Wirtschaftsminister und Vizekanzler-Darsteller Robert Habeck ist nicht nur ein ahnungsloser Schwätzer, sondern auch ein humorloser Autokrat mit Hang zum Anzeigen und Anschwärzen, der den Rechtsstaat ad absurdum führt.
von Felix A. Cassel
Robert Habeck stellte seine Bewerbungsrede auf dem Grünen-Parteitag unter das Zeichen der Freiheit. Irgendwie selbstironisch, war Habeck doch noch vor wenigen Tagen für eine Hausdurchsuchung bei einem Rentner verantwortlich. Der Fall rief große mediale Empörung hervor; zu Recht – aber die Entwicklung dahinter ist viel bedrohlicher als ein anzeigewütiger Wirtschaftsminister.
Habeck zeigte einen Rentner an, weil dieser ein Meme mit dem Kopf des Wirtschaftsministers und der Unterschrift „Schwachkopf Professional“ auf X geteilt hatte. Der Vorwurf: Paragrafen 185, 188 Absatz 1, 194 Strafgesetzbuch – Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung. Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin eine Hausdurchsuchung, ein Richter genehmigte, die Polizei drang in die Privaträume des Beschuldigten ein und beschlagnahmte sein Tablet.
Eine Hausdurchsuchung wegen eines Beitrags im Netz? Das ist grundsätzlich möglich. Paragraf 102 der Strafprozessordnung sieht vor, dass bei jedem, der einer Straftat verdächtig ist, eine Hausdurchsuchung zwecks Ergreifung oder Auffinden von Beweismitteln möglich ist. Voraussetzung ist demnach der Verdacht einer Straftat, und zwar jeder. Von Terrorismus bis hin zur kleinsten Beleidigung – wie in diesem Fall. Dann braucht es nur noch eine Staatsanwaltschaft, die sich herbeikonstruiert, warum sie unbedingt in die Privatsphäre des Beschuldigten eindringen muss, und einen Richter, der das alles abnickt.
Dabei kann man es nur als abenteuerlich bezeichnen, wenn die Staatsanwaltschaft behauptet, man müsse unbedingt das digitale Endgerät sicherstellen, von dem aus der Beitrag über Habeck geteilt wurde. Immerhin wusste man offensichtlich bereits, zu wem das besagte Nutzerprofil gehört. Es schien wohl eher darum zu gehen, ein Zeichen zu setzen. Schließlich geschah die Durchsuchung im Zusammenhang mit dem „bundesweiten Aktionstag gegen antisemitische Hasskriminalität im Internet“.
Mit Antisemitismus hatte der geteilte Beitrag des Rentners zu Robert Habeck gar nichts zu tun. Dafür musste ein anderer Beitrag des Beschuldigten herhalten. Er hatte linke Boykottaufrufe gegen die Marke Müller mit den Boykottaufrufen gegen Juden seitens der Nationalsozialisten verglichen und ein entsprechendes Foto darunter veröffentlicht. Besonders bedacht mag so ein Vergleich nicht sein, aber antisemitisch genauso wenig. Für eine Hausdurchsuchung hat das dann offensichtlich auch nicht gereicht. Da musste man sich obigen Schwachkopf-Beitrages bedienen. Durchgezogen hat man die Hausdurchsuchung dann dennoch am erwähnten Aktionstag.
Wer diesen Vorgang zunächst merkwürdig findet, wird sich nicht wundern, wer hinter dem Aktionstag steckt: Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) beziehungsweise das ihr unterstehende Bundeskriminalamt. Hausdurchsuchungen, um ein Zeichen zu setzen, kommen uns doch bekannt vor. Bereits im Juli diesen Jahres ließ die Antifa-Ministerin die Räumlichkeiten des „Compact“-Magazins von 339 Bundespolizisten stürmen. Mit vor Ort war die informierte Presse mitsamt Fotografen. Schließlich reichte es nicht, Jürgen Elsässer und seine Mitarbeiter durch die Durchsuchungen einzuschüchtern. Es sollten auch alle anderen mitbekommen, was passiert, wenn man in der Bundesrepublik Kritik an der Regierung übt.
Darin sehen wir die weitere Zuspitzung einer Entwicklung, die die CDU – wie in so vielen anderen Bereichen – eingeleitet hat. Konkret geht es um den Paragrafen 188 Strafgesetzbuch. Bis zur Gesetzesänderung 2021 stellte er die üble Nachrede und Verleumdung gegen Politiker gesondert unter Strafe. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass es besonders verwerflich sei, einen Politiker in der Öffentlichkeit zu verleumden, dadurch andere gegen ihn aufzuwiegeln und somit „sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren“.
Der Tatbestand der Beleidigung war in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen. Denn während sich die üble Nachrede und die Verleumdung an Dritte richten, richtet sich die Beleidigung ausschließlich an beziehungsweise gegen den Betroffenen. Sie kann dadurch gar nicht diesen aufwiegelnden Charakter entfalten. Doch das änderte sich 2020 mit dem von CDU und SPD beschlossenen „Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität“.
Dort wurde auch die Beleidigung in den Tatbestand des Paragrafen 188 Strafgesetzbuch aufgenommen. Seitdem haben wir in Deutschland die Majestätsbeleidigung als Straftatbestand offiziell wieder eingeführt und gleich auf alle Politiker ausgedehnt. Na ja, vermutlich nicht alle. Denn während man bei Habeck wegen der Verwendung eines Haufen-Emojis mit 600 Euro Strafe oder gleich wie oben mit einer Hausdurchsuchung rechnen muss, darf man Alice Weidel weiter als „Nazi-Schlampe“ bezeichnen.
Stellen solche Äußerungen gegenüber Habeck also einen staatswohlgefährdenden Akt dar, handelt es sich gegenüber Alice Weidel alles lediglich um Satire. Denn Hass – was auch immer das genau sein soll – kann scheinbar nur von rechts ausgehen. In dieses Bild passt auch die Erfahrung des FDPlers Wolfgang Kubicki, der davon berichtet, dass die Polizei ihn nur auf „rechte Beleidigungen und keine linken“ aufmerksam mache, obwohl es von Letzteren auch reichlich gebe.
Wenn Robert Habeck also auf dem Grünen-Parteitag von Freiheit spricht, scheint er nicht die Meinungsfreiheit im Sinn zu haben. Zumindest nicht, solange man nicht seiner Meinung ist. Das machen die 805 von ihm gestellten Strafanzeigen seit seinem Regierungsantritt deutlich. Eigentlich sollten Recht und Richter den unbescholtenen Bürger aber davor schützen, um sechs Uhr morgens von der Staatsgewalt wachgeklingelt zu werden. Inzwischen scheint der einzige Weg als Nicht-Linker, sicher zu verhindern, der Polizei im Bademantel die Tür öffnen zu müssen, bereits um fünf Uhr aufzustehen.
Sie lassen sich vor Sonnenblumen ablichten. Sie nennen sich Friedenspartei. Sie treten als glühende Verfechter von Umweltschutz und sozialer Gerechtigkeit auf. Und sie verurteilen Kindesmissbrauch, vor allem die vor einigen Jahren bekannt gewordenen Vorfälle in der katholischen Kirche. Doch wer hinter die Kulissen der Partei Bündnis 90/Die Grünen schaut, dem erst offenbart sich ihr wahres Gesicht - die hässliche Fratze einer Moralpartei ohne jede Moral.
Unsere Buchempfehlung zum Thema: „Die Grünen“ von Michael Grandt. Das Buch ist ausschließlich über den Verlag beziehbar. Jetzt versandkostenfrei bestellen!
Wir können nur mit Ihrer Hilfe überleben!
Ihnen gefallen unsere Inhalte? Zeigen Sie Ihre Wertschätzung. Mit Ihrer Spende von heute, ermöglichen Sie unsere investigative Arbeit von morgen: Unabhängig, kritisch und ausschließlich dem Leser verpflichtet. Unterstützen Sie jetzt ehrlichen Journalismus mit einem Betrag Ihrer Wahl!