Meinung

Die Rückkehr der politischen Justiz

Die Rückkehr der politischen Justiz
Regenbogenfahne am Amtsgericht in Berlin-Moabit (links) und Hakenkreuzflagge am Volksgerichtshof (rechts).

Die deutschen Gerichte sind ganz offensichtlich auf dem Weg in die nächste politische Justiz. Wo früher die Hakenkreuzflagge wehte, wird heute stolz die Regenbogenfahne gehisst.

von Dirk Schmitz

Das Foto oben links zeigt die offiziell gehisste Regenbogenfahne am Amtsgericht in Berlin-Moabit, zuständig für „unabhängiges Strafrecht„. Das Foto rechts daneben, rund 90 Jahre älter, stammt aus dem Bundesarchiv und zeigt den deutschen Volksgerichtshof. Was beide Bilder gemein haben: Die Fahne der jeweils herrschenden „Bewegung“ und Weltanschauung will zur Staatsfahne werden. Die deutschen Gerichte sind ganz offensichtlich auf dem Weg in die nächste politische Justiz.

Dabei verletzen Regenbogenfahnen an Gerichten eindeutig die Grundsätze der gerichtlichen Neutralität. Diese ergibt sich aus dem Rechtsstaatsprinzip (Artikel 20, Absatz 3 Grundgesetz), der Bindung der Justiz an Gesetz und Recht sowie dem Gleichheitsgrundsatz nach (Artikel 3 Grundgesetz). Gerichte dürfen keine politischen oder weltanschaulichen Positionen vertreten oder den Eindruck erwecken, sie stünden bestimmten gesellschaftlichen Gruppen näher als anderen.

Die Regenbogenfahnen an Gerichten verletzten eindeutig die Grundsätze der gerichtlichen Neutralität. Diese ergibt sich aus dem Rechtsstaatsprinzip (Artikel 20, Absatz 3 Grundgesetz), der Bindung der Justiz an Gesetz und Recht sowie dem Gleichheitsgrundsatz nach (Artikel 3 Grundgesetz). Gerichte dürfen keine politischen oder weltanschaulichen Positionen vertreten oder den Eindruck erwecken, sie stünden bestimmten gesellschaftlichen Gruppen näher als anderen.

Verstoß gegen die richterliche Unabhängigkeit

Die Regenbogenfahne steht für die Ideologie der sexuellen Vielfalt (LGBTQIA+) und ist damit ein klar politisches Statement im Sinne einer bestimmten gesellschaftspolitischen Bewegung. Dies führt zwingend dazu, dass ihre Verwendung nicht mehr wertneutral ist – und schon gar nicht, wenn sie an Gerichtsgebäuden weht. Während Ministerien oder Rathäuser mit einem gewissen politischem Handlungsspielraum gelegentlich solche Fahnen hissen dürfen (als Ausdruck politischer Programmatik der Regierung), gilt dies keinesfalls für Gerichte, da diese keine politische, sondern rechtsprechende Gewalt ausüben. Justizia hat nicht umsonst den allegorisch überlieferten Anspruch, blind zu sein. Das Hissen einer politischen oder gesellschaftspolitisch konnotierten Fahne ist daher ein völlig unzweifelhafter Verstoß gegen die richterliche Unabhängigkeit und Neutralität.

Noch sehen das bislang viele deutsche Gerichte auch so; nur das verlotterte Berlin und Hamburg haben ihren Gerichten die fragwürdige „Freiheit“ gegeben, diese Insignien einer kranken totalitären Agenda zu hissen. Doch es könnten weitere folgen, da die Gleichschaltung unter der Regenbohnenfahne von Medien, Kirchen, Kultur bis Schulen und Universität bereits weit fortgeschritten ist und sich irgendwann auch die linksgrün dominierte Justiz (man schaue sich hierzu nur das aktuelle Video von Berliner Justizmitarbeitern an!) vollends unterwerfen wird, so dies noch nicht geschehen ist.

“Nie wieder Faschismus”?

Dabei schien es nach 1945 doch eigentlich ausgemachte Sache, dass wir nie wieder Faschismus wollten – egal unter welchen Fahnen. Nicht den unterm Regenbogen und nicht oben rechts im Bild. Das sollte den deutschen Rechtsstaat kennzeichnen, dass nie mehr “Recht” im Namen einer Bewegung oder Weltanschauung gesprochen wird. Kurzer Disclaimer übrigens für Hakenkreuz-Fetischisten: Ich distanziere mich vollständig und jederzeit von allen Taten des Nationalsozialismus und dessen Denken. Die Veröffentlichung des Beitragsfotos oben rechts dient alleine der staatspolitischen und rechtlichen Aufklärung.

Am 15. September 1935, also während des Nürnberger Reichsparteitags, wurde die Hakenkreuzfahne übrigens offizielles Symbol Deutschlands. Damals bestimmte das „Reichsflaggengesetz“ (Reichsgesetzblatt. I, Seite 1145):

“§ 1: Die Reichs- und Nationalflagge ist die Hakenkreuzflagge.
§ 2: Der Reichskriegsflagge, der Reichsdienstflagge und der Reichsparteiflagge bleiben besondere Bestimmungen vorbehalten.
§ 3: Die Farben des Reiches sind rot, weiß und schwarz.”

Soweit sind wir bezogen auf den Regenbogen aber noch nicht… oder?

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