Meinung

Der Herrschaftsschreiber und der Pöbel

Der Herrschaftsschreiber und der Pöbel
Nachstellung der Märzrevolution von 1848 auf dem Alexanderplatz im Rahmen der Historiale.

Man merkt es an vielen Stellen: Deutschland bewegt sich tief in die Vergangenheit. Manche machen nicht einmal im 20. Jahrhundert halt, sondern greifen auf noch älteres Denken zurück. Ein Kommentar im Spiegel verbreitet jetzt eine Weltsicht, die ins Preußen des Vormärz passt.

von Dagmar Henn

Meute, Pack, Gesindel, Mob, Asoziale, Horde, Plebs. Das sind alles Synonyme für einen Begriff, an den sich wohl künftig alle Einwohner Deutschlands gewöhnen müssen, die nicht ausreichend Lakaiengesinnung zeigen.

Das ist durchaus ein beinahe zwangsläufiger Nachvollzug einer realen Kehrtwende, die zeitlich so weit zurückgreift, dass das Delikt des Holzdiebstahls wieder aktuell wird. Der ehemalige Spiegel-Redakteur Nikolaus Blome greift also schlicht zu einem Vokabular, das den Zeitläuften angemessen ist, wenn er in seiner jüngsten Kolumne vom “Pöbel” schreibt.

Immerhin, vor einem Winter, in dem viele in Deutschland werden frieren müssen – für die Büros der öffentlichen Verwaltung sind gerade 19 Grad als Raumtemperatur vorgesehen, was deren Arbeit noch einmal verlangsamen würde, bei dieser Temperatur kann man nicht mehr schnell tippen – gilt die Mitnahme selbst von Tot- und Bruchholz aus den durchprivatisierten Wäldern als Diebstahl. Mitte des 19. Jahrhunderts, in den Jahren 1842 und 1843, befasste sich ein junger Journalist in der Rheinischen Zeitung ausführlich mit den Debatten des Rheinischen Landtags, als dieser genau dies zur Straftat erklären wollte. Die tiefe Ungerechtigkeit, ja, die Absurdität, die Beseitigung eines existentiellen Mangels durch das Sammeln wirtschaftlich nicht verwertbaren Materials aus den Wäldern rigide zu strafen, trug dazu bei, dass dieser junge Journalist den Rest seines Lebens damit verbrachte, an einer gerechteren Gesellschaft zu arbeiten.

Der Name dieses Journalisten war Karl Marx. Die Texte sind heute noch, schlimmer wieder lesenswert. Er zitiert die Halsgerichtsordnung Karls V. : “Wo aber jemandt bei tag essendt früchte nem, und damit durch wegtragen derselben nit großen geuerlichen schaden thett, der ist nach gelegenheyt der personen und der sach burgerlich zu straffen.” Im heutigen Sprachgebrauch würde man sagen, eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat.

Aber passend zur breiten Wiedereinführung der Armut in Deutschland wurde der Mundraub aus dem Strafgesetzbuch gestrichen, es sind längst wieder Bagatelldelikte, die massiv verfolgt werden (ein Drittel der Insassen in Strafanstalten sitzt wegen Beförderungserschleichung), und für den Kältewinter gibt es die Strafbarkeit des Holzdiebstahls.

Übrigens, vor den Artikeln über den Holzdiebstahl hat er sich ebenfalls in mehreren Texten mit dem Thema der Zensur befasst. “Ist die Wahrheit einfach so zu verstehen, daß Wahrheit sei, was die Regierung anordnet” – schon wieder so ein unheimliches Gefühl einer Wiederholung; hinter all dem quietschebunten woken LGBTQXYZ befindet sich ein