Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem Urteil entschieden, dass Kritik am Islam, insbesondere an Mohammed, dem Begründer der Religion, nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei. Mit dieser beispiellosen Entscheidung hat das in Straßburg ansässige Gericht – dessen Rechtsprechung 47 europäische Länder unterworfen sind und dessen Urteile in allen 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union rechtsverbindlich sind – im Interesse der „Aufrechterhaltung des religiösen Friedens“ de facto islamische Gesetze gegen Blasphemie in Deutschland legitimiert.
Der Fall betrifft Elisabeth Sabaditsch-Wolff, eine Österreicherin, die 2011 verurteilt worden war, „religiösen Glauben zu verunglimpfen“, nachdem sie eine Vortragsreihe über die Gefahren des fundamentalistischen Islam gehalten hatte.
Sabaditsch-Wolffs Probleme mit der Justiz begannen im November 2009, als sie an dem mit der FPÖ verbundenen Freiheitlichen Bildungsinstitut ein dreiteiliges Seminar über den Islam veranstaltete. Ein linkes Wochenmagazin namens News schickte einen Journalisten ins Publikum, der die Vorlesungen im Geheimen aufzeichnete. Anwälte der Publikation übergaben die Transkripte dann der Wiener Staatsanwaltschaft als Beweis für Hassrede gegen den Islam in Verstoß gegen Paragraf 283 des österreichischen Strafgesetzbuches (StGB).
Die Äußerung, an der Anstoß genommen wurde, war ein spontaner Kommentar, in dem Sabaditsch-Wolff sagte, dass Mohammed pädophil gewesen sei, weil er seine Ehefrau Aischa heiratete, als diese erst sechs oder sieben Jahre alt war. Sabaditsch-Wolffs Worte waren: „Ein 56-Jähriger und eines Sechsjährige? Wie nennen wir das, wenn nicht Pädophilie?“
Tatsächlich bestätigen die meisten Hadithe (Sammlungen von Überlieferungen, die Worte und Taten Mohammeds enthalten), dass Aischa noch nicht die Pubertät erreicht hatte, als Mohammed sie heiratete und erst neun Jahre alt war, als die Ehe vollzogen wurde. Was Mohammed gemacht hat, wäre heutzutage in Österreich illegal, daher war Sabaditsch-Wolffs Kommentar wenn nicht politisch, so doch faktisch korrekt.
Im September 2010 wurde Anklage gegen Sabaditsch-Wolff erhoben; die nur von einem Richter ohne Jury geführte Verhandlung begann im November. Am 15. Februar 2011 wurde Sabaditsch-Wolff wegen „Herabwürdigung religiöser Lehren einer rechtlich anerkannten Religion“ nach Paragraf 188 StGB verurteilt.
Der Richter rationalisierte den Sachverhalt, indem er sagte, dass man Mohammeds sexuelle Kontakte zu Aischa nicht als Pädophilie betrachten könne, da er seine Ehe mit Aischa bis zu seinem Tod fortgesetzt habe. Nach dieser Denkungsart hätte Mohammed also kein ausschließliches Verlangen nach minderjährigen M








