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EU beschließt Transit- und Einkaufsverbot für russisches Gas

EU beschließt Transit- und Einkaufsverbot für russisches Gas
EU verbietet Transport und Einfuhr von russischem Gas

Brüssel eskaliert weiter: Der Rat der EU hat sich am Montag auf den Entwurf einer Verordnung über die “schrittweise Einstellung” der Einfuhr von russischem Erdgas geeinigt. Das schrittweise Verbot von Pipelinegas wie auch von Flüssigerdgasimporten (LNG) aus Russland soll ab dem 1. Januar 2028 endgültig in Kraft treten.

von Günther Strauß

Der Rat der EU sich am Montag auf den Entwurf einer Verordnung über die “schrittweise Einstellung” der Einfuhr von russischem Erdgas geeinigt. Die Verordnung sei ein “zentraler Bestandteil des REPowerEU-Fahrplans der EU zur Beendigung der Abhängigkeit von russischen Energieträgern”, heißt es in der gegen Mittag auf der offiziellen Internetseite veröffentlichten Pressemitteilung dazu.

Der Verordnungsvorschlag sieht ein rechtsverbindliches, schrittweises Verbot sowohl für Pipelinegas- als auch für Flüssigerdgasimporte (LNG) aus Russland vor, das ab dem 1. Januar 2028 endgültig in Kraft treten soll. Schon ab dem 1. Januar soll der Transit russischen Erdgases durch die EU verboten sein, was insbesondere gegen Serbien gerichtet ist.

Grundsätzlich wird die Einfuhr von russischem Gas ab dem 1. Januar 2026 verboten sein, die Zeit bis Ende 2027 gilt als Übergangsfrist für bestehende Verträge. Vor dem 17. Juni 2025 abgeschlossene kurzfristige Verträge können bis zum 17. Juni 2026 fortgesetzt werden, während langfristige Verträge bis zum 1. Januar 2028 laufen können. Der Abschluss neuer Lieferverträge ist dagegen schon jetzt verboten. 

Änderungen bestehender Verträge sind nur für eng definierte betriebliche Zwecke zulässig und dürfen nicht zu einer Erhöhung der Mengen führen, mit Ausnahme einiger spezifischer Flexibilitäten für Binnenmitgliedstaaten, die von den jüngsten Änderungen der Versorgungswege betroffen sind. Zum Transitverbot heißt es in der Pressemitteilung des Rates:

“Es wurden zusätzliche Überwachungs- und Benachrichtigungsmechanismen eingeführt, um zu verhindern, dass russisches Gas im Rahmen von Transitverfahren in die EU gelangt (d. h. das Gas durchquert das Gebiet der Europäischen Union auf dem Weg zu einem anderen Bestimmungsort, ohne auf den Markt zu gelangen).”

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