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Der Pranger – Wie der SPIEGEL Männer zu Triebtätern macht

Der Pranger – Wie der SPIEGEL Männer zu Triebtätern macht
Vom SPIEGEL zu Täter gemacht: Till Lindemann, Christian Ulmen und Luke Mockridge

Luke Mockridge, Till Lindemann, Christian Ulmen: Mit perfiden Mitteln stellt „Der Spiegel“ prominente Männer als Triebtäter an den Pranger. Das Magazin erhält dafür zwar eine presserechtliche Klatsche nach der anderen, doch das juckt die schreibenden Metoo-Aktivistinnen nicht. Ihr Vorgehen hat Methode.

von Daniel Gräber

Als „Sturmgeschütz der Demokratie“ bezeichnete Rudolf Augstein sein Nachrichtenmagazin, das er mit 23 Jahren gründete. Er meinte damit, dass der Spiegel mit investigativem, konfrontativem Journalismus den Mächtigen auf die Finger schaute – und nötigenfalls auch klopfte. Ein neues Berufsverständnis, das kritische Nachwuchsjournalisten prägte und sie von einer Karriere beim Hamburger Magazin träumen ließ. Doch davon ist nicht mehr viel übrig.

Statt auf Enthüllungsrecherchen, die in Vorstands- und Ministerialbüros, in Staatskanzleien oder im Bundeskanzleramt für Nervosität sorgen, hat sich der Spiegel auf eine perfide Form der Volkserziehung spezialisiert: den medialen Pranger. An ihn stellt er Männer, denen Frauen Dinge vorwerfen, die teils nur grenzwertig und teils klare Grenzüberschreitungen sind – bei denen es sich aber, und das ist das Perfide daran, um unbelegte Behauptungen handelt.

Ob Julian Reichelt, Till Lindemann, Luke Mockridge oder jüngst Christian Ulmen: Die Masche des Spiegel-Prangers ist stets dieselbe. Auf die erste, als Spektakel inszenierte Veröffentlichung folgen kleinteilige presserechtliche Auseinandersetzungen. Denn die Betroffenen wehren sich gegen die Verdachtsberichterstattung und erzielen dabei oft in wesentlichen Punkten juristische Erfolge. Die Redaktion muss ihre Berichte dann nachträglich korrigieren. Für sie ist das verkraftbar, denn die erwünschte Wirkung haben sie dann schon längst erzielt. Vor allem, weil zahlreiche andere Medien die Vorwürfe längst aufgegriffen und weitererzählt haben.

Perfektioniert hat diese Methode die Spiegel-Journalistin Juliane Löffler. Sie hat darüber sogar ein Buch geschrieben, das den Titel „Missbrauch, Macht & Medien – Was #MeToo in Deutschland verändert hat“ trägt und 2024 im hauseigenen Buchverlag erschienen ist. Darin wird deutlich: Sie fühlt sich als Teil einer internationalen feministischen Bewegung, die gegen das Patriarchat und für strengere Gesetze gegen sexuelle Übergriffe kämpft. Die Einzelfälle, über die sie berichtet, sind für die schreibende Metoo-Aktivistin nur Mittel zum Zweck. 

„Aber nur über das System zu schreiben, wird nichts verändern. Missbräuchliche Handlungen haben am ehesten Konsequenzen, wenn Namen genannt werden“, schreibt Löffler im Vorwort. „Dass ein ganzes Land wochenlang über mutmaßliche Missstände diskutiert, passiert, wenn Namen fallen. Julian Reichelt. Oder Till Lindemann.“

Ihre Recherchen zum Liebesleben des damaligen Bild-Chefredakteurs Reichelt brachten Löffler zum Spiegel. Ihr vorheriger Arbeitgeber, der Regionalzeitungsverleger Dirk Ippen, hatte die Veröffentlichung abgelehnt. Noch während Löffler dort angestellt war und offiziell im „Ippen Investigativ“-Team arbeitete, ging sie mit dem Material zum Hamburger Nachrichtenmagazin. „Nun stand ich plötzlich im zwölften Stock einer der mächtigsten Redaktionen in Deutschland“, schreibt Löffler darüber in ihrem Buch. Vielleicht ist ihr in diesem Moment klar geworden, welche Feuerkraft Augsteins Sturmgeschütz nach wie vor hat und wie nützlich es in ihrem Kampf gegen männliche Vorherrschaft sein könnte.

Im Oktober 2021 erschien ihre verhinderte Reichelt-Recherche im Spiegel. Vier Monate später wechselte sie als feste Redakteurin dorthin. Seitdem arbeitet Löffler daran, den Spiegel zur Speerspitze der Metoo-Bewegung zu machen. Eine wichtige interne Verbündete ist dabei die Politikredakteurin Ann-Katrin Müller.

Der erste Mann, den die beiden Spiegel-Redakteurinnen mit einer gemeinsamen Recherche auf die Titelseite brachten, war Till Lindemann, Frontmann der Band Rammstein. Den Käufern des Magazins wurde versprochen, „das perverse Groupie-System eines Weltstars“ zu enthüllen. Eine Schlagzeile, die eher an die Boulevard- und Klatschpresse als an ein investigatives Politikmagazin erinnert. Und mit deren Methoden war die Titelstory dann auch zusammengeschrieben: eine aus teils wahren und teils behaupteten Versatzstücken geschickt konstruierte Geschichte, deren Kernvorwürfe sich im Nachhinein als nicht belastbar herausstellten.

Lindemann, der sich mithilfe der auf Metoo-Fälle spezialisierten Medienrechtskanzlei Schertz Bergmann gegen die Spiegel-Berichterstattung zur Wehr setzte, erzielte vor Gericht mehrere Erfolge. Im Eilverfahren verbot das Oberlandesgericht Hamburg dem Magazin, wesentliche Teile des Textes weiterhin zu verbreiten. Die Online-Version des Artikels musste deutlich entschärft werden.

Bezeichnend ist, dass zu den gerichtlich verbotenen Aussagen der mit Abstand krasseste Vorwurf zählt, den die Spiegel-Rechercheurinnen in ihrem Text Lindemann gemacht hatten. Wobei sie diesen Vorwurf nicht wörtlich erhoben hatten – weil dies die Indizien überhaupt nicht hergaben –, sondern ihn sehr geschickt so in den Text hineinkonstruierten, dass beim Leser der erwünschte Eindruck erweckt wurde.

Es ging um den Verdacht, „dass mit Wissen und Wollen des Antragstellers Frauen Drogen durch ‚Spiking‘ bzw. die heimliche Gabe von K.-o.-Tropfen in Getränke verabreicht worden seien, damit die betroffenen Frauen dem Verlangen des Antragstellers, sexuelle Handlungen an oder mit ihnen vorzunehmen, keinen oder einen nur geringeren Widerstand entgegensetzen könnten“, wie es die Richter im etwas umständlichen Juristendeutsch formulierten. Ein Vorwurf, für den es keine belastbare Grundlage gab – und den auch die Staatsanwaltschaft, die nach der Spiegel-Berichterstattung zu ermitteln begann, nicht erhärten konnte.

Ein angebliches Opfer, das im Mai 2023 bei einem Rammstein-Konzert in Vilnius mit K.-o.-Tropfen oder anderen Substanzen für Lindemann sexuell gefügig gemacht worden sein soll, konnte sich an die genauen Abläufe nicht mehr erinnern. Die litauischen Behörden hatten die Vorwürfe nicht weiterverfolgt. Die Berliner Staatsanwaltschaft ließ sich deren Unterlagen kommen, prüfte sie und stellte dann ihr Ermittlungsverfahren gegen Lindemann Ende August 2023 ein. 

Es „ergaben sich keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte für Sexualstraftaten durch den Beschuldigten“, schrieb die Staatsanwaltschaft zur Begründung. „Zu dem Ergebnis eines von der Zeugin selbst veranlassten Drogentests wurden widersprüchliche Angaben übermittelt, das Ergebnis selbst lag nicht vor. Auch im Übrigen ergaben sich aus den Unterlagen keine Hinweise auf eine etwaige unfreiwillige Einnahme von Betäubungsmitteln oder nicht einvernehmlichen Geschlechtsverkehr bzw. sexuelle Handlungen im widerstandsunfähigen Zustand.“

Für die Spiegel-Journalistin Juliane Löffler ist diese eindeutige Bewertung der Ermittler kein Grund, an ihrer Arbeit zu z