Medien

Der Pranger – Wie der SPIEGEL Männer zu Triebtätern macht

Der Pranger – Wie der SPIEGEL Männer zu Triebtätern macht
Vom SPIEGEL zu Täter gemacht: Till Lindemann, Christian Ulmen und Luke Mockridge

Luke Mockridge, Till Lindemann, Christian Ulmen: Mit perfiden Mitteln stellt „Der Spiegel“ prominente Männer als Triebtäter an den Pranger. Das Magazin erhält dafür zwar eine presserechtliche Klatsche nach der anderen, doch das juckt die schreibenden Metoo-Aktivistinnen nicht. Ihr Vorgehen hat Methode.

von Daniel Gräber

Als „Sturmgeschütz der Demokratie“ bezeichnete Rudolf Augstein sein Nachrichtenmagazin, das er mit 23 Jahren gründete. Er meinte damit, dass der Spiegel mit investigativem, konfrontativem Journalismus den Mächtigen auf die Finger schaute – und nötigenfalls auch klopfte. Ein neues Berufsverständnis, das kritische Nachwuchsjournalisten prägte und sie von einer Karriere beim Hamburger Magazin träumen ließ. Doch davon ist nicht mehr viel übrig.

Statt auf Enthüllungsrecherchen, die in Vorstands- und Ministerialbüros, in Staatskanzleien oder im Bundeskanzleramt für Nervosität sorgen, hat sich der Spiegel auf eine perfide Form der Volkserziehung spezialisiert: den medialen Pranger. An ihn stellt er Männer, denen Frauen Dinge vorwerfen, die teils nur grenzwertig und teils klare Grenzüberschreitungen sind – bei denen es sich aber, und das ist das Perfide daran, um unbelegte Behauptungen handelt.

Ob Julian Reichelt, Till Lindemann, Luke Mockridge oder jüngst Christian Ulmen: Die Masche des Spiegel-Prangers ist stets dieselbe. Auf die erste, als Spektakel inszenierte Veröffentlichung folgen kleinteilige presserechtliche Auseinandersetzungen. Denn die Betroffenen wehren sich gegen die Verdachtsberichterstattung und erzielen dabei oft in wesentlichen Punkten juristische Erfolge. Die Redaktion muss ihre Berichte dann nachträglich korrigieren. Für sie ist das verkraftbar, denn die erwünschte Wirkung haben sie dann schon längst erzielt. Vor allem, weil zahlreiche andere Medien die Vorwürfe längst aufgegriffen und weitererzählt haben.

Perfektioniert hat diese Methode die Spiegel-Journalistin Juliane Löffler. Sie hat darüber sogar ein Buch geschrieben, das den Titel „Missbrauch, Macht & Medien – Was #MeToo in Deutschland verändert hat“ trägt und 2024 im hauseigenen Buchverlag erschienen ist. Darin wird deutlich: Sie fühlt sich als Teil einer internationalen feministischen Bewegung, die gegen das Patriarchat und für strengere Gesetze gegen sexuelle Übergriffe kämpft. Die Einzelfälle, über die sie berichtet, sind für die schreibende Metoo-Aktivistin nur Mittel zum Zweck. 

„Aber nur über das System zu schreiben, wird nichts verändern. Missbräuchliche Handlungen haben am ehesten Konsequenzen, wenn Namen genannt werden“, schreibt Löffler im Vorwort. „Dass ein ganzes Land wochenlang über mutmaßliche Missstände diskutiert, passiert, wenn Namen fallen. Julian Reichelt. Oder Till Lindemann.“

Ihre Recherchen zum Liebesleben des damaligen Bild-Chefredakteurs Reichelt brachten Löffler zum Spiegel. Ihr vorheriger Arbeitgeber, der Regionalzeitungsverleger Dirk Ippen, hatte die Veröffentlichung abgelehnt. Noch während Löffler dort angestellt war und offiziell im „Ippen Investigativ“-Team arbeitete, ging sie mit dem Material zum Hamburger Nachrichtenmagazin. „Nun stand ich plötzlich im zwölften Stock einer der mächtigsten Redaktionen in Deutschland“, schreibt Löffler darüber in ihrem Buch. Vielleicht ist ihr in diesem Moment klar geworden, welche Feuerkraft Augsteins Sturmgeschütz nach wie vor hat und wie nützlich es in ihrem Kampf gegen männliche Vorherrschaft sein könnte.

Im Oktober 2021 erschien ihre verhinderte Reichelt-Recherche im Spiegel. Vier Monate später wechselte sie als feste Redakteurin dorthin. Seitdem arbeitet Löffler daran, den Spiegel zur Speerspitze der Metoo-Bewegung zu machen. Eine wichtige interne Verbündete ist dabei die Politikredakteurin Ann-Katrin Müller.

Der erste Mann, den die beiden Spiegel-Redakteurinnen mit einer gemeinsamen Recherche auf die Titelseite brachten, war Till Lindemann, Frontmann der Band Rammstein. Den Käufern des Magazins wurde versprochen, „das perverse Groupie-System eines Weltstars“ zu enthüllen. Eine Schlagzeile, die eher an die Boulevard- und Klatschpresse als an ein investigatives Politikmagazin erinnert. Und mit deren Methoden war die Titelstory dann auch zusammengeschrieben: eine aus teils wahren und teils behaupteten Versatzstücken geschickt konstruierte Geschichte, deren Kernvorwürfe sich im Nachhinein als nicht belastbar herausstellten.

Lindemann, der sich mithilfe der auf Metoo-Fälle spezialisierten Medienrechtskanzlei Schertz Bergmann gegen die Spiegel-Berichterstattung zur Wehr setzte, erzielte vor Gericht mehrere Erfolge. Im Eilverfahren verbot das Oberlandesgericht Hamburg dem Magazin, wesentliche Teile des Textes weiterhin zu verbreiten. Die Online-Version des Artikels musste deutlich entschärft werden.

Bezeichnend ist, dass zu den gerichtlich verbotenen Aussagen der mit Abstand krasseste Vorwurf zählt, den die Spiegel-Rechercheurinnen in ihrem Text Lindemann gemacht hatten. Wobei sie diesen Vorwurf nicht wörtlich erhoben hatten – weil dies die Indizien überhaupt nicht hergaben –, sondern ihn sehr geschickt so in den Text hineinkonstruierten, dass beim Leser der erwünschte Eindruck erweckt wurde.

Es ging um den Verdacht, „dass mit Wissen und Wollen des Antragstellers Frauen Drogen durch ‚Spiking‘ bzw. die heimliche Gabe von K.-o.-Tropfen in Getränke verabreicht worden seien, damit die betroffenen Frauen dem Verlangen des Antragstellers, sexuelle Handlungen an oder mit ihnen vorzunehmen, keinen oder einen nur geringeren Widerstand entgegensetzen könnten“, wie es die Richter im etwas umständlichen Juristendeutsch formulierten. Ein Vorwurf, für den es keine belastbare Grundlage gab – und den auch die Staatsanwaltschaft, die nach der Spiegel-Berichterstattung zu ermitteln begann, nicht erhärten konnte.

Ein angebliches Opfer, das im Mai 2023 bei einem Rammstein-Konzert in Vilnius mit K.-o.-Tropfen oder anderen Substanzen für Lindemann sexuell gefügig gemacht worden sein soll, konnte sich an die genauen Abläufe nicht mehr erinnern. Die litauischen Behörden hatten die Vorwürfe nicht weiterverfolgt. Die Berliner Staatsanwaltschaft ließ sich deren Unterlagen kommen, prüfte sie und stellte dann ihr Ermittlungsverfahren gegen Lindemann Ende August 2023 ein. 

Es „ergaben sich keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte für Sexualstraftaten durch den Beschuldigten“, schrieb die Staatsanwaltschaft zur Begründung. „Zu dem Ergebnis eines von der Zeugin selbst veranlassten Drogentests wurden widersprüchliche Angaben übermittelt, das Ergebnis selbst lag nicht vor. Auch im Übrigen ergaben sich aus den Unterlagen keine Hinweise auf eine etwaige unfreiwillige Einnahme von Betäubungsmitteln oder nicht einvernehmlichen Geschlechtsverkehr bzw. sexuelle Handlungen im widerstandsunfähigen Zustand.“

Für die Spiegel-Journalistin Juliane Löffler ist diese eindeutige Bewertung der Ermittler kein Grund, an ihrer Arbeit zu zweifeln. In keiner Zeile ihres Buches lässt sie auch nur ansatzweise den Gedanken erkennen, an der einen oder anderen Stelle zu weit gegangen zu sein. Jemanden öffentlich mit schweren Straftaten in Verbindung zu bringen, einen so gravierenden Vorwurf in die Welt zu setzen, den dann zahlreiche andere Medien mit Verweis auf den Spiegel als vermeintlich seriöse Quelle weiterverbreiten, das scheint für sie vollkommen in Ordnung zu sein. Auch wenn sich dann herausstellt, dass die in wochenlanger Recherche zusammengetragenen Indizien, die als Grundlage der journalistischen Vorverurteilung dienen, nicht einmal für einen strafrechtlichen Anfangsverdacht ausreichen.

Löffler schreibt dazu lapidar: „Staatsanwaltschaften prüfen strafrechtliche Vorwürfe und nicht, inwiefern das vorgehaltene Verhalten moralisch zu bewerten ist. Die Presse hat andere Aufgaben.“ In dieser Aussage steckt eine große Anmaßung. Die Metoo-Journalistin sieht sich als moralische Instanz, die das Sexualverhalten erwachsener Menschen zu bewerten hat und sich wie selbstverständlich über die Unschuldsvermutung als zentrales Prinzip des Rechtsstaats hinwegsetzen darf.

Wenn der an den Pranger Gestellte auf die Unschuldsvermutung pocht und sich mit allen ihm zustehenden rechtlichen Mitteln wehrt, macht er sich – so Löfflers Logik – weiterer Verbrechen schuldig: Er nutzt seine finanzielle Potenz, um seine weiblichen Opfer einzuschüchtern. Dass die Staatsanwaltschaft keine Zeuginnen finden konnte, die Lindemann belasten, sei wenig überraschend, schreibt Löffler. Denn Medienanwälte des Rammstein-Sängers hätten „früh verkündet, nicht nur gegen die Presse vorzugehen, sondern auch gegen einzelne Frauen, die Vorwürfe erhoben hatten.“ Es sei klar, „dass diese Ankündigung einschüchternd auf Quellen wirken würde. Einen Anwalt, um sich zu verteidigen, konnte sich nicht jede Frau leisten, genauso wenig wie die mentale Belastung, die mit womöglich jahrelangen Prozessen einhergehen würde.“

An einer anderen Stelle zitiert sie die feministische Rechtsanwältin Christina Clemm, mit der Löffler für ihr Buch gesprochen hat. „Wir können nicht aufgrund gefühlter Wahrheiten irgendjemanden einsperren. Wenn Zweifel bleiben, dann wird jemand freigesprochen, das ist auch richtig so“, sagt die Juristin vollkommen zutreffend. Doch dann kommt ein Nachsatz, der schaudern lässt: „Das heißt nicht, dass er unschuldig ist.“ Und Löffler fügt zustimmend an: „Womit die Komplexität von Recht und Gerechtigkeit andeutungsweise zusammengefasst wäre.“

Die Anwältin Clemm und die Journalistin Löffler machen damit klar: Für Männer, denen Frauen sexuelle Grenzüberschreitungen vorwerfen, gilt die Unschuldsvermutung nicht. Sie sind Täter, egal, was die Beweislage hergibt. Und für ihre Taten sollen sie büßen. 

Luke Mockridge hat dafür gebüßt. Er war einer der erfolgreichsten deutschen Komiker, bis ihm die öffentliche Brandmarkung als Frauenvergewaltiger nicht nur den Karrierebruch einbrachte, sondern auch Suizidgedanken und einen Aufenthalt in der Psychiatrie. 

Seine Ex-Freundin warf ihm 2019 vor, sie während ihrer Beziehung vergewaltigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen auf, stellte sie aber ein, weil sie große Zweifel an den Aussagen der Frau hatte. Das hielt den Spiegel nicht davon ab, den zuvor bereits im Internet kursierenden Vorwurf als Grundlage einer Metoo-Geschichte erneut an die Öffentlichkeit zu zerren.

Im September 2021 erschien der Artikel, der in der Online-Version mit „Die Akte Mockridge“ überschrieben war. Und darüber stand, etwas kleiner: „Bisher unbekannte Details zu Vergewaltigungsvorwürfen“. Angepriesen wurde er so: „Ines Anioli warf Luke Mockridge vor, sie vergewaltigt zu haben. Er bestreitet dies, das Verfahren wurde eingestellt. Nun zeichnen Ermittlungsunterlagen und Aussagen anderer Frauen das Bild eines Mannes, der sich nicht im Griff hat.“

Es ist dieselbe Masche, mit der auch Till Lindemann an den Spiegel-Pranger gestellt wurde: die perfide Verknüpfung von eher harmlosen Vorwürfen mit harten Straftaten. Und wie bei Lindemanns K.-o.-Tropfen-Geschichte musste der Spiegel auch diesmal die schärfsten Vorwürfe aus dem Artikel löschen.

Wer den Text heute aufruft, findet darin die ursprünglich in der Überschrift angekündigten neuen „Details zu Vergewaltigungsvorwürfen“ nicht mehr. Dafür den Hinweis: „Der vorstehende Beitrag wurde nach seiner Erstveröffentlichung aus rechtlichen Gründen geändert. Insbesondere ist er aufgrund einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Hamburg derzeit um Erkenntnisse aus dem mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellten Ermittlungsverfahren zu dem Vergewaltigungsvorwurf von Ines Anioli gekürzt.“

Aus dem Urteil des Landgerichts geht hervor, wie einseitig verkürzend der Spiegel gearbeitet hat. Die Richter werfen dem Magazin vor, wesentliche Informationen aus den Ermittlungsakten, die Mockridge entlastet hätten, bewusst unterschlagen zu haben. Dazu zählt, dass Mockridge und Anioli „übereinstimmend über die etablierte Übung eines scherzhaft körperlich ruppigen Umgangs miteinander berichtet hätten, wobei auch kleinere Verletzungen wie Kopfstöße und Hämatome nicht unüblich gewesen seien“. Diese Information, die den Redakteurinnen vorlag, fand sich in ihrem Artikel nicht wieder. Dafür aber die Information, dass Anioli nach der angeblichen Vergewaltigungsnacht über blaue Flecken klagte. 

Der Rechtsstreit zwischen Mockridge und dem Spiegel ist noch lange nicht zu Ende. Denn das Magazin hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Nun liegt die Akte Mockridge beim Oberlandesgericht Hamburg. Genauso ist es im Fall Till Lindemann. Der Spiegel ist dafür bekannt, solche Verfahren durch alle Instanzen zu treiben.

Juliane Löffler erwähnt in ihrem Buch stolz, dass das Magazin angekündigt habe, „diese Fragen notfalls vom Bundesverfassungsgericht klären zu lassen.“ Sie selbst war an der Mockridge-Geschichte nicht beteiligt, denn damals arbeitete sie noch nicht für den Spiegel. Dafür aber ihre Metoo-Mitstreiterin Ann-Katrin Müller. Sie wird als eine von zwei Autorinnen genannt.

Am jüngsten Metoo-Meisterstück des Spiegels, der Titelgeschichte über Vorwürfe der Fernsehschauspielerin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen, wirkte Löffler mit. Und wieder wurden darin durch geschickte Textmontage Eindrücke erweckt, die von der Wirklichkeit nicht gedeckt sind. Selbst die Tagesschau, das Flaggschiff des öffentlich-rechtlichen Nachrichtenjournalismus, hatte die Spiegel-Geschichte so verstanden, dass Ulmen Deepfake-Pornos von Fernandes verbreitet haben soll. Dabei wirft sie ihm das gar nicht vor. 

Bei ihrer Strafanzeige gegen Ulmen, die für den Spiegel Aufhänger der Geschichte war, hat übrigens die Berliner Rechtsanwältin Christina Clemm Fernandes beraten. Clemm und Löffler kennen sich seit mindestens 2024. Sie kämpfen beide für ein strengeres Sexualstrafrecht. Genau diesem Zweck dienten auch die Deepfake-Vorwürfe, die der Text transportieren sollte und die nun Gegenstand der presserechtlichen Auseinandersetzung sind. Das Eilverfahren läuft gerade am Landgericht Hamburg.

Mehr lesen über
ANTV auf YouTube

🆘 Unserer Redaktion fehlen noch 91.800 Euro!

Um auch 2026 kostendeckend arbeiten zu können, fehlen uns aktuell noch 91.800 von 110.000 Euro. Wenn Ihnen gefällt, was wir tun, dann zeigen Sie bitte Ihre Wertschätzung. Mit Ihrer Spende von heute ermöglichen Sie unsere investigative Arbeit von morgen: Unabhängig, kritisch und ausschließlich dem Leser verpflichtet. Unterstützen Sie jetzt ehrlichen Journalismus mit einem Betrag Ihrer Wahl – einmalig oder regelmäßig:

🤍 Jetzt Spenden

ANTV auf TikTok – Jetzt folgen!

Teilen via