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Das „Correctiv“-Urteil blamiert ein ganzes politisches System

Das „Correctiv“-Urteil blamiert ein ganzes politisches System
Die Sieger im „Correctiv“-Verfahren: Rechtsanwalt Carsten Brennecke, Gerrit Huy (AfD) mit den Verlierern (eingeblockt von links oben nach rechts unten): Präsident Steinmeier, Verfassungsschutz-Chef Selen, Ex-Kanzler Scholz, NRW-Ministerpräsident Wüst.

Das Landgericht Berlin untersagt die „Correctiv“-Kernaussauge zum Treffen in Potsdam und gibt der AfD-Politikerin Gerrit Huy Recht. Doch das Verbot ist weit mehr als ein Medienrechts-Urteil. Eine Kampagne bricht zusammen. Nicht nur für den Bundespräsidenten und den Verfassungsschutz bedeutet es ein Debakel.

von Frank Hauke

Der Correctiv-Bericht über das sogenannte Potsdamer Treffen hatte von Anfang an eine staatspolitische Dimension. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier lud die gesamte Redaktion kurz nach der Veröffentlichung im Januar 2024 zur Huldigung ins Schloss Bellevue ein. Er freue sich, so sagte das Staatsoberhaupt feierlich, daß der Artikel „die Absicht von Rechtsextremisten, Millionen von Menschen aus Deutschland zu deportieren“, aufgedeckt habe.

Und Steinmeier lobte, der Text hätte „unser Land aufgerüttelt“. Gleichzeitig bedankte er sich bei „den zehntausenden Menschen“, die daraufhin in vielen Städten „gegen diese Extremisten auf die Straße gegangen sind“.

Angeführt vom damaligen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) und Spitzenpolitikern anderer Parteien von CDU/CSU und Linke beteiligten sich ab Januar 2024 Wochenende für Wochenende Hunderttausende an Großdemonstrationen gegen rechts.

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) bezeichnete die AfD aufgrund des Correctiv-Berichts als „brandgefährliche Nazi-Partei“ und wiederholte das seitdem regelmäßig. Die damalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) sprach von einer „Wannseekonferenz 2.0“ und setzte das Potsdamer Treffen auf diese Weise mit der Planung zur Vernichtung der europäischen Juden gleich.

Kampagne beruht auf einer Correctiv-Lüge

Spätestens seit dem Urteil des Landgerichts Berlin vom Dienstag ist all das Makulatur. Die Richter verboten es dem auch mit Steuergeldern finanzierten Medienhaus, weiterhin zu behaupten, in Potsdam sei ein „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ erarbeitet worden.

Dabei handelt es sich zweifellos um die Kernaussage des im Januar 2024 veröffentlichten Berichts mit dem Titel „Geheimplan gegen Deutschland“. Das juristische deutsche Leitmedium, die Legal Tribune Online, stellt jetzt fest: „Neben der Masterplan-Aussage untersagte das Landgericht auch die anschließende Einordnung des Plans als verfassungswidrig und damit das zentrale rechtliche Resümee von Correctiv zur Potsdam-Recherche.“ Die Überschrift lautet: „Correctiv verliert Streit um Kernaussage in Potsdam-Bericht“.

Seit Mittwoch steht gerichtlich fest: Das selbsternannte Recherchenetzwerk verbreitete eine „falsche Tatsachenbehauptung“. Und damit beruhen auch alle Großdemonstrationen, politischen Diffamierungen und zum Teil sogar die Einschätzung des Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) auf einer Lüge.

Erstritten hat das Urteil Rechtsanwalt Carsten Brennecke für die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy, die in Potsdam dabei gewesen war. Er sieht in dem Urteil einen weiteren Dämpfer für das BfV. Dieses hatte sich in seinem 1.118-seitigen Gutachten zur AfD, das die Partei als „gesichert rechtsextrem“ einordnete – und das das Verwaltungsgericht Köln inzwischen einkassiert hat –, an mehreren Stellen auf den Correctiv-Bericht bezogen. Inklusive der Fußnoten erwähnt der Inlandsgeheimdienst die Räuberpistole über das Potsdamer Treffen exakt 20mal. Verantwortet hat das Gutachten der heutige Verfassungsschutz-Präsident Sinan Selen.

„Correctiv wurde zum Steigbügelhalter des Verfassungsschutzes“

Brennecke, der für die Kanzlei Höcker arbeitet, sagt: „Correctiv hatte den Begriff ‚Remigration‘ mit der Ausweisung deutscher Staatsbürger in Verbindung gebracht. Damit wurde Correctiv auch zum Steigbügelhalter der Argumentation des BfV. In seinem Gutachten bedient sich der Verfassungsschutz der gleichen Argumentation wie Correctiv – nämlich, dass mit ‚Remigration‘ auch die Ausweisung deutscher Staatsbürger gemeint sei.“

Doch das verhalte sich eben nicht so: „Das Verwaltungsgericht Köln hat zurecht festgestellt, dass ‚Remigration‘ zunächst ein völlig wertungsoffener Begriff ist. Wer damit die Abschiebung ausreisepflichtiger und womöglich straffällig gewordener Ausländer meint, fordert nichts, was gegen das Grundgesetz steht.“

Daher sei auch ein weiteres Detail der Entscheidung des Landgerichts Berlin vom Dienstag relevant, so Brennecke: „Dass es Correctiv verboten hat, die in Potsdam angeblich getätigten Aussagen als verfassungswidrig einzuordnen, hat eine Bedeutung über dieses medienrechtliche Verfahren hinaus.“

Konkret hatte Correctiv geschrieben, dass in Potsdam ein „Plan“ entwickelt worden sei, „um die Artikel 3, Artikel 16 und Artikel 21 des Grundgesetzes zu unterlaufen“.

Ignoranz von Politik und Medien

Insgesamt kommt das Urteil mit seiner politischen Sprengkraft alles andere als überraschend. Denn es hatte sich in den vergangenen zwei Jahren bereits in Gerichtsentscheidungen gegen die ARD-„Tagesschau“, das ZDF-„Heute-Journal“, den SWR und zahlreiche anderen Medien abgezeichnet, dass die Geschichte, die Correctiv auftischte, nicht stimmte. Ihnen allen war von diversen Gerichten verboten worden, unter Bezug auf Correctiv diese Lügen weiterzuverbreiten.

Dass sich die Legende um die Deportation so lange in der Öffentlichkeit halten konnte, ist auch beispielloser Ignoranz von Politik und Journalisten geschuldet. Correctiv selbst hatte schon gleich zu Beginn der juristischen Auseinandersetzungen eingeräumt, dass es in Potsdam nicht um die Ausweisung deutscher Staatsbürger gegangen sei.

Die Argumentation, warum man das trotzdem verbreiten dürfe, lautete in etwa so: Es sei keine Tatsachenbehauptung, sondern eine Meinungsäußerung, und die könne nicht verboten werden. Allerdings hatten journalistische Profis beinahe aller anderen Medien dies durchaus als Tatsachenbehauptung verstanden und daher falsch berichtet.

Brennecke: „Correctiv reagiert mit Desinformation“

Wie flexibel der Umgang von Correctiv mit der Wahrheit ist, bestätigte dessen Chefredakteur Julius von Daniels auch in seiner Reaktion auf das Urteil. Gegenüber der dpa lamentierte er: Der Prozess sei angestrengt worden, „um unabhängige Medien zu zermürben und die Wahrnehmung substantieller Recherchen gezielt zu beeinflussen“.

Dann verstieg er sich zu einer Behauptung, die Brennecke als „irreführende Desinformationskampagne“ bezeichnet: „Der unbestrittene Faktenkern unserer Recherche wurde nicht angegriffen, lediglich zwei journalistische Wertungen.“

Tatsächlich basierte auf diesen „Wertungen“, die in Wirklichkeit – wie das Gericht nun feststellte – falsche Tatsachenbehauptungen waren, ein riesiges Kartenhaus im Kampf gegen rechts, das nun krachend zusammengebrochen ist.

Vordergründig hat das Landgericht Berlin über die Frage entschieden, ob die Correctiv-Lüge zum Potsdamer Treffen als Meinungsäußerung erlaubt oder als Tatsachenbehauptung verboten ist. Doch tatsächlich – und das dürfte es für die Richter nicht leichter gemacht haben – ging es um die Blamage eines ganzen Systems. Praktisch rückwirkend haben sie damit einer der größten Kampagnen in der Geschichte der Bundesrepublik das Fundament entzogen. Vom Bundespräsidenten über die Bundesregierung bis zum Inlandsgeheimdienst stehen nun alle nackt da.

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