Meinung

Antifa-Justiz im Regenbogenreich

Antifa-Justiz im Regenbogenreich
Antifa-Protest vor dem Auswärtigen Amt Berlin für Maja T.

Die linksradikale Antifa hat die bundesdeutsche Justiz unterwandert. Wo es früher für schwere Verbrechen jahrelange Gefängnisstrafen hagelte, gibt es heute für linke Straftäter Freisprüche und Verfahrenseinstellungen. Zur Gefangenenbefreiung reisen jetzt auch Bundestagsabgeordnete ins Ausland. Geht’s eigentlich noch?

von Olli Garch

Der Fall des im ungarischen Knast (mutmaßlich taktisch) zur “Transfrau” mutierten Linksradikalen Simeon Trux, der seither im allgemeinen Spachgebrauch nur noch kurz “Maja T.” heißt, und seine angeblich ach so schrecklichen Haftbedingungen in Viktor Orbans “Reich des Bösen” haben für eine Täter-Opfer-Umkehr gesorgt, wie man sie in diesem Land lange nicht gesehen hat, und das will etwas heißen. An der Heldenverehrung eines bestenfalls hochgradig gestörten, schlimmstenfalls kaltblütig-rotfaschistischen Aktivisten, der daran beteiligt war, Andersdenkenden mit Hämmern die Knochen zu zertrümmern und sie halbtot zu schlagen, beteiligen sich nicht nur mit diesem linksterroristischen Umfeld eng verbandelte Spitzen-Grüne und natürlich die stets solidarischen Rechtsnachfolger der Mauermörderpartei, sondern auch Hauptstrommedien mit einer geradezu bizarr einseitigen Propaganda. Dies beginnt bei unkritischen Reportagen über regelrechte Pilgerreisen zum ungarischen Gefängnis, wo T. in Untersuchungshaft sitzt, und endet bei der rührseligen Berichterstattung über vor dem Auswärtigen Amt kampierende Antifa-Aktivisten und den theatralischen “Hunger-Protestmarsch” von T.’s Vater nach Budapest.

Besonders im Fokus stehen dabei die belegfrei behaupteten Rechtsstaatsdefizite in Ungarn: Indem sich T. zur Transperson erklärte, wurde er praktischerweise zum Märtyrer der transqueeren Szene, die seine Inhaftierung seither als Justizwillkür in einem “queerfeindlichen” ungarischen Regime brandmarkt – und das, obwohl nichts weiter entfernt sein könnte von der Realität. Denn T. sitzt im Knast wegen seiner Angriffe auf mutmaßliche Neonazis mit teilweise lebensgefährlichen Verletzungen – und nicht, weil er sich plötzlich als Frau, Gazelle oder Elektroauto identifiziert. Doch es gibt auch einen praktischen Grund, warum man verlangt, T. heim ins Regenbogenreich zu holen, damit er hier seinen Prozess erhält: Bei der linksideologischen Antifa-Justiz in Deutschland, die T.’s “Hammerbande”-Mitstreiterin und Schwester im Geiste Lina Engel bereits “achtbare Motive” zugestand, könnten T. – anders als in Ungarn – keine 24 Jahre Haft drohen, sondern Freispruch oder schlimmstenfalls ein mildes Kuschelurteil, mit der Perspektive “zivilgesellschaftlicher” Belobigungen, staatlicher Auszeichnungen und Dauerauftritten in deutschen Talkshows.

Exemplarisch: Der Fall Daniel K. und Eva H.

Doch auch wenn es nicht zu einer Glorifizierung von „antifaschistischem“ Aktivismus käme, ist das gewisse Verständnis eines verkommenen deutschen Juste Milieus und seiner staatlich-justiziellen Erfüllungsgehilfen für brutale linke Gewalttäter todsicherer Garant dafür, dass T. bei einem Strafverfahren in Deutschland keine ernsthaften Konsequenzen (wie eine echte langjährige Freiheitsstrafe) zu befürchten hat. Zu viele verstörende Urteile gab es in den letzten Jahren, die diese moralische Schieflage deutscher Gerichte wieder und wieder unter Beweis gestellt haben. Der nachfolgende Fall zeigt dies beispielhaft auf.

Von Mai bis Juli 2024 lief in Berlin ein Prozess gegen zwei Linksextreme, die im Februar 2023 von der Bundespolizei zufällig dabei erwischt wurden, wie sie, laut Anklage, versuchten „in arbeitsteiliger Vorgehensweise einen Brand zu verursachen und hierdurch die dort in einem Kabelschacht verlaufenden Kabel unbrauchbar zu machen, um so erhebliche Störungen des Bahnverkehrs zu verursachen“. Bei ihrer Festnahme fand die Polizei einen mit Benzin gefüllten Kunststoffkanister, eine Packung Gummihandschuhe, zwei Handfunkgeräte und Kopfhörer sowie eine Liste mit Informationen zu zivilen Dienstfahrzeugen der Berliner Polizei. Der geplante Anschlag stand offenbar unmittelbar vor der Ausführung. Bei den Angeklagten handelt es sich um Daniel K. aus dem brandenburgischen Schwedt und Eva H. aus Rendsburg in Schleswig-Holstein. Beide waren bereits als Linksextreme bekannt – unter anderem wegen schwerem Landfriedensbruch, öffentlicher Aufforderung zu Straftaten, Gefangenenbefreiung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung und tätlichem Angriff auf Vollzugsbeamte war bereits zuvor gegen sie ermittelt worden.

Maximal voreingenommenes Gericht

Trotzdem – und obwohl hier ganz offensichtlich ein schwerer Angriff auf kritische Infrastruktur geplant war – wurde der Haftbefehl nach bereits einem Tag Untersuchungshaft außer Vollzug gesetzt. Über den Prozessauftakt wurde dann später noch von mehreren Medien berichtet, seither erfuhr man in den “seriösen” Medien jedoch nichts mehr über den Fall – außer natürlich auf den Propagandaseiten der Antifa. Dieser Trend des Unter-den-Teppich-Kehrens bei linker Gewalt ist geradezu typisch für diesen Staat: Ein schwerer Terrorangriff von Linken, der im allerletzten Moment und nur durch Zufall noch verhindert werden konnte, löst keine große Aufregung aus. Lieber inszeniert man ein gigantisches Schauprozess-Theater gegen einige Reichsbürger-Wirrköpfe im Rentenalter, die man groteskerweise zu gemeingefährlichen Putschisten aufbläst, die angeblich kurz vor dem Sturz der Bundesrepublik und der Wiedereinführung des Deutschen Reiches standen.

Vor genau einem Jahr, am 15. Juli 2024, endete der Prozess – natürlich mit einem Freispruch der beiden Angeklagten. Angeblich habe es keine ausreichenden Beweise dafür gegeben, dass der Rucksack mit Kanister den Beschuldigten zuzuordnen sei. Die DNA-Analysen wurden als unbrauchbar eingestuft, da sie plötzlich “nicht mehr eindeutig zugeordnet” werden konnten. Dass die beiden Beschuldigten sich allerdings wohl kaum ohne konkreten Anlass mitten in der Nacht in dem Tunnel aufhielten, in dem sie aufgegriffen wurden, und der Benzinkanister rein zufällig in der Nähe herumstand, ohne etwas mit den für ihren Linksradikalismus bekannten Angeklagten zu tun zu haben, genügte dem offensichtlich maximal voreingenommenen Gericht nicht als belastendes Indiz für ihre Täterschaft.

Schlusswort der Angeklagten als “antifaschistische” Propagandarede

Vor der Urteilsverkündung nutzten die die beiden Angeklagten dann noch die Gelegenheit, ungehindert eine Antifa-Propagandarede zum Besten zu geben: Zunächst beklagten sie, dass sie anderthalb Tage getrennt voneinander in einer Gefangenensammelstelle am Tempelhofer Damm gesessen und dann Haftrichter vorgeführt worden seien. „Um die 85 Mal“ hätten sie sich dann „auf einer Wache melden und unsere Unterschrift auf ein Blatt Papier kritzeln“ müssen – „zum Beweis, dass wir uns dem Verfahren nicht entziehen würden“. An „insgesamt 15 Tagen“ seien sie „von Observationskräften bei unserem täglichen Leben und mit unseren Freund:innen und Gefährt:innen beobachtet“ und ihre Hauseingänge gefilmt worden, jammerten sie weiter. Zu den Vorwürfen selbst wollten sie sich bezeichnenderweise nicht äußern, stattdessen steigerten sie sich in eine Generalabrechnung mit der „Klassenjustiz“ hinein. „Wir haben nicht vergessen, dass jeder uniformierte Gewalttäter und auch noch der letzte NSU-Unterstützer lachend den Gerichtssaal verlassen kann, während die faktische Abschaffung des Asylrechts koloniale Kontinuitäten aufrechterhält und Betroffene sexualisierter sowie rassistischer Gewalt vor deutschen Gerichten nur neue Gewalt erwartet“, schwurbelten sie.

Und weiter: Der Prozess gegen sie sei „nur einer unter vielen zahlreichen Versuchen dieser Tage“ gewesen, „anarchistische sowie antifaschistische Individuen und Strukturen zu verfolgen und mit staatlichem Druck, Beschäftigung durch Repression und der Androhung unangenehmer bis harter Bestrafung, zum Aufgeben zu zwingen“. Die sogenannte demokratische Mitte der Gesellschaft versuche, „die störenden Elemente zu entfernen, die ihr (Werte)System als unterdrückend und unfrei enttarnen. Nicht für Gerechtigkeit sondern um ihr Gewissen rein zu halten“. Wie weit diese bürgerliche Mitte noch „von offener Sympathie für den erstarkenden Faschismus“ entfernt sei, könne man überall in Europa beobachten.

Deformation von Täteridentitäten

Dieses bizarre Gefasel gibt einen erschütternden Einblick in die völlig verquere Gedankenwelt der Antifa – und mit hoher Wahrscheinlichkeit würde exakt das passieren, wenn Maja T. in Deutschland der Prozess gemacht würde. Auch hier würde die Opferrolle bis zum letzten ausgekostet werden, denn immer wieder präsentieren sich mutmaßliche oder überführte Kriminelle des linken Rands als unschuldig Verfolgte just desselben Staates, der sie mit Unsummen an Steuergeldern alimentiert und den linken Morast fördert.

Übrigens: Daniel K. wohnt offenbar noch immer in Schwedt, bevorzugt es inzwischen jedoch anscheinend, in einer Wohnung unter dem Namen „Möller“ zu residieren. Obwohl er 1992 geboren wurde, war er angeblich bereits 2007, also mit 15 Jahren (!), Geschäftsführer einer Werbeagentur. Er ist zwar auf Facebook aktiv, zeigt sich dort aber möglichst unkenntlich. Es handelt sich offenkundig um eine zutiefst dubiose Person, die bis über die Ohren im linksradikalen Antifa-Sumpf steckt. Diese Dekonstruktion und Deformation von Täteridentitäten, die bei Maja T. in deren nunmehriger Geschlechtsänderung ihre Entsprechung findet, ist typisch für dieses extremistische Milieu.


Beschleichen auch Sie mitunter Zweifel, ob wir tatsächlich noch in einem Rechtsstaat leben? Vielleicht liegt das daran, dass aus unserem Rechtsstaat längst ein »Links-Staat« geworden ist. Ein allzu simples Wortspiel? Keineswegs, denn: Die linksextreme Antifa erfährt vielfältige Unterstützung durch den Staat, sowohl finanziell als auch logistisch, und das alles finanziert mit Steuergeldern und verdeckten Kapitaltransfers. Nach jahrelangen und aufwendigen Recherchen präsentieren Christian Jung und Torsten Groß eindrucksvolle Hintergrundinformationen. Sie nennen Zahlen, Daten und Fakten - und sie nennen Namen, die Namen derer, die die linksextremen Strukturen fördern.

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