Gesundheit

Potenzielle Impfschäden: Eine Fallserie

Potenzielle Impfschäden: Eine Fallserie
Seit der Corona-Impfung ist Alina Adams auf einen Rollstuhl angewiesen

Ein Klinikarzt hat beunruhigende Erkenntnisse aus seiner beruflichen Praxis zusammengetragen. Er warnt: „Sich allein auf die Ergebnisse der Hersteller zu verlassen, ist nach allem, was wir wissen, keine gute Option.“ Um Sanktionen zu vermeiden, schreibt er unter Pseudonym, sein Name ist der Redaktion bekannt.

von Carl Metzner

Zwei grundlegende medizinethische Prinzipien sind das „Primum non nocere“ – dass eine Behandlung zuallererst keinen Schaden verursachen sollte – und die Patientenautonomie, also das Selbstbestimmungsrecht eines jeden, über seine Behandlung oder eine Maßnahme frei entscheiden zu dürfen. Aus den Erfahrungen der Jahre 1933 bis 1945 hat das Robert Koch-Institut, das zu der Zeit nach eigenem Bekunden „seine Forschungs- und Beratungstätigkeit willfährig in den Dienst des NS-Regimes stellte“, im Zuge einer Aufarbeitung resümiert:

„Für das Übertreten humanistischer Grundsätze, für die Verletzung der Würde und der körperlichen Unversehrtheit gibt es zu keiner Zeit der Welt eine Rechtfertigung, auch wenn die Mehrheit ein solches Verhalten toleriert oder gar fordert.“

Vor diesem Hintergrund soll im Folgenden die Frage nach der aktuellen Gültigkeit dieser medizinethischen Errungenschaften gestellt werden. Unerwünschte Arzneimittelwirkungen mit gesundheitlichem Schadenspotenzial gibt es so lange, wie es Medikamente gibt. Deren Meldung ist ein unrühmliches Kapitel im Berufsbild der Ärzteschaft: Einerseits sind Ärzte durch die ärztliche Berufsordnung dazu verpflichtet, Nebenwirkungen zu melden, andererseits ist es eine Leistung, die interessanter