Haftplätze in sechs Bundesländern. Laut dem Innenministerium sei aber eine vierstellige Anzahl notwendig.
„Aus den für den Vollzug der Abschiebungshaft zuständigen Ländern erreichen uns immer wieder Berichte, daß Anträge auf Abschiebungshaft wegen fehlender Haftplätze nicht gestellt werden, weil deren Vollzug nicht gewährleistet ist“, teilte eine Ministeriumssprecherin der Zeitung mit.
Bleiben Sie fair!
Während Sie gerade auf unserer Seite lesen, recherchieren unsere Autoren an den nächsten brisanten Themen. Hinter jedem Artikel steckt hoher technischer und personeller Aufwand, der finanziert werden muss. Wie viel ist Ihnen unabhängiger Qualitätsjournalismus wert? Sie bestimmen den Betrag!