Die EU-Behörde gegen Geldwäsche soll 2028 anfangen, Unternehmen im Finanzsektor zu überwachen. Die schwarz-rote Koalition will die EU-Behörde nicht nur unterstützen, sondern auch die Beschlagnahmung von Vermögensgegenständen erleichtern.
von Marie Rahenbrock
Am 1. Januar 2028 soll die neue EU-Behörde gegen Geldwäsche (AMLA) ihre Arbeit aufnehmen. Aktuell befindet sich die Behörde im Aufbau. Auf der Webseite der Behörde heißt es, dass AMLA Unternehmen überwachen soll, die in mindestens sechs EU-Staaten tätig sind und „einem hohen Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausgesetzt sind“.
Der Sitz der Behörde soll in Frankfurt am Main eingerichtet werden. Sowohl die Union als auch die SPD haben bereits angekündigt, AMLA unterstützen zu wollen. AMLA soll vordergründig zur Bekämpfung der Geldwäsche eingerichtet werden. In der EU-Verordnung 2024/162 vom 31. Mai 2024, die die Aufgaben und Befugnisse von AMLA beschreibt, heißt es, dass Risiken im EU-Binnenmarkt im Zusammenhang mit Geldwäsche beobachtet und analysiert werden sollen.
Aufgabe der Behörde soll es aber wohl auch sein, ein EU-weites Vermögensregister aufzustellen. Sämtliche Vermögenswerte von juristischen und natürlichen Personen sollen erfasst, zentral zusammengeführt und kontrolliert werden. Den Bürgern wäre es in der Folge damit auch kaum noch möglich, ihr Vermögen vor einem übergriffigen Staat zu schützen. Im Rahmen der Finanzkrise 2008/2009 schlug der IWF bereits vor, eine einmalige Vermögensabgabe von zehn Prozent vorzunehmen. Die technische Grundlage wäre hierfür mit einem Vermögensregister geschaffen.
Bereits 2021 hat die Europäische Union eine Studie in Auftrag gegeben, um zu prüfen, ob die Einführung eines EU-weiten Vermögensregisters umsetzbar sei. Im Mittelpunkt der Machbarkeitsstudie steht, wie die EU-Mitgliedstaaten aktuell die Vermögensverhältnisse ihrer Bürger erfassen und wie sich diese Daten sammeln ließen. Gegenüber der Wirtschaftswoche erklärte eine Sprecherin der Kommission, dass die Ergebnisse der Studie „bald“ veröffentlicht werden sollen. Auf Basis dieser Resultate müsste die EU-Kommission dann entscheiden, ob ein solches Register eingeführt wird.
Erfasst werden sollen demnach finanzielle Werte wie Bankkonten und deren Daten der letzten fünf Jahre, Aktien, Unternehmensanteile, Anleihen, Kryptowährungen und weitere, auch private Vermögensgegenstände ab 200.000 Euro. Die AMLA verwaltet, überwacht und sanktioniert darüber hinaus Verstöße gegen die Meldepflicht, kann Konten und Überweisungen sperren sowie gegen Unternehmen Strafen von mindestens einer Million Euro (bei Banken mindestens zehn Millionen Euro) verhängen und Behörden zu Hausdurchsuchungen auffordern.
Auch im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD bereits positiv zu AMLA geäußert. Ziel sei es demnach, mittels der Behörde „Austausch und Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Bereich der Geldwäsche sowie mit nationalen und internationalen Organisationen, der EU und der europäischen Aufsichtsbehörde AMLA“ zu verbessern. Dazu will die angehende deutsche Regierung ein „administratives, verfassungskonformes Vermögensermittlungsverfahren“ entwickeln.
Wenn es Zweifel gibt, ob „verdächtige Vermögensgegenstände“ legal erworben wurden, sollen diese künftig leichter konfisziert werden können. „Die bestehenden Vermögenseinziehungsinstrumente werden wir fortentwickeln und um ein Einziehungsverfahren für Vermögensgegenstände ungeklärter Herkunft erweitern“, heißt es im Koalitionsvertrag.
Die Einrichtung der AMLA-Behörde ist nicht der einzige Schritt der Europäischen Union im Vorgehen gegen Geldwäsche. Bereits im Juli 2024 veröffentlichte die EU-Kommission eine Machbarkeitsstudie, die sich mit der F









