Eigentlich will die Bundesregierung entschiedener gegen Kinderehen vorgehen. Doch in Wirklichkeit begünstigen Staat und Justiz den Missbrauch von Kindern nach Scharia-Recht, wie ein Urteil des Oberlandesgericht Bamberg belegt.
von Manfred Ulex
Die Stadt Aschaffenburg kann noch bis zum 23. Juni Beschwerde gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg (OLG) einlegen, das fast überall als Kapitulation vor dem islamischen Recht – der Scharia – kritisiert wird. Unlängst hob das OLG eine Entscheidung des Familiengerichts Aschaffenburg auf und befand, dass eine Kinderehe unter syrischen Asylbewerbern rechtskräftig sei.
Das Aschaffenburger Jugendamt hatte die Ehe zwischen einem 15-jährigen syrischen Mädchen und einem 21-jährigen Landsmann – beide sind auch noch Cousine und Cousin – nicht anerkannt. Das Amt trennte das Mädchen von ihrem Gatten und übernahm die Vormundschaft. Wegen des Protestes des Ehemanns kam es zu einer Verhandlung vor dem Familiengericht. Das Jugendamt argumentierte, dass das Mädchen die Tragweite der Eheschließung gar nicht ermessen und in dieser Ehe kein selbstbestimmtes Leben führen könne. Deshalb reklamierte die Behörde für sich das Recht, den Umgang des Mädchens mit ihrem Mann zu bestimmen.
Das Familiengericht entschied dann, dass nicht der Schutz einer nach islamischem Recht geschlossenen Ehe gelte, sondern das deutsche Gesetz zum Schutz Minderjähriger. Das Oberlandesgericht Bamberg kassierte aber diesen Beschluss, weil die Kinderehe ausweislich eines Zivilregisterauszugs und einer Bestätigung seitens des Scharia-Gerichts rechtskräftig sei.
Noch kann die Stadt Aschaffenburg Beschwerde gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof (BGH) einlegen, der dann zu entscheiden hätte, ob diese muslimische Minderjährigenehe gegen die öffentliche Ordnung verstößt und für nichtig erklärt wird. Durch den Massenzustrom von Muslimen steigt in Deutschland die Zahl von Kinderehen unter Flüchtlingen deutlich. Während für Bayern offiziell noch keine Zahlen vorliegen, meldet Nordrhein-Westfalen 188 und Baden-Württemberg 177 Kinderbräute.
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