Hintergründe

Wie eine linksgrüne Clique den Gesinnungsstaat etabliert

Wie eine linksgrüne Clique den Gesinnungsstaat etabliert
Ricarda Lang, Collien Fernandes, Josephine Ballon: Ein Netzwerk mit gut geölter Propagandamaschine.

Obwohl es keine Beweise zu den Vorwürfen von Collien Fernandes gibt, ist es einem kleinen linksgrünen Netzwerk nach jahrelanger Vorarbeit fast gelungen, seine radikale Agenda durchzusetzen. Nun geht es plötzlich um Klarnamenpflicht und den Ausbau des Überwachungsstaats. Und die CDU macht mit. 

von Henning Hoffgaard

Jetzt soll sich Friedrich Merz (CDU) zu den bislang unbelegten Vorwürfen äußern, die von Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann erhoben werden. So will es jedenfalls die frühere Grünen-Chefin Ricarda Lang. „Ich würde mir wünschen, dass Friedrich Merz sich zu dem Fall Collien Fernandes äußert, denn er ist Bundeskanzler dieses Landes.“

Der Bundeskanzler, der Regierungschef eines Landes mit mehr als 80 Millionen Einwohnern, soll sich zu einer Strafanzeige äußern, die eine bestenfalls Halbprominente in Spanien eingereicht hat. Bisher gibt es nicht einen schlagkräftigen Beweis. Eine bereits früher in Deutschland gestellte Strafanzeige in dem Fall hat die Staatsanwaltschaft Itzehoe eingestellt. Sie wollte von Fernandes mehr Beweise – und bekam nichts. Daraufhin stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren vorläufig ein, „weil es keine Ermittlungsansätze gegeben habe“, berichtet die ARD-Hauptstadtkorrespondentin Iris Sayram.

Die Lüge geht vorweg

Es ging auch nie darum, dass Ulmen KI-Fakes von ihr verbreitet hat. Gegenüber Nius sagte Fernandes, dass es um zwei unterschiedliche Dinge gehen soll. „Zum einen gibt es Menschen, die Deepnudes von mir online gestellt haben, zum anderen gibt es die pornografischen Videos, die der Täter unter meiner Identität verschickt hat.“ Um welche Deepnudes es geht ist unbekannt, was für Videos der „Täter“ verschickt haben soll ebenso.

Nun heißt es, schuld an dem eingestellten Verfahren seien „Rechtslücken“, die im voluminösen deutschen Strafrecht angeblich bestünden. Das ist natürlich ebenfalls Unsinn. Es ist glatt gelogen. Für das, was Fernandes ihrem Mann vorwirft, er habe erotische Bilder und Videos unter falschem Namen an fremde Männer verschickt, gibt es – wie Experten bereits ausführlich und für jeden lesbar dargelegt haben – genügend Paragraphen.

So schreibt der Strafrechtsexperte Udo Vetter: „Der wichtigste Hebel ist § 238 Strafgesetzbuch, der sogenannte Stalkingparagraph. Die Regelung wurde mehrfach nachgeschärft und ist heute das Schweizer Taschenmesser gegen digitalen Identitätsmissbrauch. § 238 Abs. 1 Nr. 6 StGB erfasst explizit das Verbreiten von Abbildungen des Opfers. Und § 238 Abs. 1 Nr. 7 StGB – das ist die eigentliche juristische Trumpfkarte – stellt unter Strafe, wer Inhalte unter Vortäuschung der Urheberschaft des Opfers verbreitet, um diese Person verächtlich zu machen oder herabzuwürdigen.“

Es gibt genügend Paragraphen, die solche Vorwürfe abdecken

Vetter verweist zudem auf weitere Möglichkeiten. Etwa den sogenannten Paparazzi-Paragraphen 201a, der die „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen“ umfangreich unter Strafe stellt. Stefanie Hubigs Vorgänger als Justizminister, der FDP-Politiker Marco Buschmann, befasste sich übrigens bereits in der vergangenen Legislatur mit der Frage, ob das Strafrecht KI-tauglich ist. Und er kam zu dem Schluss: Ja, ist es.

Im Fachmagazin Legal Tribune Online heißt es dazu: „So würden die Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Inhalte mittels KI-Bildern die §§ 184b, 184c StGB abdecken, auch eine Strafbarkeit nach § 184b, 184c StGB (Verbreitung pornografischer Inhalte) oder nach § 187 StGB (Verleumdung) käme in Betracht. Weiterhin erfasse § 33 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) bereits die Strafbarkeit für die Verbreitung von Bildnissen ohne Einwilligung. Und auch das Urheberrecht finde in §§ 106, 108 eine Regelung für urheberrechtlich geschützte Inhalte als Ausgangsmaterial. Ebenso könne die Strafvorschrift des § 42 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erfüllt sein.“

Eine gut geölte Propaganda-Maschine

Doch das alles interessiert die gut geölte, längst in Gang gesetzte linke Kampagnenmaschinerie nicht. Natürlich nicht. Denn es ging niemals um Fakten. Ginge es wirklich um Fakten, hätte es einen Spiegel-Artikel, der den Fall – wie so oft bei konzertierten Aktionen – als erstes offensiv vorträgt, gar nicht geben dürfen. Christian Ulmen hat deswegen eine Medienrechtskanzlei beauftragt, gegen den Spiegel vorzugehen.

Vom Artikel des Hamburger Magazins am Donnerstag zur Ankündigung von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zu – offensichtlich gar nicht nötigen – Gesetzesverschärfungen dauerte es keine drei Tage. Eine Demonstration gab es am selben Tag auch noch. Hauptrednerin war Luisa Neubauer, Mitglied der Grünen und Frontfrau der weitgehend in der Versenkung verschwundenen „Fridays for Future“. Sie sucht seit längerem eine neue Berufung und hat sich nun offensichtlich dafür entschieden, auf der Welle der Sympathie, die Fernandes in den linksliberalen und linken Medien – bis hin zur Bild-Zeitung – entgegenschlug, zu surfen.

Ebenfalls vor Ort: Grünen-Chefin Franziska Brantner, Ex-Grünen-Chefin Ricarda Lang und Ex-SPD-Chefin Saskia Esken. Man kennt und schätzt sich. Doch sie sind nur einige prominente Köpfe hinter der Kampagne. Selbstverständlich mischt auch die extrem linke Plattform Campact bereits mit und fordert – im bekannten Antifa-Duktus –, „die Straflosigkeit männlicher Gewalt“ müsse „ein Ende haben“. Selbstverständlich steht von Männern verübte Gewalt unter Strafe. Worum es wirklich geht, zeigt sich in den Forderungen, die jetzt dringend (solange die angeschmissene Medienmaschine es noch hergibt) umgesetzt werden müssen.

Sofort gibt es Forderungskataloge und Petitionen

Es lohnt sich, die Forderungen einzeln zu betrachten: So wird die „Strafbarkeit von Herstellung und Verbreitung nicht-einvernehmlicher sexualisierter Deepfakes“ gefordert. Nur ist es das ja bereits. Doch es ist die plakativste, weil am einfachsten zu verstehende Forderung, und welcher Normalbürger kennt sich schon wirklich mit den Feinheiten des deutschen Strafrechts aus? Und da Justizministerin Stefanie Hubig bereits ins gleiche Horn bläst, bleibt schon sicher irgendwas hängen.

Zudem wird der „Ausbau von Beratungsstellen sowie Prävention und Aufklärung, insbesondere an Schulen“, gefordert. Was nichts anderes heißt, als dass die Bundesregierung Geld in die Hand nehmen soll, um die einschlägig bekannten linken und linksextremen „Nichtregierungsorganisationen“ mit Geld zu füttern. Denn von Spenden allein kann so gut wie keine von ihnen leben. Sie hängen am Tropf des Staates.

Ebenfalls auf der Wunschliste ist ein „digitales Gewaltschutzgesetz mit wirksamen Betroffenenrechten“, bei dem es um „schnelle Löschung, Auskunft gegenüber Plattformen, Identifizierung der Täter sowie Schadensersatz und Accountsperrung“ geht. Das klingt zwar nach Rechtsstaat, aber soll und wird am Ende nur zu mehr Zensur führen.

Eine linkradikal-feministische Agenda

Die linkradikal-feministische Agenda wird deutlich, wenn es um die geforderte „klare gesetzliche Festschreibung“ geht, „dass jede sexuelle Handlung ohne ausdrückliche Einwilligung strafbar ist“. Ein solches Gesetz würde der Willkür Tür und Tor öffnen. Da darf natürlich auch eine „Nationale Strategie zur Bekämpfung männlicher Gewalt“ nicht fehlen, bei der es um die Schaffung „zentraler Koordinierungsstellen, klarer Ziele und dauerhafter Finanzierung“ geht. Die zentralen Stichworte sind „dauerhaft“ und „Finanzierung“. Wieder geht es offensichtlich um die Schaffung von sicherlich nicht schlecht bezahlten Stellen für Anhänger der linken Szene.

Dass dann die „Einführung spezialisierter Gerichte und Staatsanwaltschaften (Modell Spanien), bundesweit verpflichtende Spezialisierung und Schulung von Polizeibehörden, Ausbau von Schutzmaßnahmen für Betroffene sowie bundesweit einheitliche Datenerhebung, Monitoring und jährliche Berichterstattung zu männlicher und digitaler Gewalt“ als nächster Schritt folgen sollen, ist nur logisch.

Ziel ist ideologische Übernahme der Strafverfolgungsbehörden

Denn ohne indoktrinierte – und um nichts anderes geht es – und politisch voreingenommene Strafverfolgungsbehörden geht es nicht. Schon jetzt machen Staatsanwälte gezielt und hochmotiviert Jagd auf allzu lautstarke Kritiker. Paragraphen wie der verschärfte Paragraph 188 des Strafgesetzbuches führen immer wieder zu Hausdurchsuchungen. Das beste Beispiel war die Strafverfolgung eines Rentners, der ein Meme verbreitete, in dem Robert Habeck als „Schwachkopf“ bezeichnet wurde. Und es ist nur die Spitze des Eisbergs.

Erinnert sich noch jemand an den bayerischen Unternehmer, der auf seinem Grundstück Grünen-kritische Plakate aufhängte? Auf einem stand neben den Gesichtern von Cem Özdemir, Ricarda Lang und Robert Habeck: „Wir machen alles platt“. Auf einem anderen „Bündnis 90 Grüner Mist“. Und noch mal Lang im grünen Kleid auf einer Dampfwalze. Ein Staatsanwalt sah in diesen ganz offensichtlich von der Meinungsfreiheit gedeckten Äußerungen tatsächlich den Tatbestand der Beleidigung verwirklicht. Es folgte ein Strafbefehl über 6.000 Euro und auch eine Hausdurchsuchung war zuvor veranlasst worden. Ein Gericht sprach den Mann schließlich frei.

Ein Name taucht immer wieder auf

Aber viele haben nicht die Kraft und das Geld, gegen solche Strafbefehle vorzugehen, auch wenn sie vor Gericht gute Gewinnchancen hätten. Sie werden es sich zweimal überlegen, noch einmal kritische Worte gegenüber Politikern zu finden. Ziel erreicht. Noch mehr in Vergessenheit ist allerdings geraten, wie es dazu kam. Nachdem Polizisten die Plakate entdeckt hatten, stellten sie fest, dass die vier auf den Plakaten abgebildeten Grünen-Politiker „beleidigt und diffamiert werden“. Es brauchte gar keine Strafanzeige der Politiker, die Polizisten nahmen das gleich selbst in die Hand. Eine der Initiatorinnen des Campact-Forderungskatalogs ist – da taucht der Name wieder auf – Ricarda Lang.

„Ich hab’s ja schon vor einigen Monaten erfahren “, sagte die HateAid-Chefin

Und auch eine andere Organisation hat ihre Finger im Spiel. Die berühmt-berüchtigte „HateAid“-Truppe. „Lasst uns die Wut über das, was Collien Fernandes erlebt hat, nutzen. Dafür, dass Frauen in Zukunft besser geschützt sind. Wir fordern die Bundesregierung auf: Die Gesetzeslücken müssen endlich geschlossen werden“, schrieb sie fast unmittelbar, nachdem der Spiegel-Artikel erschienen war, auf Instagram. Wieder die Forderung nach Gesetzesverschärfungen.

Deren Geschäftsführerin Josephine Ballon, die von den Vereinigten Staaten wegen ihrer Forderungen nach Zensur mit einem faktischen Einreiseverbot belegt wurde, taucht ebenfalls auf der Unterstützerliste auf. Zweite Geschäftsführerin von HateAid ist Anna-Lena von Hodenberg. Sie sagte noch am 20. März – dem Tag, nachdem Fernandes‘ Vorwürfe publik wurden – gegenüber dem RTL-Nachtjournal: „Ich hab’s ja schon vor einigen Monaten erfahren “.

Genügend Zeit also, wie der X-Account „_horizont_“ treffend bemerkt, eine Kampagne vorzubereiten. Ricarda Lang ist seit längerer Zeit als politische Partnerin und Fürsprecherin von HateAid aktiv.

Man kennt und schätzt sich seit Jahren

Wie lang die Bekanntschaft zwischen Fernandes und HateAid bereits zurückliegt, zeigt die ZDF-Dokumentation „Die Spur: Deepfake-Pornos“ aus dem Jahr 2024, in der Fernandes bereits über entsprechende Videos von sich berichtet. Der Name Ulmen taucht nicht auf, dafür kommt HateAid-Geschäftsführerin Ballon dort mehrfach als „Expertin“ vor. Doch schon im Jahr 2023 findet sich eine Pressemitteilung von HateAid – schon damals ging es um den angeblich nötigen Kampf gegen Gesetzeslücken beim Thema Deepfake-Pornos – mit einem Statement von Collien Fernandes.

Sie sagt als „betroffene Moderatorin“ und damals noch unter dem Namen Ulmen-Fernandes: „Wenn die Bundesregierung uns nicht endlich vor Porno-Manipulationen schützt, wachsen unsere Töchter mit dieser neuen Normalität auf. Die Deepfake-Fotos und Videos wirken mittlerweile täuschend echt. Zahlreiche Frauen wurden damit schon in Misskredit gebracht. Ich werde das so nicht hinnehmen und mich weiter mit HateAid für unsere Rechte einsetzen.“ Man kennt und schätzt sich halt seit Jahren.

Immer wieder taucht HateAid auf

Und was für ein Zufall: Pünktlich zu den Vorwürfen veröffentlicht das ZDF ein „Drama mit begleitender Dokumentation“, das sich „Eine bessere Welt“ nennt.

Das ZDF schreibt dazu: „Im Zentrum stehen persönliche Geschichten: die des ehemaligen Fußballprofis Kevin Plath, der nach einem TV-Auftritt Ziel rassistischer Hassattacken wurde, die der Drag Queen und Aktivistin Vicky Voyage, für die das Internet zugleich Bühne und Schlachtfeld ist, und die der Wirtschaftswissenschaftlerin Claudia Kemfert, die für ihre fachliche Arbeit zu Klima- und Energiefragen mit massiven Drohungen konfrontiert wird. Ihre Erfahrungen zeigen: Digitale Gewalt trifft längst nicht nur Randgruppen – sie kann jeden treffen, der öffentlich sichtbar ist.“

Und wieder taucht HateAid auf. Denn: „Parallel wirft der Film einen Blick hinter die Kulissen von Beratungs- und Meldestellen wie HateAid, die Betroffene juristisch und psychologisch unterstützen.“ Zentrale Frage ist, ob es „strukturelle Defizite zwischen Gesetz und Umsetzung“ gebe. Braucht es also eine Gesetzesverschärfung, wie Lang, Fernandes und HateAid fordern? „Besser könnte das Timing nicht sein“, schreibt die Süddeutsche Zeitung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

Ein Netzwerk, das sich lange kennt

ZDF, Collien Fernandes, Ricarda Lang und HateAid. Das Netzwerk kennt sich seit längerem und will nun – erneut – mit der Macht der von ihnen selbst entfachten und wohl auch orchestrierten Debatte, die längst nichts mehr mit dem strafrechtlich noch gar nicht relevant gewordenen Fall Ulmen zu tun hat, massive Gesetzesverschärfungen durchsetzen.

Die Gelegenheit ist günstig. Selbst die großen Boulevardmedien, und auch die Union, sind schon im Boot. Die Bild titelte „Collien, die Galionsfigur“ und forderte: „Macht sie zur Galionsfigur – nicht von einem Traumschiff, sondern von der MS Deutschland!“ Und das trotz Unschuldsvermutung für Ulmen und der Tatsache, dass obwohl eine deutsche Staatsanwaltschaft den Fall derzeit gar nicht mehr verfolgt.

CSU springt auf den linksradikalen Zug auf

Die CSU verbreitete am Dienstag eine Pressemitteilung unter dem Titel „Kampfansage gegen Deepfake-Terror: CSU-Fraktion fordert Digital-Schutzschild“. Ausdrücklich wird auf den „Fall um Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes“ Bezug genommen. Fraktionschef Klaus Holetschek sagt: „Der Fall Fernandes zeigt diese abgründige Dimension digitaler Gewalt. Wir dürfen nicht zulassen, dass das Leben von Menschen per Mausklick zerstört wird. Wir brauchen einen wirksamen Schutzschild für unsere digitale Welt: zeitgemäße Regeln, null Toleranz und härtere Strafen für Täter!“

Und natürlich darf auch eine Forderung nach Gesetzesverschärfungen auch hier nicht fehlen: „Hier ist der Bundesgesetzgeber gefordert, mit der Einführung eines neuen Straftatbestands zum Schutz vor Identitätsmissbrauch und zum Schutz vor sexualisierten KI-Bildern und Deepfakes einen wichtigen Schritt zu machen“, verlangt die Vorsitzende des CSU-Arbeitskreises Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration, Petra Guttenberger.

Ein verheerender Gesetzentwurf

Bundesjustizministerin Hubig jedenfalls war bereits seit längerem fleißig. Ein entsprechender Gesetzesentwurf sei „fast fertig“, ließ sie kurz nach der Spiegel-Geschichte verlautbaren. Und wem liegt der Entwurf praktischerweise kurz danach bereits vor? Dem Hamburger Magazin natürlich. Mit wem sie sich bereits im Oktober dazu getroffen hat? Mit HateAid natürlich, wie Nius berichtet.

Zentraler Punkt ist die Erweiterung des laut Experten ja eigentlich bereits ausreichenden Paragraphen 201 des Strafgesetzbuches. Das Blatt schreibt: „Ein neuer Paragraph 201b würde die ‘Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch täuschende Inhalte’ unter Strafe stellen. Dies greift bei einem Deepfake, ‘der geeignet ist, dem Ansehen dieser Person erheblich zu schaden’“.

KI-Satire könnte zu Polizeieinsätzen führen

Das wäre, würde er so umgesetzt, die faktische Ausweitung des „Majestätsbeleidigungsparagraphen“ 188. So gut wie jede mit KI erstellte Satire über Politiker, von der es tausende im Netz gibt, könnte dann zu Hausdurchsuchungen und Gerichtsprozessen führen. Einem Missbrauch durch übereifrige Staatsanwälte wäre Tür und Tor geöffnet. Wer das nicht glauben mag, sei an den Fall von Deutschlandkurier-Chef David Bendels erinnert, der vor Gericht landete, weil sein Medium ein Bild der früheren Innenministerin Nancy Faeser (SPD) verbreitete, auf dem sie ein Schild mit der Aufschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ hielt.

Die Staatsanwaltschaft war ernsthaft der Meinung, dass der Durchschnittsleser nicht wüsste, dass es sich dabei um Satire handelt. Diese Staatsanwälte bekämen ein weiteres mächtiges Werkzeug in die Hand. Bendels gewann das Verfahren – allerdings erst in zweiter Instanz.

Strafrechtsexperten alarmiert

Strafrechtsexperte Udo Vetter schreibt zu den aktuellen Plänen: „Ein Gesetz, das vorgibt, vor ‘täuschenden Inhalten’ im unappetitlichen Spektrum zu schützen, in Wahrheit aber Satire, Memes und politische Meinungsäußerungen unter den Generalverdacht der Strafbarkeit stellt, schützt nicht die Bürgerinnen und Bürger. Es schützt die Mächtigen vor Spott und Kritik.“

Und auch eine andere Forderung steht im Raum. So wird gefordert, dass sich bereits derjenige strafbar machen soll, der bei sich zu Hause für den privaten Gebrauch KI-Fotomontagen herstellt. Es wäre ein Dammbruch, wie der Medienrechtsanwalt Carsten Brennecke schreibt. „Es geht vielmehr darum, die Strafbarkeit vorzuverlagern, nämlich Handlungen im Privaten zu bestrafen, die typischerweise straflose Handlungen sind.“

Brennecke weiter: „Es ist vielleicht kein Zufall, dass die Forderungen nach einer Vorverlagerung der Strafbarkeit aus den Kreisen kommen, die versuchen, mit diffusen Begriffen wie ‘Hass und Hetze’ unliebsame, aber zulässige Meinungsäußerungen zu kriminalisieren oder anderweitig zu bekämpfen.“

Klarnamenpflicht im Internet soll kommen

Und längst hängt an dem Thema ein ganzer Rattenschwanz an weiteren Überwachungsmaßnahmen. „Damit die Täter rückverfolgt werden können, habe ich einen Gesetzentwurf zur IP-Adressenspeicherung vorgelegt“, sagte Hubig den Spiegel. Und damit nicht genug. Längst geht es auch um eine Klarnamenpflicht im Internet. „Die Forderung nach einer Klarnamenpflicht ist angesichts zunehmender Hasskriminalität im Internet grundsätzlich nachvollziehbar“, sagte eine Sprecherin des Innenministeriums nun der Welt.

Die Katze aus dem Sack lässt dann der Vize-Chef der Unionsfraktion im Bundestag, Günter Krings (JF berichtete): „Wenn Internetnutzer mit offenem Visier auftreten, ist das die wirksamste Möglichkeit, Hass und Hetze einzudämmen und zugleich die Meinungsfreiheit ohne Abstriche zu erhalten.“

Es droht der orwellsche Gesinnungsstaat

Es wäre allerdings auch das wirksamste Mittel, die Demokratie und Meinungsfreiheit in Deutschland zu schleifen und einen Staat zu schaffen, wie ihn sich George Orwell wohl in seinen schlimmsten Alpträumen nicht hätte vorstellen können. Denn wer traut sich dann noch, angesichts der Umstände, der Schlägerbanden der Antifa und der sozialen Ausgrenzungsmechanismen der „Zivilgesellschaft“ gegen Andersdenkende seine Meinung zu sagen?

Neue Gummiparagraphen, übereifrige Staatsanwälte, IP-Adressen-Speicherung und Klarnamenpflicht. Und das alles nur, weil Collien Fernandes Anzeige gegen ihren Ex-Mann erstattet hat. Und sie selbst? Fernandes hat die gerade zufällig laufenden Dreharbeiten der neuen „Traumschiff“-Staffel in Vietnam unterbrochen, „um Politikerinnen zu treffen und mit ihnen über den mangelnden gesetzlichen Schutz hinsichtlich digitaler Gewalt zu sprechen“, wie sie t-online sagt. Mit am Tisch: eine radikal linke Ideologie.

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