Meinung

Das Schuhbeck-Urteil und die pervertierte deutsche Justiz

Das Schuhbeck-Urteil und die pervertierte deutsche Justiz
Kein grinsender Talahon, der im Gerichtssaal seinem Vergewaltigungsopfer ins Gesicht grinst, sondern ein gebrochener alter weißer Mann – und deshalb auch kein Freispruch, sondern jahrelange Haftstrafe: Steuerhinterzieher Schuhbeck bei der Urteilsverkündung.

Während illegal eingewanderte Totschläger und Vergewaltiger ihren Opfern vor Gericht ins Gesicht grinsen und in den meisten Fällen mit Bewährung bedacht werden, wurde Deutschlands bester Koch gestern in München zu 4 Jahren und 3 Monaten Haft verurteilt, weil er einem kriminellen Staat Geld vorenthalten hat, welcher dieses ohnehin in die ganze Welt verschenkt. Das Urteil gegen Alfons Schuhbeck ist ein Skandal und ein weiterer Beleg für die völlig pervertierte und deutschfeindliche Gesinnungsjustiz hierzulande.

von Daniel Matissek

Deutschlands Rechtssystem steckt in einer Vertrauens- und Verhältnismäßigkeitkrise. Das gestrige Urteil gegen den ehemaligen Starkoch Alfons Schuhbeck zeigt wieder einmal die grotesk verschobenen Maßstäbe, die von den schwarzen und roten Roben in diesem Land inzwischen angelegt werden: Das Landgericht München I verurteilte den 76-Jährigen, der unheilbar an Krebs erkrankt ist und dessen Haftstrafe deswegen außer Vollzug gesetzt ist, unter anderem wegen Insolvenzverschleppung, Betrug und Steuerhinterziehung zu insgesamt vier Jahren und drei Monaten Gefängnis. In der Strafe ist bereits die frühere Verurteilung wegen Steuerhinterziehung enthalten. Unter anderem wurde Schuhbeck vorgeworfen, Coronahilfen und andere Subventionen in Höhe von 460.000 Euro erschlichen haben. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, die „beispiellose nationale Notlage in der Pandemie“ ausgenutzt zu haben. Schuhbecks Geständnis und seine schwere Erkrankung wirkten sich strafmildernd aus. In seinem Schlusswort entschuldigte Schuhbeck sich erneut: „Ich wollte eigentlich immer positiv für die Leute da sein. Aber ich habe das Gegenteil durch meine Getriebenheit erreicht. Das wird mich den Rest meines Lebens belasten und tut mir sehr leid. Ich werde nach meinen Möglichkeiten für Wiedergutmachung sorgen“, beteuerte er.

In einer intakten, moralisch integren und vor allem von gleichbleibender Unvoreingenommenheit geprägten Justizwirklichkeit, wie sie – cum grano salis – in der alten Vor-Merkel-Bundesrepublik bestand, bevor die Ideologisierung von Medien, Bildung und Kulturbetrieb und die Indoktrination durch staatlich finanzierte und outgesourcte NGO-Willensbildung ihren Lauf nahm, wäre dieses Urteil hart, aber gerecht und nicht zu beanstanden gewesen. Zwar hätte man auch damals kritisieren können, dass hier sterbenskranker Mann von 76 Jahren mit einer unvergleichlichen Lebensleistung wie ein Schwerverbrecher behandelt wird, und dass Kategorien wie Sozialneid in der Strafverfolgung eine ungute Bedeutung entfaltet haben mögen. Dennoch: Die Verurteilung entspräche dem Strafrahmen des Gesetzes, und so etwas blühte nun einmal jedem, der sich nicht an geltendes (Steuer-)Recht hält – hätte man damals zurecht den Kritikern entgegnet.

Erschüttertes Gerechtigkeitsempfinden

In einer Zeit jedocj, da nicht nur selbst bei brutalsten Gewalttaten immer öfter hanebüchen-milde Witzurteile oder Freisprüche durch eine “weltoffene”, verblendete Kuscheljustiz für Fassungslosigkeit sorgen, wo selbst Wiederholungstäter ohne Bleiberecht nach 100 Strafverfahren und Dutzenden Verurteilungen oder mehr auf freiem Fuß sind, wo “kultursensible” Strafrabatte und Gefälligkeitsgutachten die Ahndung selbst abscheulicher Verbrechen weitgehend vereiteln oder zur Farce machen: Da haben solche drakonischen Strafen wie gegen Schuhbeck bei Delikten, durch die kein Mensch zu Schaden kam, einen mehr als faden Beigeschmack. Zumal, so scheint es, die Härte der Justiz beim informellen Staatsfeindbild “alter weißer Mann” fast immer ungleich unerbittlicher zuschlägt als bei “Menschen mit Zuwanderungsgeschichte”, wie es heute lyrisch-verbrämend heißt. Die Täter-Opfer-Schere hat schon vor Prozessbeginn in Richterköpfen ihren festen Platz.

Noch stärker jedoch wird das Gerechtigkeitsempfinden des Volkes, in dessen Namen hier vorgeblich geurteilt wird, durch den Umstand erschüttert, dass zwar die Nichtzahlung von Steuern kriminalisiert und mit gnadenlosen Freiheitsstrafen quittiert wird, die Verschwendung und Veruntreuung von Steuern jedoch fast immer straffrei und oftmals sogar ohne jegliche nachteilige Konsequenzen bleibt. Minister wie Jens Spahn, Robert Habeck Andreas Scheuer, Annalena Baerbock, Uschi von der Leyen oder Karl Lauterbach konnten eine “freihändige” Verschleuderung von Millionen bis Abermilliarden Euro an Steuergeldern verbrechen, ohne dafür je belangt zu werden – ob für Corona-Masken und Impfstoffe, Subventionen, Beraterverträge oder faktische Terroristenfinanzierung; Spahn konnte gar eigenmächtig Mondpreise dafür festsetzen und so von ihm ausgewählten Unternehmen bis zu achtstelligen Millionenprofite bescheren (offiziell ohne dafür irgendeine Gegenleistung erhalten zu haben…). Habeck konnte unter anderem 600 Millionen Euro Staatskredite für ein Unternehmen wie Northvolt garantieren, obwohl sich dessen Pleite zu diesem Zeitpunkt bereits abzeichnete; andere Minister können Millionen und Milliarden für völlig lächerliche Entwicklungshilfeprojekte in aller Welt verschleudern.

Es stinkt zum Himmel

Das alles hatte nicht die geringsten strafrechtlichen Konsequenzen. Doch ein einst erfolgreicher Unternehmer wie Schuhbeck, der zweifellos Schuld auf sich geladen, aber diesem Staat auch über Jahrzehnte Millionen an Steuern gezahlt hat, gilt als Schwerverbrecher, Egoist und Unmensch – und muss, anders als die genannten überaus weich fallenden oder weiter Karriere machenden skrupellosen Ex-Politiker, nicht nur seine schwere Erkrankung ertragen, sondern auch den Verlust seines gesamten Lebenswerkes und die öffentliche Demütigung. Dieser große Koch lebt heute nach eigenen Angaben von knapp über 1.000 Euro Rente im Monat und ist ein gebrochener Mann. Seine Krankenversicherung zahlt sein Bruder, er hat Millionenschulden und ist in jeder Hinsicht ruiniert. „Das Leben hat mich weit nach oben geführt und nun wieder ganz nach unten“, sagte er in seinem Geständnis zum Prozessauftakt. Von gescheiterten Politikern wird man solche Worte nicht hören. Finanzielle Einbußen haben sie wegen ihres Totalversagens auf Kosten der Allgemeinheit nicht zu befürchten, Politikerhaftung existiert nicht, nicht einmal Abzüge bei ihren üppigen Ruhebezügen müssen sie befürchten, egal, welchen Schaden sie angerichtet haben.

Sicherlich gibt es an nichtprominenten Schicksalen in Deutschland Millionen viele mehr und weitaus schlimmere als das von Alfons Schuhbeck. Doch selbst wenn sich das Mitleid für ihn bei manchen arg in Grenzen halten mag: Das Missverhältnis zwischen den vergleichsweisen Petitessen, die hierzulande hart bestraft werden, und systemischen Megasauereien, die straffrei und für ihre Urheber gänzlich folgenlos bleiben, stinkt zum Himmel und gefährdet längst den Rechtsfrieden – vom ultimativen Vertrauensverlust in den integren, verlässlichen Rechtsstaat und die Politik insgesamt ganz zu schweigen. Die Schieflage auf allen Ebenen ist nicht mehr zu leugnen.

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