Hintergründe

Corona-Ausschuss: Betrug unter dem Deckmantel der Aufklärung

Corona-Ausschuss: Betrug und Täuschung unter dem Deckmantel der Aufklärung
Die Rechtsanwälte Reiner Füllmich und Viviane Fischer auf einer Demo gegen Corona-Maßnahmen.

Die im Juli 2020 von den Rechtsanwälten Reiner Fuellmich und Viviane Fischer gegründete Stiftung Corona-Ausschuss erhebt den Anspruch, die Corona-Krise samt Maßnahmen kritisch zu untersuchen und darüber die Öffentlichkeit zu informieren. Diesen Anspruch erfüllt sie selbst nur bedingt. Veruntreute Spendengelder, Betrugsvorwürfe, privat genutzte Liquiditätsreserven horrende Rechnungen fürs Nichtstun und eine nie eingereichte Sammelklage. Selbst die vollmundig angekündigte Aufklärung über dubiose interne Vorgänge der Stiftung entpuppt sich als Versuch, Öffentlichkeit und Spender zu täuschen.

von Em Ell

Seit der 119. Sitzung der Stiftung Corona-Ausschuss tritt nur noch die Rechtsanwältin Viviane Fischer in deren mehrstündigen wöchentlichen Anhörungen zur Untersuchung der Corona-Krise und den von Politik und Verwaltung getroffenen Corona-Maßnahmen auf. Von den anderen drei Anwälten und Gründungsmitgliedern des Ausschusses waren Antonia Fischer und Justus Hoffmann bereits seit Monaten nicht mehr in den Sitzungen präsent, und mit der 119. Ausgabe am 2. September 2022 nimmt auch Reiner Füllmich nicht mehr an den Anhörungen teil.

Den Ausschluss Füllmichs erklärte Fischer zu Beginn der Sitzung. Sie nannte als Begründung “Ungereimtheiten” und verwies zu deren Klärung auf ihren ausgeschlossenen Kollegen und bisherigen Mitstreiter. Dabei assistierte ihr im Laufe der Sendung der Lungenarzt und Epidemiologe Wolfgang Wodarg, der als Kritiker des Umgangs mit der Corona-Krise die Arbeit des Ausschusses von Anfang an regelmäßig begleitet und bereits früher maßgeblich zur Aufklärung der Vorgänge rund um die sogenannte Schweinegrippe 2009 beigetragen hatte.

Fischer und Wodarg deuteten somit in dieser Sitzung öffentlich Probleme im Corona-Ausschuss an. Bei allen hervorzuhebenden Leistungen des Ausschusses zur Information der Öffentlichkeit über das Geschehen in der Corona-Krise hatte es bereits zuvor offenkundige Fragwürdigkeiten in dessen Arbeit gegeben.

Wichtige Informationen – offenkundige Kritikpunkte

In den wöchentlichen mehrstündigen Sitzungen des Corona-Ausschusses kommen unter anderem zahlreiche auch international anerkannte Experten verschiedenster Fachgebiete ausführlich zu Wort, deren Wissen und Erfahrung in der gängigen Berichterstattung zur Corona-Krise plötzlich nicht mehr gefragt sind. Bisweilen wird sogar wie bei Wodarg versucht, sie und ihre Expertise auch mit persönlichen Angriffen zu diskreditieren. Die Anhörungen des Ausschusses waren damit eine wichtige Informationsquelle in der Hochzeit der Corona-Krise.

Konnte die Authentizität der live gesendeten Anhörungen als spezielles Qualitätsmerkmal der Ausschussarbeit gelten, so wurde zunehmend ein Mangel an Professionalität offenkundig, der dem behaupteten Anspruch zuwiderlief, Aufklärung und Information der Öffentlichkeit zu bieten. Außerdem gibt es vom Ausschuss selbst bis heute keinerlei professionelle redaktionelle Begleitung und Aufbereitung der umfangreichen und wichtigen Informationen, ebenso wenig eine professionelle Öffentlichkeitsarbeit. Angesichts der vielen vergangenen Monate seit der Gründung des Ausschusses kamen bezüglich der entscheidenden und behaupteten Öffentlichkeitswirksamkeit Zweifel an der dafür nötigen Seriosität und Zielgerichtetheit seiner Arbeit auf.

Wenig professionell in der bisherigen Sitzungsarbeit wirkten zudem die mehrfachen Ankündigungen vor allem von Fischer zu weiteren Aktivitäten des Ausschusses, von denen in der Folge dann aber nichts mehr zu hören war, etwa der Erwerb eines Krankenhauses, die Gründung einer Gewerkschaft oder das Einrichten eines Wiki-Tools zur Ergänzung der eigenen Informationsleistungen. Oder die bei den klaren Qualitätsmängeln als gescheiterte Versuche gelten müssen, wie die nach kurzzeitigem Anlauf eingestellte “Nachrichtensendung” oder das “Nachrichtenportal” 2020 News.

Darüber hinaus zog auch Füllmich Kritik an seinem Vorhaben einer Sammelklage nach angloamerikanischem Recht auf sich, sogar aus den eigenen Kreisen. Zwar betonte er dabei gewöhnlich, dass dieses juristische Vorgehen nicht Teil der eigentlichen Ausschussarbeit ist, doch seine Ankündigungen und wiederholten Erläuterungen zum Stand der sich hinziehenden Klagedinge erfolgten öffentlichkeitswirksam in den Sitzungen. Betrugsvorwürfe machten schließlich die Runde, auch unter den Geldgebern für die Sammelklage. Entsprechende Ermittlungen verliefen allerdings im Sande. Zudem unterstellten Kritiker Füllmich Behauptungen, die er so nie geäußert hatte. Etwa dass allein das Verklagen bestimmter in der Corona-Krise maßgeblichen Personen, wie des Virologen Christian Drosten und des Präsidenten des Robert Koch-Instituts (RKI) Lothar Wieler, auf diesem Wege zur Erfüllung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen führen würde.

Fischers Gang an die Öffentlichkeit

Zu den aktuellen Problemen im Corona-Ausschuss blieben Fischer und Wodarg mit ihren Aussagen in der 119. Sitzung lediglich bei allgemeinen Hinweisen auf angebliche Ungereimtheiten in der Verantwortung Füllmichs und auf Betrugsmöglichkeiten bei Sammelklagen. Füllmich reagierte darauf, indem er Fischers Gang an die Öffentlichkeit und seinen Ausschluss aus der weiteren gemeinsamen Arbeit als nicht verabredet und mit Blick auf ihre Gesellschaft “Stiftung Corona-Ausschuss” beziehungsweise “SCA Investigative Committee” als treuwidrig kritisierte. In einer weiteren öffentlichen Stellungnahme warf Fischer ihrem Kollegen ungerechtfertigte Verwendungen spendenbasierter Ausschussgelder in deutlich sechsstelliger Höhe sowie falsche Angaben zur Vergütung von Beteiligten an der von ihm initiierten Sammelklage vor. Beidem widersprach Füllmich in einer eigenen Live-Sendung.

Am 7. Oktober 2022 äußerste sich Fischer schließlich zusammen mit den früheren Ausschussmitgliedern Antonia Fischer und Justus Hoffmann in einer über zweistündigen Aufzeichnung vor der eigentlichen Live-Sendung der wöchentlichen Sitzung. Zusätzliche Teilnehmer dieser als Klarstellung zum Corona-Ausschuss bezeichneten Veranstaltung waren neben Wodarg auch Robert Cibis, der Verantwortliche von OVALmedia und deren Übertragungen der Anhörungen.

Ohne in der Sache der Verwendung von Ausschussgeldern als Außenstehender mangels eigenen Einblicks urteilen zu können, lassen sich diese angebliche Klarstellung von Fischer und ihre weiteren daran anschließenden öffentlichen Auftritte (hier eine Auflistung mit Kommentierung) eindeutig allein in sich selbst anhand der dadurch dokumentierten Aussagen bewerten – als der Versuch einer Täuschung der Öffentlichkeit.

Fischers Verletzung der Pflichten ordentlicher Geschäftsführung

Fischer ist (Mit-)Geschäftsführerin und als solche (Mit-)Verantwortliche für die ordentliche Führung der Geschäfte des Corona-Ausschusses (Rechtsform BGB-Gesellschaft beziehungsweise Unternehmergesellschaft, UG).

Der Ort für die Klärung interner Angelegenheiten, die als Betriebs- beziehungsweise Geschäftsgeheimnisse von Gesellschaftern und Geschäftsführern entsprechend vertraulich zu behandeln sind, ist nicht die Öffentlichkeit. Solche Interna sind intern und gegebenenfalls auf dem Rechtsweg zu klären. Wird der Rechtsweg eingeschlagen, kann man die Öffentlichkeit darüber informieren. Im Rahmen öffentlicher Verhandlungen können dann auch zuvor vertrauliche Interna bekannt werden.

Wie kommt es, dass Fischer mit solchen Interna an die Öffentlichkeit geht, statt diese auf dem gebotenen Rechtsweg zu klären und nur kurz über die von ihr behauptete “Distanzierung” wegen des “Ausmaßes” der finanziellen “Ungereimtheiten” die Öffentlichkeit zu informieren?

Eine öffentliche Klärung von Geschäftsgeheimnissen ist ohne Verletzung derselben unmöglich, also auch eine Widerlegung der Darstellung von Fischer durch Füllmich – die Öffentlichkeit ist der falsche Ort dafür, da Aussage gegen Aussage steht, ohne Möglichkeit einer tatsächlichen Klärung einzig in der Öffentlichkeit, das heißt ohne den Rechtsweg.

Den maßgeblichen Hinweis auf eine Beantwortung obiger Frage gibt Fischer in ihrer Aufzeichnung zur Klarstellung zum Corona-Ausschuss selbst. Laut der dort dokumentierten Aussagen gab es seit August 2021 Fragen zu den Finanzen. Fischer sagt dabei, als Geschäftsführerin, sie hätte genauer hinschauen müssen. Das ist korrekt. Sie hätte es als Geschäftsführerin müssen, da es als solche ihre Pflicht ist. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Und sie sagt es selbst, in der Öffentlichkeit, dass sie ihre Pflichten als Geschäftsführerin verletzt hat. Daraus ergibt sich alles Weitere.

Sollte also Fischers Darstellung in der Sache zutreffen, wäre sie als Geschäftsführerin komplett mitverantwortlich für die Situation – insbesondere für Verwendung, Verbleib und gegebenenfalls Rückführung der Gelder des Ausschusses. Eine gemäß ihren Schilderungen gebotene rechtliche Klärung und dementsprechende Verantwortung beträfe sie also unmittelbar selbst – auch und gerade bezüglich der Rückführung der Gelder. Hiernach wäre sie selbst als Geschäftsführerin für die laufende Arbeit des Corona-Ausschusses nicht mehr tragbar.

Doch von ihrer nach wie vor gegebenen Verantwortung als Geschäftsführerin spricht Fischer nicht in der Öffentlichkeit. Trotz ihres Eingeständnisses, als Geschäftsführerin “nicht genau hingeschaut” zu haben, zeigt sie zusammen mit den anderen Beteiligten der Aufzeichnung sowie auch sonst einzig und allein auf Füllmich – und nicht zugleich ebenso auf sich selbst.

Fischers öffentliche Auftritte sind hinsichtlich ihrer Verantwortung in der Sache (der Pflichten der Geschäftsführung bezüglich Verwendung, Verbleib, Rückführung der Gelder) rechtlich und moralisch irrelevant. Sie sind vielmehr – zusätzlich zu ihrem Versagen als Geschäftsführerin – in dem Maße unseriös und moralisch verwerflich, in dem sie versucht, von ihrer sogar selbst öffentlich eingestandenen Verantwortung als Geschäftsführerin publikumswirksam mit moralischen Appellen abzulenken – und basierend auf diesem Versuch, darüber hinwegzugehen und damit hinwegzutäuschen, mit Nachdruck weitere Spendengelder vom Publikum einzuwerben.

Dabei handelt Fischer klar mit Vorsatz. Denn als Geschäftsführerin muss sie sich zurechnen lassen, um ihre diesbezüglichen Pflichten zu wissen, deren Verletzung sie zudem selbst eingesteht. Somit versucht sie in der Folge wissentlich und willentlich die Öffentlichkeit darüber hinwegzutäuschen.

Erneut – ohne nähere Kenntnis in der Sache (der internen Vorgänge) selbst, in der bis auf Weiteres Aussage gegen Aussage steht, lässt sich allein anhand der öffentlichen Äußerungen von Fischer ihr Agieren eindeutig beurteilen:

Fischers Agieren in dieser Sache (der Geschäftsführung) ist mehr als unsachgemäß und diskreditiert ihre eigene Seriosität und Glaubwürdigkeit – und damit auch den von ihr behaupteten Anspruch ihrer Arbeit des Corona-Ausschusses im Namen der Aufklärung.

Täuschung im Namen der Aufklärung – neuer Ausschuss

Insgesamt leisten die Auftritte Fischers in dieser Sache und im Namen der behaupteten Aufklärung und Information der Öffentlichkeit das glatte Gegenteil. Statt einer Klarstellung beziehungsweise Aufklärung der Öffentlichkeit unternimmt sie den Versuch einer vorsätzlichen Täuschung und Irreführung der Öffentlichkeit hinsichtlich ihrer eigenen Verantwortlichkeiten und Pflichten als Geschäftsführerin.

Das, was Fischer in ihrer eigenen Ausschussarbeit zur Corona-Krise an Täuschungen, Manipulationen sowie falschen Moralisierungen und Solidarisierungen zur Durchsetzung der Maßnahmen in der Öffentlichkeit kritisiert, vollführt sie mit ihren vermeintlichen Klarstellungen zu ebendieser eigenen Arbeit selbst.

Und, auch diese Täuschung beziehungsweise Manipulation verfängt bei einigen, die diese Angelegenheit verfolgen – analog zu den vom Ausschuss untersuchten Wirkungen von Manipulationen der Öffentlichkeit zur Durchsetzung der Corona-Politik. So geht es bei einer neutralen Betrachtung mit der Frage, wie es dazu kommen konnte, erst in zweiter Linie um die Verwendung der Gelder des Ausschusses. Denn die in der hier vorliegenden Sache ordentlicher Geschäftsführung zwingende Frage ist zuallererst: Wie konnte es dazu kommen, dass solche Interna als Geschäftsgeheimnisse überhaupt derart in die Öffentlichkeit gelangen? Bei ordentlicher Geschäftsführung gäbe es keinerlei offene Fragen zur Verwendung der Gelder – und wenn doch, dann gäbe es keinen derartigen Gang an die Öffentlichkeit, sondern den Rechtsweg und gegebenenfalls eine öffentliche Mitteilung dazu. Es gäbe also überhaupt keinen Anlass für solche Auftritte und angebliche Klarstellungen Fischers.

Pflichten der Geschäftsführung sind auch keine Frage des Vertrauens, das Fischer hier gegenüber Füllmich in der Öffentlichkeit bemüht und dabei als scheinbares Fehlereingeständnis vortäuscht, fälschlicherweise vertraut zu haben. Wer seine verbindlich eingegangen Pflichten verletzt, ist dafür voll verantwortlich, unabhängig davon, ob er selbst oder andere im Rahmen dieser Pflichten gehandelt beziehungsweise nicht gehandelt haben. Vertrauen ist hier die falsche Kategorie und die Öffentlichkeit die falsche Bühne.

Fischers Motive für ihr unsachgemäßes öffentliches Agieren bleiben im Dunkeln. Umso mehr, sollten ihre Darstellungen der internen Vorgänge im Corona-Ausschuss selbst unzutreffend sein. In diesem Zusammenhang hätten dann auch die von Füllmich öffentlich geäußerten Andeutungen zu Spezifika im Verhalten Fischers ihre Berechtigung. Schließlich sind Persönlichkeitsmerkmale, die in der Sache dysfunktional wirken, zwangsläufig Teil der Sache und ihrer Diskussion. Ihre diesbezügliche Glaubwürdigkeit hat Fischer zumindest durch ihren Versuch der vorsätzlichen Täuschung der Öffentlichkeit selbst entsprechend in Zweifel gezogen.

Alles in allem bleibt beim derzeitigen Stand der Dinge nur die Möglichkeit, sich anhand des sichtbaren Umgangs mit dieser Sache (Geschäftsführung), die als interne Angelegenheiten und Geschäftsgeheimnisse grundsätzlich nicht in der Öffentlichkeit zu klären sind, also anhand der jeweiligen öffentlichen Auftritte und Aussagen von Fischer und Füllmich dazu ein Bild von deren Plausibilität und Glaubwürdigkeit zu machen.

Füllmich hat vor dem Hintergrund der Probleme im Corona-Ausschuss sein eigenes Ausschussformat für die Aufklärung und Information der Öffentlichkeit angekündigt. Unter dem Namen International Crimes Investigative Committee (ICIC) soll demzufolge die Arbeit des ursprünglichen Corona-Ausschusses fortgesetzt und zusätzlich auf andere globale Problemfelder wie beispielsweise die Klimapolitik, den Konflikt mit Russland oder auch Energie- und Wirtschaftsstrukturen ausgeweitet werden. Die erste Sendung des neuen Formats, unter anderem mit einem Beitrag des Mediziners und Mikrobiologen Sucharit Bhakdi, s am 13. November 2022 mit dem Titel “Plötzlich wie verwandelt? Persönlichkeitsveränderung nach mRNA-Injektion”.

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