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Nach Gruppenvergewaltigung: Spanierin beantragt aktive Sterbehilfe

Nach Gruppenvergewaltigung: Spanierin beantragt aktive Sterbehilfe
Noelia Castillo Ramos wird auf eigenen Wusch wohl am 26. März sterben

Die 25-jährige Noelia Castillo Ramos leidet seit einer Gruppenvergewaltigung an schweren Depressionen. Sie beantragte vor rund zwei Jahren aktive Sterbehilfe. Letztinstanzlich wurde ihrem Antrag nun stattgegeben. Heute wird die Frau wohl auf eigenen Wunsch hin sterben.

von Jonas Aston

Noelia Castillo Ramos wurde Opfer einer Gruppenvergewaltigung. In der Folge versuchte sie am 4. Oktober 2022, sich das Leben zu nehmen, indem sie aus dem fünften Stock sprang. Wie die Zeitung El Mundo berichtete, erlitt sie eine schwere und irreversible Schädigung des Rückenmarks – eine vollständige Paraplegie, die sie von der Hüfte abwärts lähmt und mit starken Nervenschmerzen sowie Inkontinenz einhergeht.

Nach der Diagnose einer unumkehrbaren Querschnittslähmung entschied sie sich im Jahr 2024, aktive Sterbehilfe zu beantragen. Ihr Anliegen stieß in Spanien und darüber hinaus eine breite gesellschaftliche und juristische Diskussion an und führte zu einem langwierigen bürokratischen Prozess.

Zunächst erhielt sie die medizinische Freigabe und die Bestätigung der Kommission für Garantie und Bewertung Kataloniens, die alle gesetzlichen Voraussetzungen auf Grundlage des spanischen Euthanasiegesetzes als erfüllt ansah. Ihr Vater, unterstützt von der Organisation Abogados Cristianos, legte jedoch mehrere Rechtsmittel ein, um den geplanten Eingriff zu stoppen. Diese Klagen führten dazu, dass sich das Verfahren über fast zwei Jahre hinzog.

Die katalanischen Gerichte bejahten schließlich Ramos Anspruch auf Euthanasie. Auch der Oberste Gerichtshof Spaniens bestätigte dies und entschied, dass die Zustimmung des Vaters rechtlich nicht erforderlich sei. Nachdem das Verfassungsgericht den letzten Einspruch der Familie abwies, zog der Vater vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Doch auch dort blieb der Antrag auf einstweiligen Stopp des Eingriffs ohne