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GEZ-Geheimtipp: So kann man gezahlte Beiträge noch dieses Jahr zurückfordern

GEZ-Geheimtipp: So kann man gezahlte Beiträge noch dieses Jahr zurückfordern

Man kann gezahlte GEZ-Gebühren zurückfordern. Die Frist dafür läuft dieses Jahr ab. Erfolgsautor Heiko Schrang lässt nicht locker: Nachdem man ihm im Sommer sogar mit Erzwingungshaft gedroht hatte, um seinen ausstehenden Rundfunkbeitrag einzutreiben, hat er fleißig recherchiert, was noch alles hinter dem Finanzsystem der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten steckt. Und er fand heraus: Man kann gezahlte GEZ-Gebühren zurückfordern.

Heute beschreibt Schrang in seinem neuesten Blog-Artikel, wie „der zivile Ungehorsam gegen das GEZ-System spürbar von Woche zu Woche wächst.“ Der Fall der alleinerziehenden Mutter K. Weihrauch aus Brandenburg, die wegen eines Rückstandes von 309,26 Euro aus dem Jahr 2013 verhaftet und eingesperrt werden sollte, habe für großes Aufsehen gesorgt, so der Bestseller-Autor auf der Seite seines Verlages „Macht-steuert-Wissen“.

Frau Weihrauch konnte „leider ihr wahres Anliegen für die Nichtzahlung in den Medien bislang nicht umfangreich äußern“, so Schrang. Deshalb werde er ihr Anfang Dezember bei SchrangTV-Talk die Möglichkeit bieten, das in einem Interview nachzuholen.

Rückzahlung bereits gezahlter Beiträge fordern

Für ihn und die informierten Insider wird es spannend, wenn am 31. Dezember 2016 die Frist endgültig abläuft, bereits gezahlte Beiträge zurückzufordern. Er schreibt:

„Es gibt nämlich eine Regelung im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, die dies ermöglicht. Viele, die mit dieser Thematik noch nicht tief vertraut sind, können sich das nicht vorstellen. Insider gehen jedoch davon aus, dass der Rundfunkbeitrag in spätestens drei Jahren Geschichte sein wird. Dann erhalten aber nur diejenigen ihr Geld zurück, die auch einen Antrag gestellt haben. (Mehr Infos im gerade erschienen Buch „Die GEZ-Lüge“.)

Hier geht es um mehr, als nur den Jahresbeitrag 2013 zurückzuerhalten.

Fast 5 Millionen Nichtzahler machen den Verantwortlichen in den Landesrundfunkanstalten mehr als Kopfzerbrechen. Schlimmer ist jedoch für sie, dass immer mehr Menschen den 5 Millionen Nichtzahlern folgen, indem sie den Beitragsbescheiden widersprechen, Anträge auf Befreiung aus Gewissensgründen stellen und ihre Zahlung einstellen.“

Natürlich werden die Bearbeitungszeiten der Befreiungsanträge immer länger und länger, obwohl die Landesrundfunkanstalten immer mehr Verwaltungsmitarbeiter beschäftigen, um nicht unter den Aktenbergen zu ersticken. Heiko Schrang: „Deswegen zählt jeder Einzelne und jeder Antrag auf Rückerstattung der Beiträge ist Sand ins GEZ-Getriebe.“

Nach seiner Meinung werden neben den horrenden Intendantengehältern, die höher als das der Bundeskanzlerin sind, mit dem monatlichen Beitrag Kriegspropaganda wie beispielsweise im Fall Irak, Afghanistan, Syrien und der Ukraine finanziert. „Aber erst durch gezielte Lügenpropaganda wird die Bereitschaft für Krieg in den Köpfen der Menschen geschaffen. Damit tragen wir indirekt mit Verantwortung, für die unschuldigen Menschen, die in den zahllosen Kriegen ums Leben kommen.“

Für die praktische Umsetzung seiner Friedensbemühungen veröffentlichte er einen Link für das entsprechende Musterschreiben zur Beitragsrückerstattung:

Per FAX oder Einschreiben

Vorname, Familienname
Straße, Nummer
PLZ, Ort

(Angaben zu deiner zuständigen Landesrundfunkanstalt)
Volle juristische Bezeichnung der Anstalt
Persönlich z. Hd. Intendant(in) „Vorname“ und „Familienname“
Straße, Nummer
PLZ, Ort
Datum, Ort

  • Antrag zur Vermeidung der Verjährung von Rückerstattungsansprüchen entsprechend der Regelungen des RBStV § 10 Abs. 3. für das von Ihnen bezeichnete Beitragskonto XX XX XX XXX (Nummer des Beitragskontos)
  • Ankündigung der Untätigkeitsklage (§ 75 VwGO)

Sehr geehrte(r) Herr/Frau Intendant(in) Name,

als juristischer Vertreter der für mich zuständigen Landesrundfunkanstalt sind Sie darüber informiert, dass trotz bundesweit einhelliger Rechtsprechung derzeit immer noch nicht abschließend geklärt ist, ob der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag mit formellem und materiellem Verfassungsrecht vereinbar ist. Eine abschließende Klärung liegt erst nach der finalen Bewertung des Bundesverfassungsgerichtes vor, welche bisher noch nicht erfolgte.

Diese Rechtsunsicherheit führt zu einer weiteren Unklarheit und zwar, ob meine bisher entrichteten Rundfunkbeiträge womöglich ohne geltende rechtliche Grundlage gezahlt wurden. Sollte dies der Fall sein, dann steht mir entsprechend der Reglung des RBStV § 10 Abs. 3 aber eine Rückzahlung zu, wenn ich diese vorher geltend mache.

Leider haben Sie bisher versäumt, mich proaktiv über den Sachverhalt zu unterrichten, dass zum 31.12.2016 die „regelmäßige Verjährungsfrist“ (laut BGB § 195) für die im Kalenderjahr 2013 geleisteten Rundfunkbeiträge formal abläuft. Sie haben es auch unterlassen mir entsprechende Informationen bzw. Antragsformulare bereitzustellen, aus denen hervorgeht, wie und unter welchen Voraussetzungen ich eine Abwehr der Verjährungsfrist vermeiden kann, wenn gleichzeitig eine Normenunklarheit im Kontext der Rundfunkbeitragserhebung besteht.

Ich stelle deshalb fristgerecht formlos diesen Antrag, um eine Vermeidung der Verjährung von Rückerstattungsansprüchen entsprechend der Regelungen des RBStV § 10 Abs. 3 zu erreichen.

Die Rückerstattungsansprüche beziehen sich auf die durch mich als Schickschuld entrichteten Rundfunkbeiträge an Ihre Landesrundfunkanstalt für das gesamte Kalenderjahr 2013 in Höhe von xxx,xx Euro.

Eine Bescheidung dieses Antrages, mit einer ausführlichen juristischen Erläuterung in einer für einen Nicht-Juristen verständlichen Weise, erwarte ich fristgerecht innerhalb eines Monats, spätestens jedoch innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten, um nicht den Verwaltungsakt per Untätigkeitsklage (§ 75 VwGO) erzwingen zu müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Vorname und Familienname) und Unterschrift

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