Zwei Peruaner, die eine 22-Jährige brutal vergewaltigt hatten, sind vor Gericht freigesprochen worden. Die Richterinnen waren zur Überzeugung gelangt, dass das Opfer zu männlich aussehen würde und demnach eine Vergewaltigung mitnichten im Interesse der beiden Triebtäter gelegen haben könne.
von Manfred Ulex
Es klingt wie ein schlechter Scherz, aber es ist die Realität. Zwei Peruaner hatten bereits im März 2015 eine 22-Jährige in Italien vergewaltigt. Die junge Frau, die ebenfalls aus Peru stammt, besuchte mit den beiden zusammen die Abendschule. Nach dem Unterricht trafen sie sich zum Biertrinken und gingen gemeinsam in einen Park. Dort kam es dann zum gewaltsamen Übergriff, wobei einer der beiden Männer die brutale Vergewaltigung vollzog, während sein Kumpane Schmiere stand.
Wie sich später bei einer Untersuchung im Krankenhaus herausstellte, dürften die Täter die Frau zunächst mit einem starken Beruhigungsmittel gefügig gemacht haben, welches sie in ihr Getränk gemischt hatten. Deutliche Rückstände davon fanden sich in ihrem Blut. Eindeutige Verletzungen im Genitalbereich wiesen zudem auf den gewaltsamen Sexualverkehr hin.
Aufgrund dessen wurden die beiden Peruaner im Jahre 2016 angeklagt und verurteilt, der Haupttäter zu fünf Jahren Haft, sein Freund, der Wache stand, zu drei Jahren. Weil sie damit nicht einverstanden waren, ging der Fall in die nächste Instanz an das Gericht in Ancona. Dort wurden die beiden Triebtäter dann freigesprochen. Die absurde Begründung: Das Opfer sieht zu männlich aus.
Sie haben richtig gelesen, die Richterinnen waren absolut davon überzeugt, dass es aufgrund der angeblich zu maskulinen Optik der geschändeten jungen Frau definitiv keine Vergewaltigung gewesen sein könne. Außerdem hielt es das Gericht für wahrscheinlich, dass die 22-Jährige den sexuellen Übergriff ausdrücklich gewollt und einen der beiden Männer geradezu zum Geschlechtsverkehr gedrängt habe.
Ganz offenbar spielt das Aussehen eines Opfers sexueller Gewalt mittlerweile schon eine Rolle für die Beurteilung, ob der ungewollte Geschlechtsakt eine Straftat darstellt oder nicht – zumindest wenn die Täter Migranten sind. Man stelle sich einmal vor, zwei Einheimische hätten sich an der jungen Frau vergangen – wie wäre das Urteil wohl in diesem Fall ausgegangen?
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