Jetzt also doch: Frauke Brosius-Gersdorf zieht zurück. Sie will nicht länger Richterin am Bundesverfassungsgericht werden. Das erspart uns eine unterirdische Personalie, aber Entwarnung kann nicht gegeben werden.
von Daniel Matissek
Nach über einem Monat quälender Debatten und politischer Verwerfungen hatte Frauke Brosius-Gersdorf, die SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, nun endlich ein Einsehen – und verzichtete selbst auf ihre Kandidatur. Den Grund dafür, warum sie für das ihr zugedachte Amt völlig ungeeignet ist, hat sie jedoch nach wie vor nicht begriffen: In ihrer larmoyanten Rückzugserklärung inszeniert sie den Verzicht nun als heroisches Selbstopfer zum Schutz der beiden weiteren Richterkandidaten der Regierungskoalition, Günter Spinner und Ann-Katrin Kaufhold (von denen vor allem letztere noch extremistischer tickt als Brosius-Gersdorf) . Es müsse verhindert werden, „dass sich der Koalitionsstreit wegen der Richterwahl zuspitzt und eine Entwicklung in Gang gesetzt wird, deren Auswirkungen auf die Demokratie nicht absehbar sind“, versuchte die gescheiterte Kandidatin ihren durch skandalöse Enthüllungen faktisch erzwungenen, aber bis zuletzt von ihr verweigerten Rückzug als altruistische Handlung zu verkaufen.
Während die Unionsfraktion ihr in den letzten Wochen und Tagen „öffentlich und nicht-öffentlich“ sehr deutlich signalisiert habe, dass ihre Wahl ausgeschlossen sei, habe die SPD-Bundestagsfraktion bis zuletzt an ihr festgehalten, so Brosius-Gersdorf rührselig. Für sie sei es „eine Prinzipienfrage, dem Druck unsachlicher und diffamierender Kampagnen nicht nachzugeben“. Auch von der Fraktion von Grünen und Linken habe sie „großen Zuspruch und Rückendeckung“ erhalten. Allein diese massive Unterstützung aus dem linksextremen Lager zeigt, wie weit links Brosius-Gersdorf steht und dass sie nicht konsensfähig ist. Das gilt auch für ihren Vorwurf, der Unionsfraktion sei es „nicht gelungen, sich mit meinen Themen und Thesen inhaltlich auseinanderzusetzen“. Anstatt sie in eine Fraktionssitzung einzuladen, habe man ihr vor allem einen Satz vorgehalten: „Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.” Dazu fällt der Juristin nur folgendes ein: “Abgesehen davon, dass dieser Satz Ausdruck wissenschaftlicher Freiheit ist, die durch meine Nichtwahl sanktioniert wird, wurde die Begründung für diesen Satz nicht zur Kenntnis genommen.”
“Mediale Kampagne”
Dass die Kritik an diesem Satz nicht die Wissenschaftsfreiheit „sanktioniert“, sondern sich Brosius-Gersdorf damit selbst als Verfassungsrichterin unmöglich gemacht hat, weil sie sich krassen Widerspruch zur eindeutigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt, die den Schutz des ungeborenen Lebens unmissverständlich betont und ihn aus dem Menschenwürde-Artikel des Grundgesetzes ableitet, übersteigt offenbar ihr intellektuelles Fassungsvermögen. Denn die Konsequenz aus ihrer unbestrittenen Wissenschaftsfreiheit ist eben die, dass sie mit derartigen Ansichten für eine solche Position schlicht nicht geeignet ist.
Natürlich darf auch der Vorwurf einer medialen „Kampagne“ gegen sie nicht fehlen. Nirgendwo sieht sie auch nur den geringsten Fehler bei sich selbst. Von finsteren Kräften verfolgt und von allen – außer ihren linken Freunden – absichtlich falsch verstanden, bösartig von AfD, rechten Medien und ausländischen Desinformationsquellen zu Unrecht diskreditiert und diffamiert (solche Verschwörungstheorien wurden tatsächlich verbreitet), streicht sie nun die Segel – mit der Attitüde der moralischen Siegerin.
Plagiatsvorwürfe: Zunächst Vorwand, jetzt zentraler Grund
Tatsächlich dürften für den nunmehrigen Rückzug auch die neuen Vorwürfe des „Plagiatsjägers“ Stefan Weber eine zentrale Rolle spielen. Sah es zunächst danach aus, als sei die Merz-Union zu feige gewesen, sich wegen der inhaltlichen Positionen Brosius-Gersdorfs mit dem politikbestimmenden Koalitionspartner SPD anzulegen, weshalb sie sich auf fadenscheinige Plagiatsvorwürfe gestürzt habe, um ihre Kandidatur gesichtswahrend zu verhindern, stellt sich das Bild mittlerweile ganz anders dar: Die Plagiatsvorwürfe sind real und legen den dringenden Verdacht nahe, dass Brosius-Gersdorfs Doktorarbeit zu weiten Teilen von ihrem Ehemann Hubertus Gersdorf verfasst wurde. Auch andere Experten bestätigten die Plausibilität von Webers Untersuchung. Damit wurde ihre Position noch prekärer, als sie es ohnehin schon war. Ihre auch und gerade von sich selbst vielgerühmte angebliche “wissenschaftliche Reputation” steht nun auf dem Spiel – was sie auch für die untragbar macht, die mit ihren freiheitsfeindlichen und autoritären Ansichten kein Problem gehabt hätten oder über diese hinweggesehen hätten.
Jetzt aber, mit dem Stigma der Schummlerin, wäre sie noch weniger als Verfassungsrichterin vermittelbar gewesen. Durch die “vorgezogene Abtreibung” ihrer Kandidatur nimmt sich Brosius-Gersdorf selbst aus der Schusslinie; möglicherweise wird man an der Universität Hamburg nun noch wohlwollender bei der angeordneten nochmaligen Prüfung ihrer Doktorarbeit verfahren, um der angeblich so leidgeprüften Frau nicht noch mehr zuzusetzen. Zumindest dieser Kelch geht nun also am höchsten deutschen Gericht vorbei. Man kann das als ein großer Sieg für die neuen, kritischen Medien verbuchen, denn ohne deren unermüdliche Recherchearbeit hätten Union und SPD diese unsägliche Kandidatin trotz ihrer völlig inakzeptablen Positionen einfach durchgewunken.
Wichtiger Etappensieg, aber noch zu wenig
Allerdings macht eine Schwalbe hier noch keinen Sommer und der grundsätzliche anhaltende Staatsumbau in einen autoritären linken Gesinnungsstaat läuft auch ohne diese Richterin unvermindert weiter. Die furchterregenden Äußerungen und Ansichten der weiter im Rennen stehenden Kandidatin Ann-Katrin Kaufhold, die offen von einer “Richterherrschaft” über demokratische Gremien träumt, sofern letztere der Klimareligion oder anderen Agendathemen nicht gerecht werden können oder wollen, zeigen, dass die Bedrohung der Freiheit durch politische Verfassungsrichter unvermindert fortbesteht. Der wichtige Etappensieg, Brosius-Gersdorf verhindert zu haben, ändert aber nichts an dem Grundproblem, dass die SPD und die übrigen linksextremen Parteien das Verfassungsgericht mit ideologischen Richtern besetzen wollen, um ihre Agenda aus Klimadiktatur, Beschneidung der Meinungsfreiheit und einem Verbot der AfD juristisch durchzudrücken, da sie an der Wahlurne keine Mehrheiten mehr bekommen.
Dennoch löste Brosius-Gersdorfs Rückzug das erwartbare Empörungsgeheule von SPD, Grünen und Linken aus: „Die Entscheidung von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, ihre Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht zurückzuziehen, bedauere ich zutiefst. Sie ist eine herausragende Juristin mit exzellenter fachlicher Qualifikation, großer persönlicher Integrität und einer klaren demokratischen Haltung. Die Angriffe, denen sie in den vergangenen Wochen ausgesetzt war, hatten mit einer sachlichen Auseinandersetzung nichts mehr zu tun. Sie wurde Ziel einer beispiellosen Kampagne. Das hinterlässt Spuren“, SPD-Fraktionschef Matthias Miersch mit. Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach verkündete: „Die Kampagne der Rechtspopulisten gegen Brosius-Gersdorf war erfolgreich. Danke an die Kollegen der Union. Das wird man sich gut merken können…“ Die beiden Grünen-Fraktionsvorsitzenden Katharina Dröge und Britta Haßelmann sprachen von einem „ungeheuerlichen“ Vorgang ohne Beispiel. Brosius-Gersdorf sei eine „exzellente, hoch qualifizierte Juristin“, behaupteten sie. Und die unvermeidliche Ex-Spülhilfe Katrin Göring-Eckardt sonderte natürlich ebenfalls eines ihrer Schwurbelstatements ab: „Diese wochenlange Schmutzkampagne hinterlässt erheblichen Schaden. An unserer Demokratie und ihren Institutionen. Sie führt dazu, dass eine angesehene Rechtswissenschaftlerin zum Schutze anderer ihre Kandidatur zurückzieht. Führt dazu, ihre Reputation in Frage zu stellen. Führt dazu, dass das Vertrauen in demokratische Institutionen schwindet. Führt dazu, dass die Lautesten sich im Recht sehen“, faselte sie auf Twitter.
Rückendeckung der eingeebneten Union
Unions-Fraktionschef Jens Spahn ließ verlauten: Die „herabsetzende und beleidigende Kritik“, die Brosius-Gersdorf in den vergangenen Wochen habe erdulden müssen, „verurteilen wir ausdrücklich“. Das habe er ihr auch „persönlich im Namen der Unions-Fraktion gesagt“. Er bedauere, „dass diese Lage auch durch die zu späte Ansprache unserer inhaltlichen Bedenken entstehen konnte“. Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner hingegen erklärte, Brosius-Gersdorf sei aufgrund des Drucks, der zuletzt auch durch Plagiatsvorwürfe immer stärker geworden sei, von der Kandidatur als Bundesverfassungsrichterin zurückgetreten. Dadurch habe nicht nur ihre Reputation gelitten, sondern auch die des Bundesverfassungsgerichts. Wer nicht auf dem Boden der Verfassung stehe und Werte vertrete, die nichts mit unserem Grundgesetz gemein hätten, könne unmöglich Verfassungsrichter werden.
Brandner benannte auch flammend die nun anstehenden weiteren Herausforderungen: Die Vernünftigen in diesem Land müssten sich nun verstärkt mit der Personalie Ann-Katrin Kaufhold befassen „und auch hier klarmachen, dass sie vollkommen untragbar ist“. Das ganze System der Richterwahl kranke daran, „dass die Altparteien sich das Bundesverfassungsgericht zur Beute gemacht haben“. Es bedürfe „grundsätzlicher Reformen, die erforderlich sind, um dem Rechtsstaat und der Gewaltenteilung gerecht zu werden“, so Brandner.
Es kommt kaum Besseres nach
Genau hier liegt das Problem: Kaufhold will das Verfassungsgericht, wie gesagt, zur linksaktivistischen Zentrale umbauen – vor allem, um klimadiktatorische Maßnahmen am Parlament vorbei durchzusetzen, und der Linksblock wird auch nach Brosius-Gersdorfs Rückzug an diesem Ziel festhalten und es sogar noch entschiedener verfolgen. Selbst wenn Kaufhold verhindert werden könnte (mit Sicherheit jedoch nicht nur die erpressbare und auf linke Linie gezogene Union), wird kaum etwas Besseres nachkommen.
So wird als einer der möglichen Ersatzkandidaten der ebenfalls ultralinke Rechtsprofessor Andreas Fischer-Lescanogehandelt, der ebenfalls jegliche Neutralitätsvermutung vorab falsifiziert, indem er etwa ein AfD-Verbotsverfahren als „demokratische Pflicht“ sieht. An der Universität Kassel ist er bezeichnenderweise Professor auf dem Gebiet „Just Transitions“, worunter ein „politisches Konzept für einen Strukturwandel hin zu einer klimaneutralen, resilienten und sozial gerechten Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung“ zu verstehen ist, wie es im Pariser Klimaschutzabkommen heißt. Alleine diese Spezialisierung zeigt, wohin die Reise weitergeht und gehen soll. Dies sind keine Juristen oder unvoreingenommene Richter; es sind Aktivisten und letztlich feindliche Agenten mit dem Ziel eines so ausgefeilten wie abgefeimten Systemsturzes, die die Bundesrepublik in einen kollektivistischen, fremdbestimmten Wächterstaat verwandeln wollen. Die Gefahr der linksideologischen Unterwanderung des Bundeverfassungsgerichts ist also keineswegs gebannt, sondern besteht fort.
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