Deutschland

Gute Täter – schlechte Täter: Sonderstatus für Trans-Aktivisten bei Straftaten

Gute Täter – schlechte Täter: Trans-Aktivisten genießen Sonderstatus bei Straftaten
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP)

In der Nacht vom 18. auf den 19. Mai wurde das Haus des Bundesjustizministers Marco Buschmann (FDP) in Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen) von radikalen Trans-Aktivisten angegriffen. Obwohl offiziell der Staatsschutz ermittelt, macht der Anschlag vor allem eines deutlich: Wenn die Straftäter aus der politisch richtigen Ecke kommen, werden in Deutschland selbst Anschläge auf Mitglieder der Bundesregierung heruntergespielt – sogar vom Opfer.

von Boris Reitschuster

Stellen Sie sich für einen Moment vor, „Rechte“ oder Corona-Maßnahmen-Kritiker hätten eine Attacke auf das Privathaus eines Bundesministers verübt und dieses mit ihren Parolen beschmiert. Wir würden in Radio und Fernsehen ständig davon hören, auf den Internet-Seiten der großen Medien würde uns die Nachricht ganz oben entgegenspringen. Nancy Faeser hätte bereits eine lautstarke Erklärung abgegeben, und ihre roten und grünen Genossen kämen kaum hinterher damit, ihr zu folgen.

Wenn die Täter aus der richtigen Ecke kommen, ist all das aber offenbar nicht so. Nach der Attacke von Trans-Aktivisten auf das Haus von Justizminister Marco Buschmann durch Trans-Radikale üben sich die üblichen Verdächtigen in Beschwichtigung – bis hin zum Opfer der Attacke.

Die „Frankfurter Allgemeine“ schreibt: „Von einem ‚Anschlag‘ mit eingeschlagenen Scheiben, wie in einigen Medien berichtet, wollte ein Sprecher Buschmanns auf F.A.Z.-Anfrage aber ausdrücklich nicht sprechen. Richtig sei vielmehr, dass die Türe zu dem Mehrfamilienhaus bei dem Vorfall am 19. Mai beschmiert und leicht beschädigt worden sei.“

Laut „Duden“ ist ein „Anschlag“ ein „gewalttätiger, auf Vernichtung, Zerstörung zielender Angriff“. Dass es sich um einen Angriff handelte, ist unstrittig. Dass er gewalttätig war, auch – sonst wäre die Tür nicht beschädigt – denn Trans-Aktivisten genießen Sonderstatus bei StraftatenTüren haben die Eigenschaft, dass sie ohne Gewalteinwirkung gewöhnlich eher selten beschädigt werden. Lediglich der Wille zur Vernichtung und Zerstörung ist nicht nachgewiesen. Aber wenn der entscheidend wäre, dann dürfte die Presse auch nicht von „Farbbeutel-Anschlägen“ sprechen, wie sie es oft tut.

Das Portal „report24“ findet die Reaktionen denn auch kurios: „Wo gegen sogenannte Reichsbürger wegen angeblicher Anschlagspläne immer wieder Razzien mit mitunterMinisterium wiegelt ab vierstelligen Zahlen von Polizisten veranstaltet werden, scheint das deutsche Justizministerium ganz tiefenentspannt, wenn es zu einem tatsächlichen Anschlag auf das Haus von Minister Marco Buschmann (FDP) kommt. Die Ursache dürfte wohl darin liegen, dass die Täter linksextreme Trans-‚Aktivisten‘ waren: Die genießen scheinbar Schutzstatus.“

Der Hintergrund: Denn Tätern ist das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“, dem zufolge jedermann sein Geschlecht einmal im Jahr frei wechseln kann, offenbar nicht weitreichend genug. Laut „report24“ wurden die Eingangstür „zertrümmert“ und im Haus Schmierereien hinterlassen: „Buschmann selbst war zu diesem Zeitpunkt in Berlin – es ist fraglich, was geschehen wäre, wenn er vor Ort gewesen wäre.“

Die Linksextremisten-Website „Indymedia“ veröffentlichte ein Bekennerschreiben. Darin steht, der FDP-Politiker würde „massiv transfeindlichen Einfluss auf den Entwurf des ‚Selbstbestimmungsgesetzes‘“ nehmen. Die Rede ist von einer „Bedrohung gegen die Transbewegung durch ‚transfeindliche Propaganda und antifeministisches Lobbying‘, die ‚genozidal-faschistischen Charakter‘ wie in den USA annehmen würde, wenn ihr nicht ‚frühzeitig mit maximaler Entschiedenheit begegnet‘ würde.“ Das Schreiben gipfelt in dem Aufruf, zurückzuschlagen, wenn Trans-Sexuelle „nicht Menschen zweiter Klasse sein sollen!“.

Ministerium wiegelt ab

„Nun könnte man meinen, dass ein Angriff auf das Haus eines Ministers zumindest in dessen Ministerium ernst genommen und öffentlichkeitswirksam scharf verurteilt werden würde – doch weit gefehlt“, heißt es bei „report24“ weiter: „Die Öffentlichkeit sollte davon erst gar nichts erfahren. Der Anschlag fand schon am 19. Mai statt. Auf Anfragen verschiedener Medien ans Ministerium gibt man sich erstaunlich maulfaul – es ist lediglich von Sachbeschädigung die Rede, man wiegelt ab.“

Das ist umso erstaunlicher, als in anders gelagerten Fällen schon groß berichtet wird, wenn Fenster von Parteibüros beschädigt werden. Etwa, als in der Nacht auf den 1.1.2022 im Wahlkreisbüro von Karl Lauterbach eine Scheibe eingeschlagen wurde. Prompt echauffierten sich die Medien über die vermeintlichen „Corona-Leugner“ – ohne irgendeinen Beleg dafür, dass wirklich Kritiker der Maßnahmen dahintersteckten.

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