Deutschland

Wahlkreismanipulation nun auch in Deutschland

Wahlkreismanipulation nun auch in Deutschland
Wahlkreise im Zentrum Berlins: Manipulation zugunsten der Grünen?

In Deutschland hält ein neuer Trend aus den USA Einzug: Die Politik schneidet sich Wahlkreise so zurecht, dass aus Minderheiten plötzlich Mehrheiten werden. Linke, CDU und Grüne versuchen bereits, sich über entsprechende Manipulationen zusätzliche Mandate zu ergaunern. 

von Benedikt Rueß

Vor allem linke Kreise beschweren sich oft über das sogenannte „Gerrymandering“ in den USA. Der Begriff beschreibt die Praxis, Wahlkreise zum Vorteil einer politischen Minderheit neu zuzuschneiden, um so aus der Minderheit künstlich eine Mehrheit zu machen. Anders als vielfach verlautbart, bedienen sich nicht nur Republikaner dieser Methode, sondern genauso Demokraten. Vor allem aber gibt es auch in Deutschland Versuche, dasselbe Verfahren anzuwenden.

Aktuelles Beispiel: Niedersachsen. Mit Blick auf die 2027 anstehende Landtagswahl hatte der Staatsgerichtshof den Niedersächsischen Landtag im Dezember 2024 aufgefordert, die Wahlkreise neu zu formen. Hintergrund sind massive demographische Abweichungen zwischen den einzelnen Kreisen. Eigentlich soll die Zahl der Wahlberechtigten pro Wahlkreis bei rund 70.000 liegen.

Zuletzt wich sie allerdings in 33 von 87 Wahlkreisen um mindestens 15 Prozent von diesem Wert ab. In Reaktion auf das Urteil beschloss die rot-grüne Regierungsmehrheit, drei zusätzliche Wahlkreise einzurichten. Außerdem werden 49 Wahlkreise verändert; lediglich 38 blieben unangetastet.

AfD spricht von „SPD-Mandatsrettungsgesetz“

Dabei fällt auf, dass Kreise, die bisher von der SPD dominiert wurden, nur etwa zur Hälfte neu zugeschnitten werden (30 von 58). Unter jenen, in denen die CDU zuletzt vorne lag, sind dagegen mit 16 von 26 beinahe zwei Drittel betroffen. Die Opposition befürchtet, dass die Reform vor allem der SPD hilft, indem sie ihr Wählerpotential in CDU-Hochburgen schmuggelt, sodass diese dann umkämpft sind oder gar kippen.

Der Fraktionsvorsitzende der AfD Niedersachsen, Klaus Wichmann, bezeichnete den Entwurf daher als „SPD-Mandatsrettungsgesetz“. Er verweist nicht nur auf die neuen Wahlkreiszuschnitte, sondern auch darauf, dass der Landtag in der Folge durch Überhang- und Ausgleichsmandate auf bis zu 180 Sitze „aufgebläht“ werden könnte – wobei pro zusätzlichem Mandat dem Steuerzahler Mehrkosten von 307.000 Euro im Jahr entstehen.

Auch die CSU hat es versucht

Niedersachsen ist bei der manipulativen Praxis kein Einzelfall. In Bayern kam es vor der Landtagswahl 2018 wegen demographischer Veränderungen ebenfalls zu neuen Grenzziehungen. Die CSU nahm diese offensichtlich mit dem Ziel vor, ihre Kandidaten in München abzusichern, die bei vorigen Wahlen nur mit hauchdünnen Vorsprüngen vor der SPD gelegen hatten.

Dabei wussten die Christsozialen, dass sie das rot-grün dominierte Wählerpotential nicht einfach in der Stadt verteilen konnten. Deswegen schufen sie mit ihrer Mehrheit kurzerhand einen ganz neuen Wahlkreis. Ziel war, die linke Wählerklientel darin zu ballen, den neuen Wahlkreis dann von vornherein verloren zu geben, dafür aber die umliegenden Kreise für sich zu sichern. Der Plan ging nicht auf: Letztlich holten die Grünen auch die umkämpften Gebiete.

Die Berliner Grünen griffen nach einem Linken-Kreis

Ein weiterer Fall ließ sich im Sommer vergangenen Jahres im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg beobachten. Hier waren es die Grünen, die „Gerrymandering“ nutzen wollten, um Wahlkreise im Vorfeld der Abgeordnetenhauswahl 2026 zu manipulieren. Sie peitschten daher einen direkt aus dem Parteibüro stammenden Entwurf im Bezirksamt durch; die Vorschläge des zuständigen Fach- und Rechtsamts ignorierten sie.

Wahlkreismanipulation nun auch in Deutschland

Kernstück des grünen Vorhabens war der Wahlkreis 4. Dieser lag bisher nur im Stadtteil Friedrichshain nördlich der Spree, sollte nun aber künstlich über den Fluss nach Kreuzberg hinein ausgedehnt werden. Das hätte dazu geführt, dass grüne Hochburgen jenseits der Spree künftig im Wahlkreis 4 gelegen hätten – mit der Folge, dass der bislang von der Linkspartei gehaltene Wahlkreis zu den Grünen hätte kippen können.

Die Opposition kann eingreifen

Allerdings erkannten SPD, Linke und CDU in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) den Manipulationsversuch und hoben den Beschluss in einer Sondersitzung wieder auf. Die Grünen waren enttäuscht und kritisierten die Entscheidung als „juristisches Neuland“. Es sei nicht klar, „ob alle Entscheidungen des Bezirksamts rechtsverbindlich durch Entscheidungen der BVV ersetzt werden können“. Sie legten daher Einspruch bei der Senatsverwaltung für Inneres ein – allerdings vergebens. Im September 2025 bestätigte die Aufsicht die BVV-Variante. Das grüne Projekt war damit gestoppt; eine Anfechtung ist nicht mehr möglich.

Der Berliner Fall zeigt auch: Wenn Opposition und Aufsicht aufmerksam sind und intervenieren, können „Gerrymandering“-Manipulationen schnell an ihre Grenzen stoßen. In der Praxis entscheidet letztlich die politische Mehrheit auf höherer Ebene. Wenn hingegen mehrere Parteien übereinstimmen, dass Wahlkreise zu Lasten einer dritten neu zugeschnitten werden sollen, können Veränderungen schon auf der untersten Ebene durchgedrückt werden. Das ist vor allem deshalb brisant, weil bei den etablierten Parteien erkennbar ein einheitliches Interesse besteht, gemeinsam gegen die AfD vorzugehen.

Auf Bundesebene entscheidet der Bundestag

Und auf Bundesebene? Hier sind die 299 Wahlkreise rechtlich festgelegt. Grundlage dafür bildet das Bundeswahlgesetz, das eine möglichst gleiche Bevölkerungszahl in allen Wahlkreisen vorschreibt. Wenn die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises um mehr als 15 Prozent vom Durchschnitt abweicht, soll eine Neueinteilung erfolgen – bei mehr als 25 Prozent muss sie sogar vorgenommen werden.

Änderungen schlägt dabei die vom Bundestag eingesetzte Wahlkreiskommission vor. Das Gremium wird von der Präsidentin des Statistischen Bundesamtes, Ruth Brand, geleitet, die zugleich Bundeswahlleiterin ist. Neben ihr sind ein Richter des Bundesverwaltungsgerichts, ein Vertreter des Bundesinnenministeriums sowie ein weiterer Sachverständiger Teil der Kommission. Die endgültige Entscheidung über die Wahlkreiseinteilung trifft allerdings auch auf Bundesebene das Parlament, also der Bundestag.

In Deutschland ist es schwieriger als in den USA

Unter dem Strich ist es angesichts verfassungs- und einfachrechtlicher Schranken in bezug auf Größe und Zuschnitt von Wahlkreisen in Deutschland deutlich schwieriger als in den USA, die Wahlkreisgrenzen mit parteipolitischer Motivation zu manipulieren. Dennoch ist davon auszugehen, dass bestimmte Akteure – vor allem die Ministerien und die jeweiligen Parlamentsmehrheiten – parteipolitische Interessen berücksichtigen, wenn sie Neugliederungen vornehmen.

Gerade die zunehmende Zersplitterung des Parteiensystems in jüngerer Zeit bietet dafür einen erheblichen Anreiz. Und Urbanisierung, die damit einhergehende Landflucht und die Einwanderung geben genügend Anlässe, um regelmäßig Neuzuschnitte zu erzwingen.

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