Deutschland

Wer darf noch hassen? Die Meinungswillkür der Justiz

Wer darf noch hassen? Die Meinungswillkür der Justiz
Das Amtsgericht Tiergarten in Berlin hat den Komiker El Hotzo freigesprochen.

Der deutsche Staat ist ein merkwürdiger Staat. Den einen Hass verfolgt er mit Hausdurchsuchungen, den anderen Hass belohnt er mit Zwangsfinanzierung, wie der Fall des Politikclowns El Hotzo zeigt.

von Ben Brechten

In der letzten Woche wurde El Hotzo freigesprochen. Vor Gericht stand er wegen zwei Tweets über das Attentat auf Donald Trump im Sommer 2024. „Leider knapp verpasst“, fiel dem Politikclown damals zu den Schüssen auf Trump ein. Und weiter: „Ich finde es absolut fantastisch, wenn Faschisten sterben.“

Die Berliner Staatsanwaltschaft erhob daraufhin Anklage wegen des Verdachts auf „Belohnung und Billigung von Straftaten“. Das Amtsgericht sah darin jedoch „straflose Satire“ und keine Gefährdung des öffentlichen Friedens. Über „gute und schlechte Meinungen“ müsse man sich streiten können, so die Richterin Andrea Wilms.

Hocherfreulicher Sieg für die Meinungsfreiheit

Der Freispruch ist zwar ein hocherfreulicher Sieg für die Meinungsfreiheit, er offenbart aber zeitgleich die Meinungswillkür der deutschen Justiz. Schon die scheinbar beliebige Unterscheidung zwischen Satire und Meinung ist problematisch. Als der Chefredakteur des Deutschlandkurier Nancy Faeser ein Schild mit „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“ hochhalten ließ, erkannte das deutsche Justizsystem darin keine offensichtliche Satire, sondern ein strafbares Handeln. Sieben Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung waren das Ergebnis.

Das kann man eigentlich niemandem rational erklären. Wer soll verstehen können, dass linke Tötungsfantasien Satire sind, aber rechte Petitessen zu Freiheitsstrafen führen? In einem Rechtsstaat kann sich entweder jeder auf Satire berufen oder niemand, sonst ist es kein richtiger Rechtsstaat. Abgesehen von der Satirefrage ist es relativ unvorstellbar, dass ein rechter Comedian nach einem Attentat auf einen linken Kanzler- oder Präsidentschaftskandidaten „Leider verpasst, ich finde es absolut fantastisch, wenn Kommunisten sterben“ schreiben könnte und ohne eine deftige Strafe davon käme. Die Justiz scheint mindestens mit zweierlei Maß zu messen.

Nachvollziehbarkeit ist elementares Merkmal des Rechtsstaates

Das Problem daran sollte klar sein: Ein elementares Merkmal des Rechtsstaates ist dessen Nachvollziehbarkeit. Natürlich können Normalbürger – und selbst Anwälte – niemals alle Feinheiten der Gesetze durchdringen, aber die Gesetze sollten in ihrer Gesamtheit so einleuchtend sein, dass jeder sie befolgen kann und jeder weiß, wo die Grenzen sind. Besonders wichtig ist diese Nachvollziehbarkeit bei dem wichtigsten Grundrecht der Menschheitsgeschichte, nämlich dem Recht auf Meinungsfreiheit.

Der einzelne Bürger muss sicher sein können, ob seine Satire, ob seine geäußerte Wut, ob seine deftige Kritik an Personen illegal oder legal ist. Er hat ein Menschenrecht auf Satire, auf beißende Kritik – auch auf Wut, Zorn und sogar auf Hass. Wird dieses Menschenrecht aber zu einem Sp