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WHO-Reform: Mehr Macht im Namen der Gesundheit

WHO-Reform: Mehr Macht im Namen der Gesundheit
WHO-Handlanger in Deutschland: Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)

Dank eines neuen Pandemievertrages und Änderungen der Gesundheitsvorschriften, könnte die WHO bald zum „globalen Gesetzgeber“ werden. Im Mai soll über die geplante Reform abgestimmt werden – doch schon jetzt wurden entscheidende Regularien geändert.

voin Wim Lukowsky

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) tritt spätestens seit der Corona-Pandemie immer öfter als einflussreicher Akteur in der globalen Gesundheitspolitik auf. Zuletzt waren es die Reformpläne der WHO sowie ein neu entwickelter Pandemievertrag, die Aufsehen erregten. Beide sollen 2024 in die Tat umgesetzt werden – was den Normalbürger dadurch erwartet, ist jedoch nach wie vor schwer abzusehen. Zum einen werden derzeit noch 300 Vorschläge zur Änderung der internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) nur schwer nachvollziehbar bearbeitet. Außerdem finden die Vertragsverhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Immer öfter wird nun Kritik an der Vorgehensweise der WHO bei der Entwicklung der beiden Papiere laut.

2022 beschloss die WHO, dass Änderungen an den Gesundheitsvorschriften bereits zwölf Monate und nicht wie zuvor üblich 24 Monate nach einer Abstimmung in Kraft treten und die darauf bezogene Einspruchsfrist nur noch zehn statt 18 Monate betragen soll. Im vergangenen November äußerten zwölf EU-Abgeordnete dann Kritik an dem Vorgang, warfen der WHO vor, keine demokratische Abstimmung durchgeführt zu haben. Solche Änderungen müssen eigentlich von den Mitgliedsstaaten der WHO ratifiziert werden, so die Kritiker. Die beiden Änderungen könnten das Inkrafttreten der möglichen Änderungen im Mai verkürzen und werden daher mit Skepsis betrachtet. Die Europa-Abgeordneten forderten in einem gemeinsamen Brief schnelle Aufklärung von WHO-Generaldirektor Tedros.

Auch bei der Abgabefrist für die endgültigen Änderungen der Gesundheitsvorschriften scheint sich die WHO nicht an ihre Vorgaben zu halten. Eigentlich sollte das fertige Dokument laut Artikel 55 der internationalen Gesundheitsvorschriften bis zum 27. Januar 2024 vorgelegt werden, im Oktober hat die Arbeitsgruppe aber bereits mitgeteilt, sich nicht an diese Frist halten zu können. Eigentlich sollte eine erste Version im Dezember fertiggestellt werden – und dennoch soll das Papier im Mai zur Abstimmung bereitstehen.

Änderungen der Gesundheitsvorschriften

Die völkerrechtlich-bindenden Gesundheitsvorschriften, die im Fall eines öffentlichen Gesundheitsrisikos in 196 Ländern greifen, sind aktuell noch auf dem Stand von 2005 und verglichen mit den vorgeschlagenen Änderungen nur eine schwache Richtlinie für die Mitgliedsstaaten der WHO. Das soll jetzt aber geändert werden. Deshalb berät eine Arbeitsgruppe (WGIHR), bestehend aus Vertretern der WHO-Mitgliedsstaaten, über Änderungen und Zusätze.

Gut 300 Vorschläge von 196 Ländern (davon 194 Mitgliedsstaaten) werden hier diskutiert und ausgewertet. Dabei ist der aktuelle Stand nicht bekannt, wer sich ein Bild von den Vorschlägen machen möchte, muss sich durch ein Dickicht aus erwogenen Änderungen graben, die in einem Sammeldokument zu Beginn der Verhandlungen im Februar 2023 festgehalten wurden. Die beiden Juristinnen Silvia Behrendt und Amrei Müller analysierten im internationalen Juristenmagazin Opinio Juris die einsehbaren Änderungsvorschläge und stellten fest, dass der Schwerpunkt „auf Änderungen liegt, die darauf abzielen, die Notfall- und Bioüberwachungsbefugnisse der WHO zu erweitern.“

So könnten etwa den Mitgliedsstaaten unter dem Gesichtspunkt der „Verbesserung globaler Strukturen“ Überprüfungs- und Erkennungspflichten auferlegt werden, sodass eine stärkere Kontrolle jedes Individuums auf Gesundheitszertifikate stattfände und K